Kommentar:Schiedsrichter gerichtet

Der Wettbetrüger Robert Hoyzer, welcher die Ehre der Fußball-Schiedsrichter so beschmutzt hat, kam vor dem Berliner Landgericht nicht mit einer Bewährungsstrafe davon.

Wolfgang Roth

Manche wundern sich, dass die Richter in seinem Fall deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgingen, aber das ist kein so ungewöhnlicher Vorgang. Dahinter steckt in der Regel kein Dissens zwischen streng und milde gesinnten Juristen, sondern eine unterschiedliche rechtliche Bewertung der Taten. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft durchaus ein Interesse daran, ein Geständnis gut zu honorieren, weil ihr das mühsame Arbeit erspart. Richter müssen sich daran nicht halten.

Kaum jemand hat mit einer Gefängnisstrafe für Robert Hoyzer gerechnet (Foto: Foto: AP)

Zwei Jahre und fünf Monate - das ist ein ordentliches Strafmaß für jemanden, der im weiten Feld der Wirtschaftskriminalität als Kleinganove gelten muss. Wer sich mit dubiosen Anlage-Geschäften, mit Ausschreibungs- oder Subventionsbetrug ein schönes Einkommen verschafft, wird über die illegalen Gewinne des Herrn Hoyzer nur lächeln.

Schiedsrichter oder Schaukelbursche

Die Empörung, ja der Schock, den der Schiedsrichterskandal weithin auslöste, hatte zwei Gründe: Erstens hatten Schiedsrichter, jedenfalls die deutschen, hierzulande den Ruf gnadenloser Unbestechlichkeit. Zweitens gibt es bekanntlich im Leben kaum etwas Wichtigeres als Fußball. Vor Gericht zählt das nicht, für Juristen ist ein Betrug ein Betrug, ob ihn nun ein Schiedsrichter verübt oder ein Schaukelbursche.

Dass im Wettgeschäft Derartiges vorkommt, sollte nicht überraschen. Es bietet manche Verlockung zum Betrug, wie man schon aus alten Filmkrimis weiß, in denen es um Buchmacher und Pferderennen ging. Das Geschäft scheint aber gut zu laufen - Hoyzer hin oder her.

© SZ vom 18.11.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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