Klage von Claudia Pechstein:Showdown um die Blutwerte

Weil zwei Gewerkschaften sie finanziell unterstützen, kann Eisschnellläuferin Claudia Pechstein weiter um Schadenersatz klagen. Das Urteil wird helfen, drängende Fragen zu ihren Blutwerten zu beantworten.

Von Claudio Catuogno

Eine Eisschnellläuferin führt einen teuren Rechtsstreit gegen den Eisschnelllauf-Weltverband. Auf den ersten Blick mag es verwundern, dass ihr dabei zwei Gewerkschaften finanziell zur Seite springen, die mit dem Kufensport nicht wirklich Berührungspunkte haben: die Fußballer-Gewerkschaft Fifpro, die 50 000 Profikicker in über 50 Ländern vertritt, und die Gewerkschaft der Polizei, die sich für die Belange von 174 000 deutschen Polizisten einsetzt.

Allerdings geht es in dem Verfahren Claudia Pechstein vs. ISU, das nun vor dem Bundesgerichtshof landen wird, längst um mehr als die Frage, ob Pechstein fünf Millionen Euro Schadenersatz zustehen, weil der Weltverband sie 2009 wegen auffälliger Blutwerte aus dem Verkehr zog - während sie sich auf eine vererbte Blutanomalie beruft.

Es geht um die Frage, ob man Athleten zwingen kann, sich bedingungslos der Sportgerichtsbarkeit zu unterwerfen, wie die Verbände das verlangen. Oder ob man auch als Sportler das Recht haben muss, vor ein ordentliches Gericht zu ziehen - weil es einem zum Beispiel nicht passt, wie in den Hinterzimmern des Sports über Schuld und Sühne verhandelt wird.

Es geht um die Frage, ob die Verbände ihre Athleten weiter in ein monopolistisches System zwängen können, in dem sie alles gleichzeitig sind: Quasi-Arbeitgeber, Veranstalter, Ankläger, Richter - und das ohne externe Kontrolle.

Es geht also um Fragen, die auch Fußballer angehen, ebenso wie sie Pechsteins Freunde und Helfer betreffen, die bei der Bundespolizei oder beim Zoll Dienst tun. Das Gewerkschafts-Geld ist also gut angelegt. Kaum auszudenken, Pechstein hätte nach zähem Kampf kurz vor dem entscheidenden Urteil kapitulieren müssen, weil sie pleite ist.

Kurz vorm Sport-Krimi

Aber - und da schrumpft der Fall wieder zur "Causa Pechstein" zusammen: Es braucht das Urteil des BGH auch, um noch mal zum Ausgangspunkt zurückzukehren. Um neben den juristischen auch die medizinischen Fragen noch mal aufzurollen. Doping oder kein Doping - zu dieser Frage haben die diversen Gerichtsurteile, die Pechstein in letzter Zeit bejubelt hat, ja keinerlei Aussage getroffen.

Zwar hat eine vom Deutschen Olympischen Sportbund eingesetzte Kommission die Athletin öffentlich rehabilitiert, zwar entschuldigte sich DOSB-Präsident Alfons Hörmann bereits persönlich für das Unrecht, das ihr widerfahren sei. Namhafte Hämatologen teilen diese Meinung. Dass der DOSB-Kommission ausgerechnet der Lübecker Professors Wolfgang Jelkmann vorsaß, der Pechstein von Anfang an für unschuldig hielt, hält wiederum die ISU für fragwürdig.

Wenn nun am Ende eines langen Weges wieder über Blutwerte verhandelt würde, kämen auch jene Fragen auf den Tisch eines staatlichen Richters, die den Fall zum Sport-Krimi machen. Etwa die Frage, ob es nur Zufall ist, dass seinerzeit bei zwei anderen deutschen Läuferinnen ähnlich auffällige Werte gemessen wurden. Ganz ohne Anomalie?

Oder die Fragen, welche die ISU letzte Woche in ihrer ersten Stellungnahme zu dem Fall seit Jahren aufwarf: Warum Pechsteins Werte nur in bestimmten Zeiträumen geschwankt seien. Pechstein unterstellt der ISU "Mafia-Methoden", der Weltverband beginnt sich zu wehren. Pechstein vs. ISU: Das Publikum wird den Showdown mit Interesse verfolgen.

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