Willkür der Vereine versus Eindämmung der Gewalt: Der Bundesgerichtshof könnte am heutigen Freitag über Stadionverbote im ganzen Land entscheiden.
Der FC Bayern München und der MSV Duisburg haben derzeit nicht viel miteinander zu tun. Sie stehen beide im Mittelfeld verschiedener Tabellen - die Bayern in der 1. Bundesliga, die Duisburger in der 2. Liga. Doch an diesem Freitag kreuzen sich ihre Wege an einem ungewöhnlichen Ort: im Bundesgerichtshof (BGH) zu Karlsruhe. Erstmals beschäftigt sich das höchste deutsche Zivilgericht mit der Zulässigkeit eines bundesweiten Stadionverbots, verhängt vom MSV Duisburg gegen einen Bayern-Fan.
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Darf ein Stadionverbot auf Verdacht verhängt werden? Darüber könnte der Bundesgerichtshof am heutigen Freitag entscheiden. (© Foto: ddp)
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Die Sache ist nicht nur für die beiden Vereine von erheblicher Bedeutung, sondern für den gesamten deutschen Fußball. An diesem Freitag könnte das Urteil verkündet werden.
Der MSV Duisburg hatte im April 2006 ein bundesweites Stadionverbot gegen einen Mann ausgesprochen, der damals Mitglied und Dauerkarteninhaber des FC Bayern war. Er wurde bei Krawallen nach einem Spiel seines Vereins in Duisburg vorübergehend festgenommen und klagt immer noch gegen das längst abgelaufene Stadionverbot. Der Fußball-Fan will die Rechtswidrigkeit des Verbots festgestellt wissen - wahrscheinlich, um den FC Bayern zu bewegen, seinen Ausschluss aus dem Verein zurückzunehmen. Schon deshalb wird auch Bayern München den Prozess genau verfolgen, zumal der Verein seit längerem mit gewaltbereiten Fans zu kämpfen hat, insbesondere aus der Ultra-Gruppe "Schickeria".
Zu dieser Truppe soll der nun bis zum BGH vorgedrungene Mann gehört haben, als diese in Duisburg mit etwa 120 Mann in provozierender Haltung an der Heimkurve vorbeizog. So jedenfalls stellte sich der Fall dem MSV Duisburg dar, der von der Polizei über Schlägereien informiert worden war. Die Polizei nahm rund 60 Stadionbesucher, darunter den späteren Kläger, in Gewahrsam und stellte ihre Personalien fest. Auf dieser Basis verhängte der MSV Duisburg Stadionverbote gemäß den Richtlinien des Deutschen Fußballbundes, denen sich die Vereine unterwerfen. Dieses Regelwerk sieht vor, dass befristete überörtliche Stadionverbote auf der Grundlage des Hausrechts verhängt werden können, etwa beim Verdacht auf Gewalttaten. Nachdem das Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs wegen Geringfügigkeit eingestellt worden war, sah sich der MSV die Akten der Staatsanwaltschaft an - und bestätigte das Verbot.
Es kam zum Prozess, weil sich der Fan zu Unrecht verfolgt fühlte. Er sei zufällig in die Nähe der Ausschreitungen geraten und habe sie nur von Ferne gesehen, sagte er. Körperliche Gewalt lehne er ab, von der Polizei sei er willkürlich festgehalten worden. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Duisburg bestätigten indessen das Stadionverbot. Es sei ein "Unterfall" des Hausverbots und könne weitgehend frei ausgesprochen werden. Im konkreten Fall sei das Hausverbot weder treuwidrig noch sittenwidrig ausgeübt worden. Der Kläger sei auch nicht unverhältnismäßig in seinem Persönlichkeitsrecht eingeschränkt worden.
Das Landgericht ließ die Revision "wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache" zu. Es verwies darauf, dass das Strafverfahren nur wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, nicht aber, weil der Tatverdacht nicht ausgereicht hätte. Genau damit wird sich jetzt der BGH befassen: Kann ein Stadionverbot auf Verdacht verhängt werden? Sollte Karlsruhe das bejahen, könnte der Verlierer nur noch auf dem Klageweg sein eigentliches Ziel erreichen - dass Bayern ihn wieder in den Kreis seiner 150.000 Mitglieder aufnimmt.
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(SZ vom 09.10.2009/sewi)
Harte Kritik des Bayern-Präsidenten
Der Stadioneintritt beim Fussball mit dem 3.Reich zu vergleichen ist sowas von daneben.
Und wenn Uli H. (oder wohl eher der Verein Bayern München) nur noch Fans ins Stadion lässt die ihm passen dann kann er das tun - es ist quais "sein" Stadion - und Sie lassen ja wohl auch nur die Leute in Ihre Wohung die Sie reinlassen wollen - oder?
Ich gehe auch gern ab und zu ins Stadion - aber wenn ich eben Stadionverbot bekomme und es nicht regeln kann wenn es ungerechtfertigt sein sollte dann gehe ich eben nicht mehr hin - dann bekommt der Verein eben mein Geld nicht mehr.
Um eins vorneweg mal klarzustellen: Hier geht es um Hausverbote. Ich bin absolut dafür, das Verdachtmomente ausreichend sind Hausverbote zu erteilen und hoffe sehr auf ein entsprechendes Urteil. Ansonsten wird den Hools wieder Tür und Tor geöffnet. Der Besuch eines Fußballspiels ist sicherlich kein Grundrecht, welches unter allen Umständen garantiert werden müsste.
2. Die Verhaftung erfolgte nach Ausschreitungen. Was verstehen sie unter Ausschreitungen, wenn nicht das Aneinandergeraten entsprechender Fan-Gruppierungen?
3. Es geht natürlich nicht drum eine Sippenhaft gegen einen kompletten Fanclub auszusprechen. In der Tat kann nicht jeder des Fanclubs für Taten einzelner zur Rechenschaft gezogen werden. Wohl aber jeder der bei solchen "Fan"-Aktionen dabei ist. Das muss das gute Recht jedes Veranstalters sein.
@ cosakid: dann sollen sich doch die Ultrakids mal so benehmen, dass man einen Unterschied wahrnimmt: Ich habe das Gefühl, dass die Unterscheidung nur davon abhängt ob der Typ sich auch stark genug fühlt, wenn seine Kumpels dabei sind oder nicht.
Die Ultraszene könnte sich einfach mal vor den Gewalttätern distanzieren statt sie zu verherrlichen ("Sektion Stadionverbot", "Ausgsperrte immer bei uns")... Und daher ist es imho erlaubt, alberne Ultras und Hooligans gleich zu behandeln...
Ich weiß nicht, welche Tathergangsbeschreibung Sie gelesen haben, aber von einer Schlägertruppe ist im obigen Artikel nicht die Rede.
Zitat:
Zu dieser Truppe soll der nun bis zum BGH vorgedrungene Mann gehört haben, als diese in Duisburg mit etwa 120 Mann in provozierender Haltung an der Heimkurve vorbeizog. So jedenfalls stellte sich der Fall dem MSV Duisburg dar, der von der Polizei über Schlägereien informiert worden war.
Zitatende.
Falls Sie die Schikeria als Schlägertruppe bezeichnen wollen, so sollten Sie aus der Pauschalisierungsecke herauskommen. Bei weit über Tausend Mitgliedern ist die überwiegende Mehrheit auf friedliche Unterstützung ihres Vereins aus. Schwarze Schafe gibt es, aber die gibt es in jeder größeren Gruppierung. (Es soll übrigens auch SZ-Leser geben, die schlägern, sind Sie also auch einer?) Sippenhaft ist ein Mittel der Ohnmächtigen, in einer freiheitlichen Demokratie sollte sie tabu sein.
Und was die in den Kommentaren angeführtetn Beispiele angeht, so sollte man bedenken, das BGH-Urteile in aller Regel als Grundsatzurteile angesehen werden. Demnach sind sie sehr wohl auch für andere, ähnlich gelagerte Situationen relevant.
NEIN!
Wer zugriffe der Polizei auf radalierende oder provozierende Fans miterlebt hat weiß:
Diese erfolgen oft schlagartig und schnell. Zu recht, da Ausschreitungen so im Keim erstickt werden können. Als Besucher eines Fussballspieles kann man so aber schnell in eine ungemütliche Situation kommen, wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort ist. Die Polzei entscheidet in solchen Fällen nicht zwischen "unbedeiligt" und "beteiligt", kann sie auch nicht.
Schlimm genug wenn man als Besucher eines Fussballspieles unberechtigter Weise in Gewahrsam genommen wird, wenn dann aber deshalb auch noch ein Bundesweites Stadionverbot verhängt wird geht das zu weit...
Stadionverbot für Randalierer! Aber keine Pauschasierung aller umstehenden Fans als potentielle Gewalttäter!
Paging