Kein Anspruch für Amateur-Fußballer:Knapp vorbei am Mindestlohn

Kein Anspruch für Amateur-Fußballer: Als Amateur vom Fußball spielen leben? Gar nicht so einfach.

Als Amateur vom Fußball spielen leben? Gar nicht so einfach.

(Foto: Claus Schunk)
  • Das Arbeitsministerium legt sich fest: Der 8,50-Euro-Mindestsatz gilt nicht für Amateur-Vertragsfußballer.
  • Das hat für allem für den Sport an der Basis Konsequenzen.
  • Der DFB nimmt die Entscheidung hin - es herrsche nun Klarheit.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Ohne Geld geht in vielen Sportvereinen nichts mehr. Selbst in der Kreisliga kicken Fußballer für einen kleinen Obolus. Und in den höheren Klassen unterhalb der Ligen für Profis ist es, teilweise auch im Handball oder Eishockey, gang und gäbe, den Spielern eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Häufig steht in diesen Verträgen eine Mindestsumme von 250 Euro pro Monat, nicht selten wurden die Spieler als Minijobber beschäftigt.

Beide Seiten waren damit zufrieden, bis der zum Jahresbeginn eingeführte Mindestlohn von 8,50 Euro in vielen der 90 000 Sportvereine große Unruhe auslöste. Vor allem Fußballfunktionäre fragten sich, inwieweit die gesetzliche Lohnuntergrenze für Vertragsamateure gilt und ob dann etwa auch die Dusche nach dem Training oder die Anfahrt zum Auswärtsspiel nach dem Mindestlohn zu bezahlen sind. Doch nun - nach einem Treffen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mit den Spitzen des Sports - scheint sich alles in Wohlgefallen aufzulösen.

Seit Einführung des Mindestlohns gilt der Grundsatz: Wer ehrenamtlich tätig ist, hat keinen Anspruch auf die 8,50 Euro. Gleichzeitig war aber klar geregelt: Minijobber müssen den Mindestlohn erhalten. Was aber ist mit einem ehrenamtlichen Minijobber? Oder einem Ehrenämtler, der eine Aufwandsentschädigung bekommt? Nahles hat nun klargestellt, dass Amateur-Vertragsspieler, die als Minijobber beschäftigt sind, nicht unter das Mindestlohngesetz fallen. "In diesen Fällen steht nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrund. Deshalb können wir hier nicht von einem klassischen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprechen", sagte sie.

Dies gilt nach der in Berlin getroffenen Vereinbarung auch für ehrenamtliche Kräfte, die keine Minijobber sind und für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Wer jedoch zum Beispiel hauptamtlich als Tennistrainer oder Platzwart tätig ist, muss zumindest die 8,50 Euro pro Stunde bekommen.

Die Ministerin geht davon aus, das sich die bestehenden Probleme damit ausräumen lassen. Rainer Koch vom Deutschen Fußball-Bund, sagte dem Sportinformationsdienst: "Vertragsamateure fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Auf diese klare Aussage der Ministerin haben die Amateur-Fußballvereine gewartet, und darauf können sie sich jetzt verlassen."

Bei der Vereinbarung handelt es sich nach Angaben von Nahles um "keine Nachbesserung", sondern um eine "Klarstellung". Es sei mit den Bundesfinanzministerium vereinbart worden, dass der Zoll die Vertragsamateure nicht kontrollieren werde. Die Ministerin wies darauf hin, dass schon in einem Protokoll des Arbeitsausschusses des Bundestags verbindlich festgehalten worden sei, dass diese Spieler, sofern sie ihren Sport ehrenamtlich ausüben, nicht als Arbeitnehmer gelten und damit auch nicht unter den Mindestlohn fallen. Diese Protokollnotiz wurde in den Vereinsheimen aber offenbar wenig zur Kenntnis genommen.

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