Kampf gegen den Betrug:"Wir schließen eine Lücke im Recht"

Das Bundeskabinett beschließt einen Entwurf für das geplante Anti-Doping-Gesetz. Justizminister Heiko Maas von der SPD findet: "Das Gesetz ist ein Durchbruch." Es sei auch "bitter nötig gewesen".

Das geplante Anti-Doping-Gesetz hat die wohl entscheidende Hürde genommen. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett einen entsprechenden Entwurf - gegen alle Widerstände, unter anderem auch aus dem organisierten Sport. Das Gesetz stellt erstmals das Selbstdoping von Sportlern sowie den Besitz von Dopingmitteln uneingeschränkt unter Strafe. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag drohen überführten Athleten sogar bis zu drei Jahre Haft.

"Das Gesetz ist ein Durchbruch im Kampf gegen das Doping. Wir schließen hier eine Lücke im Recht. Das ist auch bitter nötig gewesen", sagte Justizminister Heiko Maas (SPD). Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und dem Gesundheitsministerium war Maas' Behörde an dem Entwurf maßgeblich beteiligt: "Es ist ein Statement für den sauberen Sport und Unterstützung für alle die Sportler, die ehrlich ohne Doping in Wettkämpfe starten." Noch in diesem Jahr könnte das Gesetz beschlossen werden, was angesichts der Mehrheitsverhältnisse wohl nur eine Formalie darstellt. Es soll nur für die rund 7000 Athleten gelten, die sich im Testpool der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) befinden. Die Nada hatte die Initiative der Politik ausdrücklich begrüßt.

Die Punkte Selbstdoping und uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit waren nach Bekanntwerden des Entwurfs im September auch auf Bedenken gestoßen. Neben Datenschützern hatte vor allem der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) Kritik geäußert: "Die Anwendung von Dopingmitteln durch die Sportler geschieht freiwillig unter Inkaufnahme der Gefährdung ihrer eigenen Gesundheit. Ein solches Verhalten ist jedoch von unserer Verfassung geschützt und kann nicht umgekehrt zu staatlichen Eingriffen wider Willen ermächtigen", hieß es. Es sei damit zu rechnen, dass Verurteilte Rechtsschutz bis hin zu den Verfassungsgerichten suchen dürften.

Zumindest bisher hatten diese Einwände keinen Erfolg. "Es wird jetzt im parlamentarischen Verfahren sicherlich noch einmal eine Anhörung geben. Da werden alle Aspekte noch einmal vorgetragen werden können", sagte Maas: "Aber ich glaube, die beiden wesentlichen Aspekte Selbstdoping und uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit sind substanzielle Eckpunkte des Gesetzes. An denen sollte und wird meiner Einschätzung nach nicht mehr viel zu ändern sein." Er könne sich, so Maas, auch nicht vorstellen, "dass es irgendjemanden gibt, der sich ernsthaft gegen dieses Gesetz und damit gegen den staatlichen Anti-Doping-Kampf stellen wird".

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