Interview von Thomas Hahn

Der Sportrechtsexperte Dirk-Reiner Martens über ein notwendiges Antidopinggesetz und die Verantwortung der Sportpolitik.

SZ: Herr Martens, Sie waren Mitglied der Rechtskommission des Sports gegen Doping (ReSpoDo), die im vergangenen Jahr auf Initiative des Innenministeriums eine "mögliche gesetzliche Initiative für eine konsequentere Verhinderung, Verfolgung und Ahndung des Dopings im Sport" erörtern sollte. Wurde damals sehr kontrovers diskutiert?

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Martens: Teilweise. Aber dabei ging es nicht um die Frage des Ob, es ging nur noch um die Frage des Wie. Wir waren uns einig, dass die Hintermänner, die gewerblich mit Dopingmitteln handeln, möglicherweise sogar eine Haftstrafe riskieren sollten. Wenn jemand wirklich sinnvoll dopen will, muss er einen Plan haben.

Den kann ein Sportler aber nicht selbst machen. Um sinnvoll zu dopen, braucht der Doper Hilfe, ein Netzwerk eben, wie es nun in Spanien um den Sportarzt Eufemiano Fuentes von der Staatsanwaltschaft entlarvt wurde. Und so eine Entdeckung wie in Spanien, wäre in Deutschland derzeit nicht möglich. Das können wir bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht. Mit einem Antidopinggesetz würden wir es können.

SZ: Wo lag die Kontroverse?

Martens: Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob der Athlet, der - in Anführungsstrichen - betrügt, auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. In dieser Frage war man sehr zurückhaltend. Ob der Tatbestand des Sportbetrugs, den es ja im Moment nicht gibt, jemals bei uns eine Chance hätte, Realität zu werden - da habe ich Zweifel.

SZ: Warum?

Martens: Das liegt an juristischen Argumenten. Betrug hat die vier Tatbestandsmerkmale, wenn eines davon nicht erfüllt ist, liegt im rechtlichen Sinne kein Betrug vor: Gibt es bei Doping eine Täuschungshandlung? Ja. Irrtumserregung? Ja.

Vermögensdisposition? Bei einem Doping-Vergehen muss niemand etwas aus seinem Vermögen hergeben, da wird es schon schwierig, woraus sich dann auch die Frage des Vermögensschadens ergibt. Vereinfacht ausgedrückt lässt sich ein Betrug sowohl vor dem Veranstalter als auch vor dem Mitkonkurrenten juristisch nur schwer begründen.

SZ: Ist das ein Argument gegen das Antidopinggesetz?

Martens: Nein. Der Mensch ist bereit, sich zu Tode zu bringen, wenn er etwas erreichen will. Also müssen wir den Kampf gegen Doping weiterführen.

SZ: Angenommen, ein Sportler gerät nach den Mechanismen der Verbände unter Verdacht, weil er etwa wegen eines erhöhten Hämoglobinwerts eine Gesundheitssperre bekommt. Könnte die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Antidopinggesetzes gegen diesen Sportler ermitteln?

Martens: Ein Athlet, dessen Blutwerte auffällig sind, wird auf Epo getestet. Der Tatbestand könnte sein: Wettbewerbsbetrug. Es gibt ja im Arzneimittelgesetz schon einen Ansatzpunkt, aber erstens greift er nicht stark genug, zweitens ist er noch nicht wirklich angewandt worden, außer in Extremfällen. Da müsste in den Staatsanwaltschaften ein Umdenken stattfinden. Ja, wenn der Verdacht groß genug ist, dann würde mit einem Antidopinggesetz das passieren, was jetzt in Spanien passiert ist. Da würde die Polizei kommen und sagen: Guten Tag, alles bleibt stehen und liegen, jetzt schauen wir uns mal eure Blutbeutelchen an, eure Medizin oder eure Bücher.

SZ: Wäre dafür eine Anzeige nötig?

Martens: Nein, im Antidopinggesetz wäre Doping als so genanntes Offizialdelikt ausgestaltet. Die Staatsanwaltschaft würde von sich aus tätig werden.

SZ: Wenn Deutschland kein Antidopinggesetz hat - bedeutet das, dass Deutschland Doping erlaubt?

Martens: Sie dürfen Ihren Körper zerstören, das Gesetz hindert sie nicht daran. Wenn sie Anabolika nehmen, nehmen Sie sie halt. Wenn Sie das aber im Berufssport tun, betrügen Sie Ihr Publikum, Sponsoren oder andere Arbeitgeber, indem sie vorgeben, sauber zu sein. Wenn Athleten damit im Wettkampf erwischt werden, werden sie von den Sportverbänden mit Sperren bestraft.

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