Im australischen Fußball werden nachträglich Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter korrigiert. Durch den Präzedenzfall könnte sich eine Zeitenwende anbahnen.
Fußballhistorisch ist es auf den ersten Blick nebensächlich, ob Perth Glory gegen Melbourne Heart in der australischen Liga 1:2 oder 2:2 spielt. Auf den zweiten Blick ist diese Begegnung, die am 29. August stattfand, aber doch ganz interessant. Perth hat kurz vor Schluss per Strafstoß ausgeglichen, der nach einer allzu offensichtlichen Schwalbe eines Angreifers mit dem phonetisch verdächtigen Vogelnamen Michael Baird verhängt worden war. Wenn man nun sogar noch einen dritten Blick riskiert, dann ist man geneigt zu sagen, dass dieses Spiel den Weltverband Fifa und sein Regelwerk in seinen Grundfesten erschüttern könnte. Nach Auswertung der Fernsehbilder wurde Michael Baird nämlich vom australischen Verband FFA für zwei Spiele gesperrt. Man kann auch sagen, er wurde per Videobeweis überführt. Da war doch was.
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Sepp Blatter, Fifa-Boss und Anhänger eines fußballromantischen Leitmotivs. (© AP)
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Wer die Zeit der Fußball-WM in Südafrika nicht gerade in einer gut verschlossenen Tonne zugebracht hat, der muss bei dem Wort Videobeweis hellhörig werden. Getroffen wird hier sozusagen die wunde Stelle des allmächtigen Weltverbandes. Es war schon fast herzzerreißend, wie Fifa-Boss Joseph Blatter auch nach den absurdesten Fehlentscheidungen von Südafrika immer wieder das fußballromantische Leitmotiv bemüht hat, wonach dieses Spiel nun einmal von seinen Unzulänglichkeiten lebe. Die Verwendung zeitgemäßer technischer respektive bildbasierter Hilfsmittel gilt bislang im Fifaland als Straftatbestand. Der Schiedsrichter, so will es die Blattersche Grundregel, ist ein Blinder unter Sehenden. Der Fall des Baird am anderen Ende der Welt wirft nun ein ganz neues Licht auf die Angelegenheit. Möglicherweise bahnt sich hier nicht weniger als eine Zeitenwende an.
Experten-Urteil am Fernseher
Dass die FFA bei ihrer Videobeweis-Sperre nicht aus einer Laune heraus gehandelt hat, zeigt schon die Tatsache, dass sie ein vor einiger Zeit ein sogenanntes "Match Review Panel" ins Leben gerufen hat, dem unter anderem der frühere Schiedsrichter Simon Micallef und der ehemalige Nationalspieler Alan Davidson angehören. FFA-Boss Ben Buckley hat das Arbeitsfeld seiner Video-Richter in einer Verbandsmitteilung so umrissen: "Das Match Review Panel besteht aus unabhängigen und sehr erfahrenen Experten. Sie haben den Vorteil, die Fernsehbilder aus zahlreichen Kamerablickwinkeln auswerten zu können. Und sie haben den Luxus, dass sie Zeit haben - ganz im Gegensatz zum Schiedsrichter, der im unmittelbaren Spielkontext entscheiden muss."
Die Herren vom Review Panel sind offenbar fest entschlossen, diesen Luxus auch umfassend auszuleben. Neben Baird haben sie vergangene Woche auch den argentinischen Mittelfeldspieler Patricio Perez vom Erstligisten Central Coast nachträglich für eine Schwalbe suspendiert. Sydneys Torhüter Liam Reddy, der Perez der Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters zufolge von den Beinen geholt haben soll, wurde derweil nach Sichtung der Fernsehbilder von seiner roten Karte freigesprochen.
Die Frage ist nun, ob die Australier Pioniere einer Entwicklung sind, die von einem Umdenken im Büro Blatter zeugt und Auswirkungen auf den Spielbetrieb weltweit hätte. Oder ob Down Under schlichtweg eigene Gesetze gelten. Der Weltverband in Zürich teilte dazu auf SZ-Anfrage mit: "Es ist nicht korrekt, dass die Fifa den Einsatz von technischen Hilfsmitteln erlaubt hätte, um Spieler nachträglich zu sperren, die sich des Simulierens schuldig gemacht haben." Weiterhin wird auf Artikel 77 des Fifa-Strafenkatalogs verwiesen. Dort heißt es: "Das Fifa-Schiedsgericht ist verantwortlich für ernsthafte Rechtsverletzungen, die den Match-Offiziellen entgangen sind." Als ernsthafte Rechtsverletzung gilt laut eines Fifa-Sprechers "zum Beispiel gewalttätiges Benehmen, nicht aber Simulieren". So gesehen steht die australische Vorgehensweise also keineswegs im Einklang mit dem internationalen Regelwerk, wird aber offensichtlich stillschweigend geduldet.
Bairds Vogelflug weckt vor diesem Hintergrund nicht nur unter zoologischen Aspekten Erinnerungen an Andreas Möller. Der damalige Dortmunder wurde 1995 - in einer Zeit, als der Videobeweis noch kein Reizthema war - für seine denkwürdige Schwalbe gegen Karlsruhe zwei Wochen lang gesperrt. Und schon die Urteilsbegründung von damals war in ihrer Widersprüchlichkeit kaum zu überbieten: "Der Schiedsrichter hat nichts gesehen, deshalb war Raum für eine Anklage", so das DFB-Sportgericht. Was damals wie heute niemand erklären kann, ist, wie ein Schiedsrichter gleichzeitig nichts und doch ein elfmeterwürdiges Foul gesehen haben kann.
Der DFB-Schiedsrichter-Lehrwart Lutz Wagner findet den Fall Baird daher hochbrisant: "Das ist nicht ohne, damit wird die Tatsachenentscheidung, die bei der Fifa eigentlich heilig ist, ganz klar angegriffen." Und er ergänzt: "Wenn, dann müssen wir das grundlegend machen. Dann muss man für Schwalben auch auf dem Platz Rot geben dürfen."
Damit verweist Wagner auf einen weiteren absurden Aspekt der australischen Praxis. Schiedsrichter dürfen auf dem Platz lediglich die gelbe Karte zücken, wenn sie einen Profi beim selbst eingeleiteten Sinkflug erwischen. Wenn die nationalen Sportgerichte nun aber ohne Intervention der Fifa Spielsperren für Schauspielerei verhängen können, dann bedeutet das letztlich, dass die Juristen Regeln anwenden, die es für Schiedsrichter eigentlich gar nicht gibt. Lutz Wagner sagt: "Ich bin sehr gespannt, ob das Vorbildfunktion für andere Verbände hat."
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(SZ vom 08.09.2010/dop)
Robin Gibb ist tot
egal ob wegen foul-spiels oder schwalben: wenn eine sperre verhaengt wird sollte der spieler fuer die dauer der sperre kein gehalt/einkommen von verein oder versicherung erhalten. zusaetzlich zu eventuellen geld-strafen.
eine regelung hinsichtlich schwalben waere einfach, auch wenn diese erst durch video-beweis moeglich sind: drastisch mehrere spiele sperren, fuer schwalben im 16er wesentlich laenger.
natuerlich ist der umkehrschluss moeglich: ein vom schiri bestrafter spieler kann durch video beweiss auch exonoriert werden
... werden wir weiter – wie unlängst in Südafrika - kopfschüttelnd Englandtore jeglicher Couleur und andere Absurditäten bewundern. Gegen ideologische Verblendung und Borniertheit ist eben kein Kraut gewachsen.
Es ist schon mehr als erstaunlich, dass sich ein so hirnrissiges Gebaren wie das der Fifa - über das sich jeder vernunftbegabte Mensch nur an den Kopf fassen kann - Jahrzehnte lang unangetastet halten kann. Man möge sich nur mal die Jahrhundertschwalbe von Andi Möller vor Augen führen. Dortmund wäre ohne die beiden Punkte aus diesem Spiel nicht Meister geworden und hat somit einen Millionenvorteil aus diesem glasklaren Betrug gezogen. Und Möller wurde - per Videobeweis wohlgemerkt - zu 10.000,00 - in Worten: Zehntausend! - Mark "Strafe" verurteilt. Das ist mehr als lächerlich, das ist absurd!
Wir reden hier von Profifußball und nicht von Kindergeburtstag. Hier werden Menschen betrogen, die in diesem Metier ihr Geld verdienen. Ich kann nicht verstehen, dass sich DFB, FIFA, UEFA und wie sie alle heißen, sich mit diesem katastrophalen Fehlverhalten fortgesetzt einer ordentlichen Gerichtsbarkeit entziehen können. Der Profifußball ist schließlich kein rechtsfreier Raum! Jedes Amtsgericht - wahrscheinlich sogar das königlich bayrische - würde hier auf unlauteren Wettbewerb und Betrug befinden, mir der Folge, dass das Resultat eines solchen Spiels nichtig wäre. Warum gibt hierzu nicht längst ein Grundsatzurteil des europäischen Gerichtshofs? Hier wird schließlich gegen allgemein gültige Rechtsgrundsätze verstoßen.
Glasklare Vergehen wie das von Andi Möller dürfen nicht mit lächerlichen 10.000 DM belegt werden. Das ist kommt einer Aufforderung zur Nachahmung gleich. Hier braucht es eine Strafe, die dem angerichteten materiellen - und ideellen! - Schaden angemessen ist. Dann reden wir aber über eine Größenordnung von 100.000 EUR und zehn Spiele Sperre. Dann überlegt es sich der eine oder andere vielleicht mal, bevor er zur nächsten Schwalbe ansetzt. Apropos ideeller Schaden: Hat mal jemand von den hohen Herren darüber nachgedacht, welch fatale Auswirkungen diese Missstände auf das Verständnis von Fairness und Gerechtigkeit für unsere Jugendfußballer haben? Die lernen doch nichts anderes, als dass es o.k. ist, sich Erfolg mit betrügerischen Mitteln zu erkaufen.
Machen wir uns aber nichts vor: Solange Träumer und Betonköpfe wie Blatter und seinesgleichen, die ähnlich der katholischen Kirche gegen jede Vernunft jede Veränderung auf Biegen und Brechen verhindern wollen - und damit Ungerechtigkeiten, die mittlerweile zum Himmel stinken, zementieren - bei der Fifa das sagen haben, werden wird weiter – wie unlängst in Sü
Das gab s doch auch schon in Deutschland, dass Spieler wegen eines Videobeweises gesperrt wurden.
Zum Beispiel bei einer nicht geahndeten Tätlichkeit.
Das geht aber nur, wenn der schiedsrichter es eben nicht geahndet hat.
Gibt der Schiedsrichter Gelb statt Rot, dann ist es nicht möglich den Spieler zu sperren.
Hätte hier der Schieedsrichter aus Schwalbe und Gelb entschieden, wäre es auch nciht möglich gewesen, den Spieler zu sperren.
Eine wirkliche Regelneuerung wäre gewesen, wenn das Tor nach dem Elfmeter aberkannt oder ein Wiederholungsspiel angesetzt worden wäre.