Handball-Bundeliga:HSV Hamburg stellt Spielbetrieb ein

Der insolvente Klub hat kein Geld mehr für die Reise zu den noch ausstehenden Spielen. Die Punkte, die er bisher errungen hat, werden gestrichen. Die Tabelle der höchsten Spielklasse muss neu berechnet werden.

Die Zeit des HSV Hamburg in der Handball-Bundesliga ist abgelaufen. Nach dem Lizenzentzug in der Vorwoche hat sich der insolvente Klub am Montag nach fast 14 Jahren in der Eliteliga mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb abgemeldet. Sämtliche Ergebnisse der bereits als erster Absteiger feststehenden Hamburger in dieser Saison werden annulliert. Auf den deutschen Meister von 2011 und Champions-League-Sieger von 2013 wartet der Neuanfang in der vierten Liga.

"Unter den gegebenen Umständen ist es nicht mehr möglich, ausreichende Sponsoren oder Förderer zur Finanzierung der verbleibenden Saison zu finden", sagte Insolvenzverwalter Gideon Böhm. Die Anreise zu den Auswärtsspielen, die Kosten für die Heimspiele, die Organisation der Spiele, die Betreuer und nicht zuletzt die Spieler selbst seien nicht mehr zu finanzieren.

Viele Spieler haben den HSV bereits verlassen. Der ehemalige Nationalspieler Matthias Flohr, der zu Skjern Handbold wechselt, erklärte am Samstag als siebter Profi seinen Abschied. "Es war eine turbulente Zeit, aber jetzt bin ich froh, mich wieder nur noch auf Handball konzentrieren zu können", sagte der 33-Jährige, der seit 2004 in Hamburg unter Vertrag gestanden hatte. Zuvor suchten sich unter anderem auch die ehemaligen Nationalspieler Adrian Pfahl (FA Göppingen) und Johannes Bitter (TVB Stuttgart) neue Arbeitgeber.

Dem HSV Handball war "aufgrund gravierender Verstöße gegen zwingend einzuhaltende Verpflichtungen" die Lizenz entzogen worden, die HBL schöpfte damit das maximal mögliche Strafmaß aus, das die Lizenzrichtlinien bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen vorsehen. Der Grund für die Entscheidung der HBL liegt in einem Schriftstück, das die ehemalige Geschäftsführung um den inzwischen freigestellten Christian Fitzek der Liga offenbar vorenthalten hatte. Zu einer Verpflichtungserklärung des ehemaligen Mäzens Andreas Rudolph über eine Absicherung von rund 2,5 Millionen Euro gab es eine vertragliche Einschränkung - bei der Erteilung der Lizenz hatte die HBL davon keine Kenntnis. "Die absichernde Wirkung" von Rudolphs Verpflichtungserklärung sei durch die vertragliche Ergänzung "ganz gravierend eingeschränkt" wenn nicht "sogar aufgehoben" worden, hieß es in der Urteilsbegründung.

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