Prozess gegen Uli Hoeneß:Gericht erwägt zusätzliche Verhandlungstage

Erster Prozesstag im Münchner Justizpalast beendet +++ Bayern-Präsident gesteht überraschend, Fiskus um etwa 18,5 Millionen Euro betrogen zu haben +++ Anklage legt nur 3,5 Millionen Euro zur Last +++ Fortsetzung am Dienstag um 9:30 Uhr +++

Der Newsblog zum ersten Prozesstag

Einer der spektakulärsten Prozesse des Jahres beginnt am Landgericht München II. Bayern-Präsident Uli Hoeneß wird vorgeworfen, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Am ersten Prozesstag werden die Anklage verlesen und drei Zeugen gehört. Außerdem überrascht Hoeneß' Anwalt mit einer spektakulären Erklärung. Aus dem Justizpalast berichten Bastian Brinkmann, Anna Fischhaber und Lisa Sonnabend. In der Redaktion verfolgen Saskia Aleythe und Martin Anetzberger die Ereignisse. Die wichtigsten Entwicklungen zum Nachlesen.

Erster Prozesstag beendet: Der erste Verhandlungstag ist beendet, am Dienstag um 9.30 Uhr geht es weiter - mit einer wichtigen Zeugin: Die leitende Steuerfahnderin wird vernommen - und es wird dabei um Fragen gehen wie: Welche Beträge sind ursprünglich von Hoeneß erklärt worden? Um welche Summen handelt es sich nun tatsächlich? Inwieweit ist die Prüfung der Unterlagen durch die Steuerfahndung bereits erfolgt? Gerichtsssprecherin Andrea Titz schloss zudem nicht aus, dass weitere Gerichtstermine erforderlich werden könnten, um zu klären, wie viele Millionen nun tatsächlich hinterzogen worden sind.

Hoeneß gesteht, 15 Millionen mehr hinterzogen zu haben: Hoeneß' Anwalt, Hanns Feigen, sagt vor Gericht, dass Hoeneß weitere 15 Millionen Euro zu wenig an Steuern gezahlt habe. Was an dieser Summe strafrechtlich relevant ist, ist derzeit unklar. Die Aufstellung ist eine Schätzung der Verteidigung, die Zehntausende Transaktionen von Hoeneß versucht hat, auszuwerten. Dabei geht es um komplexe Währungsspekulationen, die kompliziert zu versteuern sind. Auch in der Anklage heißt es schon, dass "weitere Devisentermingeschäfte" steuerpflichtig sein können. Das sei der Staatsanwaltschaft bisher nicht bekannt. In der Anklage geht sie bisher von rund 3,5 Millionen Euro aus - insgesamt gehe also um rund 18,5 Millionen Euro. Eine Zahl, die deutlich über der Höhe von einer Millionen Euro liegt, die der Bundesgerichtshof als Grenze angegeben hat, ab der Steuerhinterzieher mit Gefängnis rechnen müssen.

Rolle der Selbstanzeige: Sein Verteidiger Feigen betont in einer verlesenen Erklärung, dass in den Akten eine Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu finden sei, die kurz nach Eingang der Selbstanzeige abgegeben wurde. "Ohne die Selbstanzeige" wären "aller Wahrscheinlichkeit nach die Ermittlungen ergebnislos verlaufen". Hoeneß sei um Aufklärung bemüht. Dann verliest der Angeklagte eine Erklärung. Er erzählt er von dem Tag im Januar, als er von seiner Bank Vontobel angerufen wurde. Er war gerade in Berlin, mit Kanzlerin Angela Merkel zum Mittagessen. Seine Schweizer Bank sagte ihm, ein Journalist habe eine "vage Anfrage" zu einer Sportgröße geschickt. "Ich habe, wen wundert das, einen großen Schreck bekommen", liest Hoeneß mit Lesebrille vom Zettel ab. Dann habe er im Eilverfahren Unterlagen von der Bank gefordert und die Selbstanzeige erstellt. Als ihn später Richter Heindl befragt, stellt Hoeneß die Situation etwas anders dar. Er habe sich lange vor dem Anruf der Bank grundsätzlich dazu entschieden, eine Selbstanzeige abzugeben. Nur war sein Bankmanager bis Mitte Januar im Urlaub, er hatte keine Unterlagen zu Hause. Die Recherchen des Stern-Journalisten hätten "keine Rolle" gespielt. Da schlägt sein Verteidiger Feigen auf den Tisch. "Erzählen Sie keinen vom Pferd!", ruft er. Er fordert in barschem Ton von Hoeneß, auf den Punkt zu sagen, welche Rolle die Stern-Recherchen gespielt hätten. "Es hat eine Rolle gespielt", korrigiert sich Hoeneß. "Eine große", ruft sein Verteidiger.

Richter setzt Hoeneß unter Druck: War die Selbstanzeige fehlerhaft, die Hoeneß im Januar 2013 in einer Nacht mit einem Steuerrechtler, einem Finanzbeamten in Altersteilzeit, und seinem Sohn verfasst hat? Richter Rupert Heindl fragt an diesem Punkt hart nach. Hoeneß hatte zuvor betont, dass er alles offenlegen wolle. In der Selbstanzeige werden die "vollständigen Erträge" veröffentlicht, schrieb Hoeneß' Anwalt in seinem Schreiben ans Finanzamt. Tatsächlich waren in der Anlage nur die Jahressalden aufgeführt, wie Richter Heindl betont. Dabei sind auch während des Jahres Gewinne aufgelaufen, die Hoeneß hätte versteuern können. Weil er in der Selbstanzeige nur die Jahreswerte aufführt, sieht es in der Aufstellung so aus, als habe Hoeneß nur in drei Jahren Gewinne gemacht, die er nun zu versteuern habe, während er in den übrigen Jahren unterm Strich Verluste gemacht hat. Wollte Hoeneß suggerieren, er müsste gar nicht so viel Steuern nachzahlen? "Sie haben angegeben, dass Sie nur in drei Jahren Gewinne gemacht haben", sagt der Richter. "Das Anschreiben ist klipp und klar." Hoeneß sagt, er habe sich doch Experten geholt und selber keine Ahnung von Steuerrecht. Das will Richter Heindl nicht gelten lassen. "Da brauche ich kein Steuerrechtler sein, um zu wissen, dass ich für Verluste keine Steuern zahlen muss", sagt er. Hoeneß antwortet: "Um ehrlich zu sein, habe ich das nicht richtig angeschaut."

Aussage der Zeugen: Was wusste das Finanzamt vor der Selbstanzeige? Der Stern war dem Hoeneß-Konto in der Schweiz auf der Spur - veröffentlichte aber im Januar eine Geschichte, in der nur von einem Fußballprominenten die Rede war, ohne den Namen Hoeneß zu nennen. Der Stern-Journalist hatte mit einem Stuttgarter Steuerfahnder telefoniert, der ihn an einen Münchner Bekannten in der Finanzverwaltung weitervermittelte. Die beiden Fahnder sagen im Prozess als Zeugen aus. Der Stern-Journalist habe ihnen gegenüber von Devisengeschäften auf einem Schweizer Konto berichtet, aber nie wirklich konkrete Hinweise geliefert, sagen die Fahnder. Er habe nur Hinweise auf den FC Bayern gegeben - eine Zusatzinfo, die in der Stern-Veröffentlichung vom Januar noch fehlt. Dem Münchner Fahnder habe der Journalist etwas über den "Aufsichtsratsvorsitzenden" gefragt. "Da musste ich erstmal ins Internet reinschauen, wer das gerade ist", sagt der Münchner Fahnder vor Gericht. Er wollte dann die Betriebsprüfer informieren, die für den FC Bayern zuständig sind. Das war seiner Aussage zufolge nicht mehr nötig: Kurz nach der Stern-Veröffentlichung war Hoeneß' Selbstanzeige bereits bei den Behörden eingegangen.

Der Finanzbeamte, der Hoeneß bei der Selbstanzeige half, will nicht vor Gericht aussage. Die Beteiligten einigen sich darauf, das Protokoll seiner Vernehmung von 2013 vorzulesen. Der Pensionär kann wieder gehen. Der Richter verliest das Schriftstück. Darin beschreibt der Finanzbeamte, der damals in Altersteilzeit war, wie der Abend der Selbstanzeige lief. Hoeneß' damaliger Rechtsanwalt - nun hat er einen anderen - habe gesagt, man müsse diese Selbstanzeige als "worst case" abgeben, am nächsten Morgen. Wenn die Bank weitere Unterlagen bringe, sollten die dem Finanzamt nachgeliefert werden.

Die Anklageschrift: Staatsanwalt Achim von Engel verliest zu Prozessbeginn die Anklageschrift. Es geht um die Steuererklärungen von 2003 bis 2009 beim Finanzamt, bei denen Hoeneß seine Schweizer Einkünfte hätte offenlegen müssen. "Den Verpflichtungen kam der Angeklagte nicht nach, wie er wußte", so Staatsanwalt Engel. Hoeneß hatte laut Anklage ab 2001 erst ein, ab 2004 zwei Konten bei der Schweizer Bank Vontobel. Hoeneß habe über diese Konten "in erheblichem Umfang Spekulationsgeschäfte" abgewickelt. Staatsanwalt Engel verliest, wie es das Gesetz vorsieht, für jedes der betroffenen sieben Jahre auf den Cent genau, wie viel Hoeneß den Ermittlungen zufolge verschwiegen und wie viele Steuern er nicht gezahlt hat. Insgesamt soll Hoeneß demnach Gewinne in Höhe von 33 526 614 Euro nicht angegeben haben und so Steuern in Höhe von 3 545 939,70 Euro hinterzogen haben. Außerdem habe Hoeneß zu Unrecht steuerliche Verlustvorträge aus Geldgeschäften in Höhe von 5 519 739,20 Euro erhalten. Die Anklageschrift endet: "Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt, durch sieben selbstständige Handlungen gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern verkürzt zu haben - strafbar als Steuerhinterziehung in sieben selbstständigen Fällen."

Am Donnerstag wird bereits das Urteil erwartet: Nur vier Tage sind für das Verfahren gegen Hoeneß vorgesehen. Am Dienstag ist die vierte Zeugin und letzte Zeugin geladen. Außerdem sollen Urkunden verlesen werden. Der dritte Tag ist für die Plädoyers reserviert, bereits am Donnerstagvormittag soll das Urteil im Fall Ulrich H. mit dem Aktenzeichen 68 Js 3284/13 gesprochen werden.

Linktipps zum Fall Uli Hoeneß:

"Aktenlage" zum Prozess: Wie hoch fällt die Strafe aus? Eine Einschätzung im Video.

Vor 13 Jahren richtete Hoeneß ein Konto bei der Schweizer Vontobel-Bank ein: Die Chronologie des Falls.

Was genau wird Uli Hoeneß vorgeworfen? Muss er am Ende ins Gefängnis? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Prozess.

Ein Lebenswerk ist ins Wanken geraten: Die Karriere des Uli Hoeneß in Bildern.

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