Gesetzentwurf:Bayern plant Strafverfolgung von Sportbetrügern

Winfried Bausback

Bayerns Justizminister Winfried Bausback präsentierte an diesem Montag das neue Gesetzt zum "Schutz der Integrität des Sports".

(Foto: dpa)

Die bayerische Staatsregierung hat ein Gesetz zum "Schutz der Integrität des Sports" vorgestellt. Es soll nicht nur die strafrechtliche Verfolgung von Dopern ermöglichen, sondern auch ein Instrumentarium im Kampf gegen Bestechung, Korruption und Manipulation im Sport sein.

Bayern hat ein umfassendes Sportschutzgesetz vorgestellt, das eine effektive strafrechtliche Bekämpfung von Doping, Korruption und Spielmanipulationen gewährleisten soll. "Der Staat muss Beschützer des Sports sein", sagte der bayerische Justizminister Winfried Bausback am Montag in München bei der Vorstellung des "Gesetzes zum Schutze der Integrität des Sports". Der Gesetzentwurf enthält die umstrittene uneingeschränkte Strafbarkeit jeglichen Besitzes von Dopingmitteln, die Erhöhung des Strafrahmens für Dopingvergehen auf bis zu fünf Jahre und eine sportspezifische Kronzeugenregelung.

"Uns geht es nicht darum, die Sportgerichtsbarkeit infrage zu stellen. Die staatliche Verfolgung soll Hand in Hand gehen mit der sportlichen Gerichtsbarkeit", erklärte der CSU-Politiker. "Erst das macht eine effektive Bekämpfung möglich." Begrüßt würde die Initiative Bayerns von Clemens Prokop. "Der Sport hat nicht die Möglichkeiten, die Fehlentwicklungen zu bekämpfen. Das müssen wir realistisch erkennen", meinte der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes bei der Präsentation des Gesetzes, dessen Verabschiedung für ihn eine "gesellschaftliche Ächtung" von Sportbetrug wäre.

Für ihn ist der bayerische Entwurf "der bisher mit Abstand weitestgehende Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung des Dopings und jeglicher Form von Manipulation im Sport". Speerwurf-Weltmeisterin Christina Obergföll betonte die "abschreckende Wirkung", die ein solches Gesetz haben könnte.

Bayern will mit seiner Initiative ein Instrumentarium schaffen, das den sportlichen Wettkampf insgesamt schützt. Ein Kernpunkt des Entwurfs, den Bayern nun in den Bundesrat einbringen will, ist die vom Deutschen Olympischen Sportbund abgelehnte Strafbarkeit bei schon geringem Besitz von Mitteln zu Dopingzwecken. Damit sollen Ermittlungen auch gegen dopende Sportler möglich werden. "Die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit ist unverzichtbar, um Doping im Spitzensport strafrechtlich zu erreichen", sagte Bausback.

Außerdem sollen der Straftatbestand Dopingbetrug und die Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport eingeführt werden, um den Wettbewerb zu schützen. Der im Dezember 2013 vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg beschränkt die Verfolgung von Dopingvergehen nur auf Profisportler und berufssportliche Wettbewerbe.

Die bayerische Initiative dehnt den Kreis auf Athleten der nationalen Kader oder Nationalteams und die Verfolgung von Dopingvergehen auch auf die Zeit außerhalb des Wettbewerbs aus. "Die staatliche Verfolgung nur auf den Wettbewerb zu beschränken, geht an der Realität vorbei. Doping wird vor allem in den Trainingsphasen mit den höchsten Belastungen praktiziert", sagte Prokop.

Weitere Eckpunkte sind die Einführung einer sportspezifischen Kronzeugenregelung und umfassende Strafvorschriften gegen den Vertrieb, die Abgabe sowie den Erwerb von Dopingmitteln. Zudem ist die Erhöhung des Strafrahmens für Dopingvergehen auf Geldstrafen oder Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren vorgesehen. Dadurch könnte man in Zukunft laut Bausback nicht nur in "schweren Fällen", sondern schon bei "gravierenden Vergehen" höhere Strafen verhängen.

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