Gerichtsprozess:Müller verliert

Ex-Bundesliga-Torhüter vor dem Bundesarbeitsgericht

Scheiterte vor dem Bundesarbeitsgericht: der frühere Mainzer Torwart Heinz Müller, 39.

(Foto: Martin Schutt/dpa)

Fußballprofis lassen sich nicht mit anderen Arbeitnehmern vergleichen - entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Fall des Ex-Torhüters.

Von Johannes Aumüller

Fußballprofis sind vieles. Unter anderem sind sie wie ein paar Millionen andere Menschen in diesem Land auch Arbeitnehmer, die einen Vertrag mit einem Arbeitgeber unterzeichnet haben, in ihrem Fall einem Verein. Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt kam nun zu dem Schluss, dass sich Fußballprofis nicht mit anderen Arbeitnehmern vergleichen lassen. Und dass sie es akzeptieren müssen, wenn sie für die Ausübung ihres Berufes nur befristete und keine unbefristeten Verträge erhalten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: