Lothar Matthäus und der FC Bayern München streiten sich vor Gericht, aber ein direktes Aufeinandertreffen des Rekordnationalspielers mit den Bossen des deutschen Fußballmeisters gibt es nicht.

Der frühere Bayern-Kapitän und jetzige Trainer von Partizan Belgrad wird bei dem Prozess im Landgericht München I am Donnerstag (Beginn 14.15 Uhr) laut Auskunft seiner Anwälte persönlich erscheinen. Dagegen schickt der beklagte FC Bayern in Vertretung des Vorstands-Vorsitzenden Karl-Heinz Rummenigge Vorstands-Mitglied und Geschäftsführer Karl Hopfner in den Justizpalast am Lenbachplatz.

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Das Gericht habe das persönliche Erscheinen von Bayern-Chef Rummenigge angeordnet, teilte Matthäus-Anwalt Stefan Schneider am Mittwoch mit, "aber er kann sich vertreten lassen." Matthäus dagegen wird mit seinen Anwälten Schneider und Wolfgang Stürzer an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.

In der seit Dezember des vorigen Jahres laufenden juristischen Auseinandersetzung verlangt der Weltmeister von 1990 auf dem Wege einer Stufenklage die korrekte Abrechnung seines Abschiedsspiels am 26. Mai 2000 und vollständige Akteneinsicht. Außerdem fordert der 42-jährige Franke angeblich eine Nachzahlung von 500.000 Euro.

Prozess kann Monate dauern

"Uns geht es vorerst noch nicht ums Geld", erklärte Rechtsanwalt Schneider, der mit einem langwierigen Verfahren rechnet, "das kann Wochen, sogar Monate dauern." Eine außergerichtliche Einigung war trotz mehrfacher Versuche von beiden Seiten nicht zu Stande gekommen.

Nachdem die Klage für kurze Zeit ruhte, hatten die Matthäus-Anwälte Anfang April die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Damals hatten die von den Rechtsvertretern beauftragten Wirtschaftsprüfer festgestellt, dass die Abrechnung des Fußball-Bundesligisten weder formell noch materiell ordnungsgemäß erfolgt sei.

Die Wirtschaftsprüfer stellten in ihrem Gutachten außerdem fest, dass die am 18. Februar erstmals vom FC Bayern erteilten Auskünfte und Unterlagen nicht vollständig gewesen seinen. Die mehrfache Verweigerung weiterer Auskünfte und nicht zuletzt die öffentlichen Verlautbarungen des Clubs, den Matthäus-Anwälten würden sämtliche Unterlagen vorliegen, seien die Gründe für die Wiederaufnahme.

Matthäus, der nach Bayern-Angaben 3,927 Millionen Mark aus dem Abschiedsspiel erhalten hat, geht es laut Klageschrift vor allem um die noch fehlenden Schriftstücke der Aufhebungsvereinbarung zwischen dem FC Bayern und der UFA-Sports GmbH vermutlich vom April 2000.

Bereits 1994 hatte der Club die Übertragungs- und Verwertungsrechte eines Abschiedsspiels mit der UFA vertraglich geregelt. Weiterhin fehlen Unterlagen einer Vereinbarung zwischen dem FC Bayern und der CWL Telesport & Marketing AG vermutlich vom September 2000, in der zwischen den Parteien eine nachträgliche Entgeltminderung geregelt wurde. Außerdem geht es um Belege im Zusammenhang mit Logistikkosten und Kartenverkauf sowie eine "Abgeltungsvereinbarung", mit der am 9. März 2000 das Arbeitsverhältnis zwischen den Bayern und Matthäus aufgehoben wurde.

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(sueddeutsche.de/dpa)