Fußball-Zweitligist:1860 München blamiert sich vor Gericht

1860 Schäfer

Blamage vor Gericht für 1860 und Geschäftsführer Robert Schäfer (Archivbild).

(Foto: imago sportfotodienst)

Der Zoff zwischen Zweitligist 1860 München und Investor Hasan Ismaik ist um eine Variante reicher. Am Freitag scheiterte der Klub mit einer einstweiliger Verfügung gegen Ismaiks Anwalt Michael Scheele. Der denkt trotzdem an Rückzug.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Der andauernde Zoff zwischen Fußball-Zweitligist 1860 München und seinem jordanischen Investor sowie Mitgesellschafter Hasan Ismaik wurde am Freitag vor dem Landgericht München I um eine neue Variante bereichert. Während Ismaik Anzeige gegen 1860-Geschäftsführer Robert Schäfer wegen Untreue erstattet hat, drehte sich diesmal alles um die Frage: Muss sich Ismaiks Münchner Rechtsanwalt Michael Scheele vom Gericht einen Maulkorb verpassen lassen?

Die 25. Zivilkammer hat vor vier Wochen eine einstweilige Verfügung gegen den Anwalt erlassen. Danach darf Scheele zumindest vorläufig nicht mehr behaupten, 1860-Geschäftsführer Robert Schäfer habe die KG "entreichert". Hintergrund ist Scheeles Telefongespräch mit einem tz-Reporter. In dem Boulevardblatt war anschließend zu lesen, dass Schäfer das Jugendleistungszentrum bereits von der KG an den Verein übertragen habe. Zudem seien auch zwei eingetragene Marken der Sechziger an den Verein "weggeschoben" worden.

Dazu muss man wissen, dass die Geschäfte der Profifußballabteilung sowie der U23 und der A-Junioren seit elf Jahren durch die "TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien" geführt werden, die damals aus dem eigentlichen Verein ausgegliedert worden ist. 2,6 der 6,5 Millionen Aktien sind im Besitz des Vereins. 3,9 Millionen Aktien gehören inzwischen aber der HAM International Limited des jordanischen Geschäftsmanns Hasan Ismaik.

Mit dieser komplizierten Konstruktion sollten seinerzeit neue Geldquellen, vor allem für die Arena, erschlossen und mögliche finanzielle Einbußen der Löwen abgefedert werden.

Am Freitag wurde nun über den Antrag von Scheele verhandelt, die Verfügung wieder aufzuheben. Er sagte, dass die ohne Zustimmung von Ismaik erfolgte Übertragung der wertvollen Markenrechte nachweislich erfolgt sei. Und die Übertragung des Jugendleistungszentrums sei zweifellos bereits in die Wege geleitet. Allerdings habe ihn der tz-Reporter nicht korrekt zitiert. Wenn das Gericht ihn dafür nun in die Verantwortung nehme, würde es unzulässig in einen wesentlichen Teil anwaltlicher Berufsausübung eingreifen.

Scheele denkt an Rückzug

Das Gericht hatte in seiner Verfügung nämlich erklärt, dass Scheele im eigenen Namen das Gespräch mit dem Reporter geführt und keineswegs bloß eine Presseerklärung im Namen seinen Mandanten abgegeben habe. Wenn sich ein Anwalt aber eigenverantwortlich auf diese Weise an die Öffentlichkeit wende, so habe er nach den für alle Medien geltenden Grundsätzen der "Verdachtsberichterstattung" wichtige Sorgfaltspflichten zu beachten - dazu gehöre auch, vorher die Gegenseite anzuhören.

Am Nachmittag wurde die Verhandlung zur herben Blamage für die beiden 1860-Anwälte: Der tz-Reporter hatte kurzfristig seine erste eidesstattliche Versicherung "ergänzt" - nach Auffassung der Gerichtsvorsitzenden deckt sie sich nun mit Scheeles Darstellung.

Als die Anwälte eine mögliche dritte Version ins Spiel bringen wollten, meinte sie: "Wenn sie den Journalisten zu einer abweichenden Versicherung drängen wollen, gebe ich den Fall an die Staatsanwaltschaft ab - ich lasse mich nicht vor Gericht belügen." Daraufhin zogen die Anwälte des TSV 1860 ihren Antrag zurück. "Die einstweilige Verfügung ist damit wirkungslos", sagte die Richterin.

In einer Verhandlungspause dementierte Rechtsanwalt Scheele Gerüchte, Ismaik habe ihm das Mandat entzogen. Es gebe aber Überlegungen, sich wegen der persönlichen Angriffe zurückzuziehen. Doch in jedem Fall bleibe er Berater Ismaiks, sagte Scheele.

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