Ein Kommentar von Christian Zaschke

Fouls wie das an Per Mertesacker beim Länderspiel gegen Aserbaidschan müssen nachträglich sanktioniert werden - egal, ob der Schiedsrichter sie gesehen hat oder nicht. Dazu müsste man lediglich den Videobeweis einführen.

Nachdem Vaqif Cavadow seinen Gegenspieler Per Mertesacker mit dem Ellbogen zu Boden gestreckt hatte, führte er das übliche Schauspiel vieler Berufsfußballer auf: Er hob die Schultern, er streckte die Arme von sich und öffnete die Hände, auf seinem Gesicht erschien dieser Ausdruck zwischen Ratlosigkeit und Unschuld: Keine Ahnung, was der fremde Mann hat, der sich da am Boden wälzt. Ich hab jedenfalls nichts damit zu tun. Ehrenwort.

Javadov of Azerbaijan and Mertesacker of Germany jump for a header during their Euro 2012 qualifying soccer match in Cologne Bild vergrößern

Vaqif Cavadow trifft Per Mertesacker mit dem Ellenbogen ins Gesicht - bestraft wird er für dieses Foul nicht. (© Reuters)

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Der Mann, der sich am Boden wälzte, hatte bei dem Foul Cavadows einen Bruch des Augenhöhlenbodens und der Kieferhöhle sowie eine Platzwunde davongetragen. Das verdeutlicht, dass es sich nicht um einen versehentlichen Wischer durchs Gesicht handelte, sondern um einen mit Wucht geführten Schlag.

Nun soll zu Cavadows Gunsten angenommen werden, dass er Mertesacker nicht verletzen wollte. Durch die Art, wie er den Arm beim Sprung durch die Luft bewegte, nahm er es aber billigend in Kauf. Die Bewegung ging übrigens übers reine Schwungholen hinaus, sie zielte darauf, den Gegenspieler fernzuhalten. Wie gesagt, Cavadow sei nichts unterstellt, es ist nur ganz grundsätzlich festzuhalten, dass Profifußballer in aller Regel sehr gut wissen, wo sich ihr Gegenspieler befindet und wo ihr Arm.

Das Ellbogenfoul gehört zu den größeren Schweinereien des Fußballs, es braucht schon eine besondere Geisteshaltung, jemandem auf diese Weise ins Gesicht zu schlagen. Eine Zeitlang wurde es strenger sanktioniert, doch das Problem der Schiedsrichter ist, dass die Grenze zwischen Schwungholen und Schlagen bei Kopfballduellen oft fließend ist.

Zu fragen ist aber, ob der Vorsatz bei der Ahndung dieses Vergehens überhaupt eine Rolle spielen sollte. In Anbetracht der möglichen gesundheitlichen Folgen könnte man auch sagen: Wer, warum auch immer, mit dem Ellbogen im Gesicht des Gegenspielers landet, fliegt vom Platz.

Auf jeden Fall aber müssen diese Fouls nachträglich sanktioniert werden können, und zwar egal, ob der Schiedsrichter sie gesehen hat (und unbestraft ließ) oder nicht. Dazu müsste man lediglich den Videobeweis einführen, und welcher Verband würde nicht einsehen, dass es dazu ohnehin keine Alternative gibt?

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(SZ vom 09.09.2010/jüsc)