Fouls wie das an Per Mertesacker beim Länderspiel gegen Aserbaidschan müssen nachträglich sanktioniert werden - egal, ob der Schiedsrichter sie gesehen hat oder nicht. Dazu müsste man lediglich den Videobeweis einführen.
Nachdem Vaqif Cavadow seinen Gegenspieler Per Mertesacker mit dem Ellbogen zu Boden gestreckt hatte, führte er das übliche Schauspiel vieler Berufsfußballer auf: Er hob die Schultern, er streckte die Arme von sich und öffnete die Hände, auf seinem Gesicht erschien dieser Ausdruck zwischen Ratlosigkeit und Unschuld: Keine Ahnung, was der fremde Mann hat, der sich da am Boden wälzt. Ich hab jedenfalls nichts damit zu tun. Ehrenwort.
Bild vergrößern
Vaqif Cavadow trifft Per Mertesacker mit dem Ellenbogen ins Gesicht - bestraft wird er für dieses Foul nicht. (© Reuters)
Anzeige
Der Mann, der sich am Boden wälzte, hatte bei dem Foul Cavadows einen Bruch des Augenhöhlenbodens und der Kieferhöhle sowie eine Platzwunde davongetragen. Das verdeutlicht, dass es sich nicht um einen versehentlichen Wischer durchs Gesicht handelte, sondern um einen mit Wucht geführten Schlag.
Nun soll zu Cavadows Gunsten angenommen werden, dass er Mertesacker nicht verletzen wollte. Durch die Art, wie er den Arm beim Sprung durch die Luft bewegte, nahm er es aber billigend in Kauf. Die Bewegung ging übrigens übers reine Schwungholen hinaus, sie zielte darauf, den Gegenspieler fernzuhalten. Wie gesagt, Cavadow sei nichts unterstellt, es ist nur ganz grundsätzlich festzuhalten, dass Profifußballer in aller Regel sehr gut wissen, wo sich ihr Gegenspieler befindet und wo ihr Arm.
Das Ellbogenfoul gehört zu den größeren Schweinereien des Fußballs, es braucht schon eine besondere Geisteshaltung, jemandem auf diese Weise ins Gesicht zu schlagen. Eine Zeitlang wurde es strenger sanktioniert, doch das Problem der Schiedsrichter ist, dass die Grenze zwischen Schwungholen und Schlagen bei Kopfballduellen oft fließend ist.
Zu fragen ist aber, ob der Vorsatz bei der Ahndung dieses Vergehens überhaupt eine Rolle spielen sollte. In Anbetracht der möglichen gesundheitlichen Folgen könnte man auch sagen: Wer, warum auch immer, mit dem Ellbogen im Gesicht des Gegenspielers landet, fliegt vom Platz.
Auf jeden Fall aber müssen diese Fouls nachträglich sanktioniert werden können, und zwar egal, ob der Schiedsrichter sie gesehen hat (und unbestraft ließ) oder nicht. Dazu müsste man lediglich den Videobeweis einführen, und welcher Verband würde nicht einsehen, dass es dazu ohnehin keine Alternative gibt?
- Thema
- Per Mertesacker RSS
- Nationalelf: Lukas Podolski Geschickter Schachzug 08.09.2010
- EM-Qualifikation Fußball gegen Handballer 07.09.2010
- EM-Qualifikation, 2. Spieltag Portugal in der Krise 07.09.2010
- EM-Qualifikation Lauter Stürmer 07.09.2010
- Sport kompakt Lahm und Schweinsteiger "unverkäuflich" 08.09.2010
- WM 2010: Deutschland - Argentinien Date mit Diego 28.06.2010
- WM 2010: Deutsche Abwehr Das Paar in der Mitte 09.06.2010
(SZ vom 09.09.2010/jüsc)
Entspannter Vierbeiner
Da haben Sie Recht. Ich hab mir mal Animationen des jüngsten Englandtors in Südafrika aus Sicht des Schiedsrichters und des Linienrichters angekuckt. Man will es eigentlich gar nicht glauben: Beide hatten keine Chance, zu sehen, wo der Ball war. Und das, obwohl der Linienrichter absolut auf der Höhe des Geschehens war (er kann natürlich nicht mal schnell zur Torauslinie laufen, wenn grade mal wieder einer auf´s Tor schießt). Das ist Teil des Problems.
Es gibt schon auch Unterschiede. Beispielsweise muss man in der Bundesliga eine Rasenheizung vorweisen können, in der Bezirksliga sicherlich nicht. Und solche Unterschiede sind sicherlich irgendwie begründet worden. Also mit etwas Phantasie geht da schon was, wenn man nur will. Wichtig ist, dass "auf'm Platz" überall nach den gleichen Regeln gespielt wird. Eckball, Elfmeter, Einwurf, Freistoß etc. müssen natürlich mit identischen Regeln ablaufen. Dass hierzu (nachträgliche) Sanktionen auch gehören sollen, bezweifle ich, zumal ich mich noch an die 10-Minuten-Strafe im Amateurfußball erinnere.
Zum "Pokalproblem" von Huberhausen: Bestraft wird halt nur, wer erwischt wird. Kein Richter lehnt bei einem Bankraub den Videobeweis ab, nur weil vielleicht nicht alle Banken mit der neuesten Videotechnik ausgestattet sind.
Dahingehend gleichen sich die katholische Kirche und die FIFA.
Aber es ist auch schwer Vorsatz nachzuweisen mit oder ohne Video. Dennoch finde ich sollte man durch gewisse Hilfen auch die Schiedsrichter entlasten, die sind nämlich immer die Dummen, die die Wut abkriegen, obwohl die aus meiner Sicht den schwierigsten und am wenigsten dankbaren, aber eben auch den wichtigsten Job auf dem Feld haben.
Sie haben schon Recht. Das traurige ist aber, dass nicht mal die Bereitschaft zur Veränderung erkennbar ist. Wo ein Wille ist, ist bekanntlich auch ein Weg.
a.) ich bin ja nicht dagegen
b) das Problem lautet Wettbewerbsverzerrung bzw. nicht-Gleichbehandlung und das ist in den FIFA Statuten so geregelt. Aus diesem Grund gibts so Sachen wie Torrichter die getestet werden, da die Regeln laut FIFA Weltweit gleich umzusetzen sind und in Afrika beispielsweise eine Torkamera schwer vermittelbar ist, wenn die Zuschauer nichtmal was zu essen haben.
Als Beispiel Landesligist Huberhausen spielt in der Liga und hat sich für den DFB-Pokal qualifiziert. In der Liga nagelt der Innenverteidiger von Huberhausen den Augapfel des Stürmers von FC Hinterdupfing durch dessen Hinterkopf, per Ellebogencheck. Kein Video, kein Beweis, keine Sperre.
DFB-Pokalpiel gegen sagen wir einen Bundesligisten, dessen Verteidiger im Ligaspiel davor wegen Videobeweis nach Ellbogencheck gesperrt wurde.
Ich denke daran könnte es scheitern.
Zumindest muß man solche wenn auch arg konstruierte Fälle miteinbeziehen, da sonst die Sportgerichtsbarkeit nicht mehr hinterherkommt.
Die FIFA müßte sozusagen einen Unterschied ausmachen zwischen Amateurfußball(wenig Geld) und Profitum(viel Geld) dann ließe sich das ändern.
Ein Alleingang eines Kontinentalverbandes oder Nationalverbandes ist meines Wissens nicht ohne FIFA Sanktionen möglich.
Paging