Früherer Präsident des FC Bayern:Hoeneß erwirkt weitere Unterlassung gegen den "Stern"

Vierter Verhandlungstag gegen Uli Hoeneß

Erfolg gegen den Stern für Uli Hoeneß.

(Foto: dpa)

Nächster Erfolg für Uli Hoeneß gegen das Hamburger Magazin: Der "Stern" darf nicht länger behaupten, Hoeneß sei bei seiner Verurteilung einen Deal mit der Staatsanwaltschaft eingegangen. Der Verlag Gruner + Jahr will sich wehren.

Von Hans Leyendecker

Uli Hoeneß hat gegen das Magazin Stern erneut einen Erfolg erzielt. Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg verurteilte den Verlag Gruner + Jahr und den Stern-Chefredakteur Dominik Wichmann in zwei Punkten zu einer Unterlassungserklärung. Bereits Ende März hatten die Anwälte des einstigen Präsidenten des FC Bayern, wie berichtet, eine Unterlassungserklärung in vier Punkten gegen den Stern durchgesetzt.

In der neuen Entscheidung wird dem Stern untersagt, die in einem Editorial des Chefredakteurs am 20. März geäußerte Behauptung, "Ein Deal für Hoeneß", zu wiederholen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro festgesetzt.

Das Magazin darf auch nicht mehr den Verdacht äußern, der Verzicht der Prozessbeteiligten auf Rechtsmittel gegen das Urteil lege einen Verdacht nahe; durch einstweilige Verfügung wird auch folgende Passage untersagt: "Kann es sein, dass hinter der Entscheidung des Münchner Gerichts ein sogenannter Deal steht, also eine stillschweigende Vereinbarung über den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens? Wenn es so ist, und vieles sieht danach aus, dann wäre dies keine gute Woche für den Rechtsstaat."

Nun ist ein angeblicher Deal im Fall Hoeneß zwar Thema in Stammtischrunden und auch in Talkshows, doch die Prozessbeteiligten haben ausdrücklich erklärt, dass es keinen Deal gegeben habe. Das gilt sowohl für den Vorsitzenden Richter als auch für den Ankläger als auch für die Verteidiger von Hoeneß.

Juristen verstehen unter einem Deal eine Verständigung im Strafverfahren, die in der Strafprozessordnung geregelt ist und den Prinzipien des Verfahrens- und Strafrechts genügen muss. Dazu gehört unter anderem, dass in der Hauptverhandlung etwaige Vorgespräche aufgedeckt werden. Solche Gespräche hat es im Fall Hoeneß nach Angaben der Beteiligten nicht gegeben.

Der Verlag Gruner + Jahr will ebenso wie bereits im Fall der Unterlassungserklärung vom März auch wegen der neuen Unterlassungserklärung vor das Oberlandesgericht ziehen. "Die bayerische Justiz darf diesen Fall noch nicht zu den Akten legen", hatte Wichmann gemahnt. Zu erwarten ist, dass die Hamburger Justiz den Fall nicht zu den Akten legt. Mit weiteren Hoeneß-Kontern gegen den Stern ist zu rechnen.

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