Frings Weniger Spielraum für Spekulationen
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Der Weltverband Fifa räumt bei der Behandlung des Falles Frings Fehler ein: Das Sanktionsverfahren soll nachgebessert werden.
Auch Sepp Blatter verfolgt aufmerksam die Berichterstattungen in diesen Tagen, zumindest das, was ihm seine Presseoffiziere vorlegen. Am Tag des Halbfinalspiels der deutschen WM-Gastgeber gegen Italien war die Lektüre alarmierend.
Torsten Frings am Tage des Italien-Spiels
(Foto: Foto: ddp)Wobei das nationalistisch gefärbte Gebell der Boulevardblätter in den beteiligten Ländern nur üblicher Reflex auf eine mäßig transparente Untersuchung und Urteilsfindung war, die sich über die Tage zuvor erstreckt hatte und am Montagabend in eine Spielsperre für den deutschen Nationalspieler Torsten Frings mündete.
Nun räumt der Fifa-Chef Fehler ein. Das Urteil sollte "mehr als einen Tag vorm Spiel kommen", sagte Blatter in Berlin und: "Ja, wir haben Nachholbedarf in der Auswertung von Fernsehbildern oder Evidenzen, die in einem Disziplinarfall gebraucht werden."
Tätige Reue nennt sich das. Tatsächlich bringt die Affäre auch die Fifa in Schwierigkeiten. Die hatte Frings zu zwei Spielen Sperre verdonnert und die zweite Partie zur Bewährung ausgesetzt, weil er vor seinem Fausthieb selbst geschlagen worden war.
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Zwei Aspekte des Falles, der zunächst keiner war, lösten Irritationen aus. Debattiert werden die Strafzumessung und die verschlungenen Ermittlungswege der Fifa-Disziplinarkommission unter Vorsitz des Schweizers Marcel Mathier.
Die hatte am Sonntagvormittag mitteilen lassen, dass nach eingehender Prüfung der Keilerei nach dem Argentinien-Spiel keine Sachverhalte gegen DFB-Spieler vorliegen. Es gebe kein Verfahren, "keine deutschen Spieler sind weiter Gegenstand der Abklärungen", so Fifa-Mediendirektor Markus Siegler. Dies war die offizielle Mitteilung zum eilbedürftigen Fall, die in der Regel abschließenden Charakter hat.
Wackelige Position des DFB
Acht Stunden später war die Kommission plötzlich klüger, nachdem sie in der ARD weitere Bilder von der Keilerei gesehen hatte. Bilder, die pikanterweise von der Fifa-Partnerfirma Host Broadcasting Systems (HBS) produziert wurden, die 25 Kameras im WM-Stadion hatte.
Was nicht auf eine systematische Beweiswürdigung schließen und Spielraum für brisante Spekulationen ließ: Hat die Kommission wirklich am Abend zufällig ferngesehen oder gab es verbandspolitische Aktivitäten im Hintergrund, weil die entscheidende Sequenz ja bereits im italienischen TV ausgestrahlt worden war? Nun wurde eilig ermittelt, und am Tag vor dem Halbfinale sanktioniert.
DFB-Rechtsvertreter Christoph Schickhardt haderte indes mit der Disziplinarkommission. "Das Urteil fiel so aus, dass es die Überschrift trägt, er konnte nicht ganz ungeschoren davonkommen", sagte er dem Sender N24. Frings hätte freigesprochen werden müssen, "weil auch eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters vorlag".
Eine eher populäre Auffassung, der beim Strafmaß sogar Rechnung getragen wurde. Frings' Vergehen, der eine Ohrfeige des Argentiniers Julio Cruz mit gleichem vergolten hatte, lag angesichts der tumultösen Umstände am Rande der Nichtigkeit, menschlich verständlich ist die Reaktion inmitten eines Hexenkessels überdies.
Für Sportjuristen wie den Marburger Strafrechtsprofessor Dieter Rössner indes wackelt die Position des DFB schon dort, wo er auf eine Tatsachenentscheidung des Referees Lubos Michel abhebt. Tatsache ist ja, dass Michels die Szene nach dem Spielende nicht sanktioniert hat, es liegt insofern eben keine Entscheidung vor.
Dies aber setzt nicht automatisch alle ungeahndeten Vorgänge ins Recht - sonst gäbe es all die nachträglichen Verfahren mit Hilfe von TV-Bildern nicht, wie die jüngsten Sanktionen nach der WM-Qualifikationspartie Türkei - Schweiz. Beispielhaft für den Sinn der Tatsachenentscheidung ist auch das WM-Viertelfinale Italien - Spanien 1994 in den USA, als Italiens Tassotti seinem Gegenspieler Luis Enrique per Ellbogenhieb das Nasenbein zertrümmerte, um einen höchstwahrscheinlichen Torerfolg zu verhindern.
Statt des Führungstors für Spanien fiel im Gegenzug das 2:1 für Italien, gleich darauf war das Spiel vorbei. Die Fifa sperrte Tassotti für acht Spiele, der Ausgang der Partie blieb davon unberührt, obwohl er sichtlich durch das Foul beeinflusst war. Dies zeigt, die Tatsachenentscheidung dient vor allem als Konstrukt, um den Spielausgang abzusichern.
Die persönliche Verantwortung einzelner Spieler für individuelle Entgleisungen, die dem Referee entgehen, berührt sie nicht. Der Vorfall in den USA führte zur ersten Sperre in der WM-Geschichte auf Basis von TV-Beweisen.
Sportrechtsexperte Rössner stellt zudem in Frage, wie weit die Tatsachenentscheidung des Referees Geschehnisse nach Spielende umfasst. Im Kern gelte, dass "der Schiedsrichter authentisch und endgültig in Hinblick auf den weiteren Spielverlauf entscheidet" - mit dem Spielausgang hatte das Getümmel nach dem Elfmeterschießen nichts zu tun.
"Normalerweise Rechtskraft"
Bleibt die spannende Frage, ob der DFB stärker auf andere Sachverhalte hätte abzielen können? Dies legt die zerknirschte Reaktion der Fifa nahe. Inwieweit war die erste Mitteilung der Disziplinarkommission am Sonntagmorgen bindend?
Rössner meint, dass solche offiziellen Feststellungen "normalerweise Rechtskraft" erlangen. Wie verhält es sich da mit dem Vertrauensgrundsatz? Oder war die Fifa-Erklärung, dass deutsche Spieler aus dem Schneider seien, nur Interpretation der Medienabteilung? Ein Feld, in das nicht vorgestoßen wurde; das hätte den Fall ins Trudeln bringen können. Die Fifa, überrumpelt, will nun nachbessern. Im Europa-Verband Uefa wirkt die Verfahrensordnung klarer, sie hat auch eine Anklage-Instanz.
Für die mit medialer Unterstützung in Wallung gebrachte Fußballvolksseele gilt aber: Am milden Urteil für eine Tätlichkeit gibt es wenig zu rütteln. Wenn sich der Sport vor Tumulten schützen will, braucht er einen Sanktionsrahmen. Den muss er auch anwenden, sonst wird er unglaubwürdig.