FC Bayern und die Klage gegen Uli Hoeneß:Auch Treue hat Grenzen

Uli Hoeneß FC Bayern München

Uli Hoeneß: Amt im Aufsichtsrat ist in Gefahr

(Foto: dpa)

Der FC Bayern hat dem angeklagten Uli Hoeneß auf der Grundlage eines Gutachtens sein Vertrauen ausgesprochen. Doch das ist nicht bedingungslos. Sollte Hoeneß wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, verlöre er sein Aufsichtsratsamt.

Von Hans Leyendecker und Klaus Ott

Die Spieler des FC Bayern haben unter ihren vielen Trainern die unterschiedlichsten Systeme kennengelernt, aber wirklich systemrelevant, so scheint es, ist für den Vereinsbetrieb nur einer: der Präsident Uli Hoeneß, der auch Aufsichtsratschef der FC Bayern München AG ist.

Als am Montag die Nachricht kam, das Landgericht München II habe die Anklage gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung zugelassen, und im März werde der Prozess beginnen, folgte prompt die Antwort des Aufsichtsrats der AG. Hoeneß soll bleiben, was er ist: der Patron des Vereins. "You'll never walk alone" singen bei solchen Gelegenheiten die Fans.

Um die unverbrüchliche Treue zu Hoeneß abzusichern, hatte der stellvertretende Aufsichtsratschef, der Adidas-Boss Herbert Hainer, ein Gutachten bei zwei der Großen der Juristerei in Auftrag gegeben: bei dem Gesellschaftsrechtler Gerd Krieger und dem Strafrechtler Sven Thomas. Das Ergebnis des Gutachtens teilte der FC Bayern gleich mit: Selbst für den Fall einer strafrechtlichen Verurteilung kenne das Gesetz kein Amtsverbot.

Weil ein ordentliches Gutachten allerdings alle möglichen Optionen berücksichtigen muss, gibt es in der Expertise eine Passage, die offenbar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war. Zugegebenermaßen eignete sie sich am Montag nicht gut für das Bekenntnis der rot-weißen "Sulidarität", wie auf Plakaten steht.

Was passiert eigentlich, lautete die etwas anstößige Frage, wenn die 5. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II Hoeneß am Ende zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilen sollte? Nur rein theoretisch natürlich stellt sich diese Frage, obwohl so ganz theoretisch diese Aussicht auch nicht ist.

Man weiß nie, was passiert

Denn Hoeneß soll 3,2 Millionen Euro hinterzogen haben, und es gibt die Faustformel des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, dass bei einem Schaden für den Fiskus von mehr als einer Million Euro in aller Regel nur noch eine Haftstrafe ohne Bewährung möglich ist. Natürlich könnte Hoeneß auch freigesprochen werden, wenn das Gericht zu dem Ergebnis käme, dass seine Selbstanzeige, die er im Januar beim Finanzamt Rosenheim abgab, doch noch zieht. Das wäre auch für den FC Bayern ein doppeltes Triple.

Wenn nicht - könnte im Fall einer Haftstrafe Hoeneß aus dem Gefängnis Stadelheim die Geschicke des Vereins mitbestimmen? Nein - so lautet die Antwort des Strafrechtlers Thomas. Das würde nicht gehen. Wenn Hoeneß am Ende ins Gefängnis müsste, könnte er nicht Aufsichtsratschef bleiben. Sicherlich würde das Hoeneß auch nicht wollen, aber Optionen sind Möglichkeiten, sie zeigen manchmal Gefahren, die man nicht für möglich hielt.

Ein Trost für die Bayern-Fans mag sein, dass es im Gerichtssaal so ähnlich zugeht wie auf dem Platz: Man weiß vorher nie genau, was passiert. Thomas, der übrigens Fan des FC Schalke 04 ist, verteidigte als junger Anwalt mal in einem Steuerprozess, der unter anderem den Flick-Konzern und den Freidemokraten Otto Graf Lambsdorff betraf. Ex-Minister Lambsdorff wurde zwar zu einer Geldstrafe verurteilt, blieb aber für seine Leute ein Ehrenmann. Er wurde Vorsitzender, Ehrenvorsitzender und Präsident manchen Vereins.

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