Fall Hoeneß:Kurzer Prozess

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Eines scheint bereits jetzt klar zu sein: Auf einen besonders milden Richter kann der geständige Steuerhinterzieher Ulrich Hoeneß nicht hoffen

(Foto: Bongarts/Getty Images)

Nur vier Verhandlungstage, nur vier Zeugen: Uli Hoeneß muss sich von Montag an vor dem Landgericht München verantworten. Die Gerüchte wuchern, selbst die Staatsanwälte verraten nicht, was sie dem Bayern-Präsidenten konkret vorwerfen. Deshalb zu Beginn der Verhandlung: Antworten auf die drängendsten Fragen.

Von Hans Leyendecker und Annette Ramelsberger

Am Montagmorgen beginnt vor dem Landgericht München der Prozess gegen Ulrich Hoeneß. Am Donnerstag bereits soll das Urteil gesprochen werden. Dem 62 Jahre alten Präsidenten des FC Bayern wird Steuerhinterziehung in Höhe von 3, 5 Millionen Euro vorgeworfen. Ein überschaubarer Prozess - könnte man meinen. Aber in diesem Hauptverfahren ist nichts vorhersehbar. Staatsanwaltschaft und Gericht haben unter Verweis auf die Geheimhaltungspflicht in Steuerstrafverfahren vorab keine Einzelheiten zu den genauen Vorwürfen der Anklage mitgeteilt. Aber weil Hoeneß angeklagt ist, wuchern die Gerüchte, und Mutmaßungen sind zu scheinbaren Gewissheiten geworden. Deshalb hier nun Antworten auf wichtige Fragen.

Warum ist der Prozess so kurz?

Anders als bei Christian Wulff oder gar im NSU-Prozess, wo Dutzende oder sogar Hunderte Zeugen auftreten, hat Ulrich Hoeneß ein Geständnis abgelegt - seine Selbstanzeige. Deswegen ist der Umfang der Taten relativ klar, es geht nun um die rechtliche Bewertung. Und die Zeugen, die alle aus der Finanzverwaltung kommen, sollen vor allem erklären, was vor der Selbstanzeige war und unter welchem Druck Hoeneß stand.

Wer ist der Richter von Hoeneß?

Der Richter Rupert Heindl, 47, gilt als harter Hund. Er sitzt schon seit einigen Jahren der Wirtschaftskammer des Landgerichts München II vor. Ein Mann von großer Klarheit und Bestimmtheit. Deals über das Strafmaß lehnt er kategorisch ab, das sagt er auch zu Beginn seiner Verfahren. Er hat damit schlechte Erfahrungen gemacht. Als er noch Beisitzer in einer Wirtschaftskammer war, kam es zu einem Deal mit einem Anlagebetrüger. Alles war korrekt, das Strafmaß, auf das man sich geeinigt hatte, die Absprachen. Aber weil das Gericht den Angeklagten nicht belehrt hatte, dass es auch anders entscheiden könne, hat das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil aufgehoben. Wegen einer Petitesse also. So etwas will Richter Heindl offenbar nicht noch einmal erleben. Deswegen prüft er ganz genau. Verfahren vor Wirtschaftskammern seien fast immer viel zu kompliziert, um von vornherein zu wissen, was hinten rauskommt, sagt er. Aber wenn er jemanden für schuldig hält, langt er kräftig hin. Kein einfacher Richter für Hoeneß.

Wer ist der Staatsanwalt?

Staatsanwalt Achim von Engel, 39, gilt als Experte in Steuerstrafverfahren und als sehr aktenkundig. Er hat auch schon den früheren BMW- und VW-Chef Bernd Pischetsrieder wegen Steuerakrobatik vor Gericht gebracht - auch deswegen, weil er bei Pischetsrieder zu wenig Entgegenkommen bei der Aufklärung spürte. Hoeneß soll dagegen sehr viel geliefert haben - aber offenbar zu spät. Der Staatsanwalt sieht dessen Selbstanzeige als nicht strafbefreiend an. Er scherzt auch nicht: Engel hatte gleich einen Haftbefehl gegen Hoeneß dabei. Gegen fünf Millionen Euro Kaution wurde der allerdings ausgesetzt.

Wer sind die Verteidiger?

Im Gerichtssaal wird Hoeneß von drei Anwälten verteidigt. Da ist vor allem Hanns Feigen, der in dieser Woche 65 Jahre alt wird. Der gebürtige Oberhausener gilt als Spezialist für heikle Fälle und kann sehr direkt sein - wie Leute aus dem Revier eben so sind. Manche Äußerung von Hoeneß zur Sache und tränenreiche Auftritte des Bayern-Chefs vor Fans werden ihm missfallen haben. Feigen weiß, dass Richter von Angeklagten Demut und Zurückhaltung erwarten. Für den ehemaligen Infineon-Chef Ulrich Schumacher, der wegen Korruption angeklagt war, hat er einen Freispruch erwirkt. Der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel, der rund eine Million Euro am Fiskus vorbeigeschleust hatte, kam - auch dank Feigen - mit einer Bewährungsstrafe davon. Derzeit berät Feigen in Ermittlungsverfahren den Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking.

Feigen hat einen Steuerrechtler an seiner Seite: Markus Gotzens, Jahrgang 1967, der erstaunlich viele Aufsätze über die Steuerfahndung veröffentlicht hat. In Hauptverhandlungen aber hat man ihn bislang nicht groß gesehen. Der dritte Verteidiger wird vermutlich ein junger Anwalt aus Feigens Frankfurter Kanzlei sein. Im Hintergrund wirkt der 50-jährige Münchner Steuerrechtler Dieter Lehner, der kein Strafverteidiger ist und ohnehin lieber hinter den Kulissen arbeitet - eine Kapazität in seinem Fach. Auf seiner Homepage steht: "Selbstanzeigeberatung". Um die Medienarbeit kümmert sich der Hamburger Anwalt Michael Nesselhauf, eine Top-Adresse. Das müsste eigentlich reichen, um für Hoeneß so etwas Ähnliches hinzubekommen wie bei Schumacher oder Zumwinkel. Oder? Die Lage im Fall des Bayern-Präsidenten scheint komplizierter zu sein.

Unklarheiten bei der Selbstanzeige

Welche Bedeutung hat die Selbstanzeige von Hoeneß?

Eine entscheidende. Steuerhinterzieher, die sich selbst anzeigen, kommen straffrei davon, wenn die Selbstanzeige wirksam ist und allen Anforderungen genügt. Die Selbstanzeige von Hoeneß ist nach Meinung der Staatsanwaltschaft aus zwei Gründen unwirksam: aus formalen Gründen und weil die Tat schon entdeckt war, als er seine Selbstanzeige abgab.

Hoeneß hatte zwischen 2003 und 2009 über ein Konto der Zürcher Vontobel-Bank Zehntausende Devisengeschäfte abgewickelt. Er wettete wie ein Süchtiger rund um die Uhr. Bei der in Eile gefertigten Selbstanzeige konnten die jeweiligen Gewinne oder Verluste all dieser Geschäfte nicht ausgewiesen werden. Dafür hätte es Monate gebraucht. Lediglich die Jahresendstände des Kontos von Hoeneß wurden von seinen Beratern für die Selbstanzeige ausgerechnet. Mehr Zeit blieb nicht.

War die Tat wirklich entdeckt?

Die Vontobel-Bank hatte Hoeneß in den Januartagen des Jahres 2013 mehrmals darüber informiert, ein Stern-Reporter habe Fragen nach einer deutschen "Sportgröße" gestellt, die bei Vontobel ein Konto habe. Daraufhin rief Hoeneß das Beraterteam zusammen, das dann die Selbstanzeige fertigte. Es habe "Panik" geherrscht, sagt ein Zeuge. Hoeneß verhielt sich so, als fürchte er, aufgeflogen zu sein oder auffliegen zu können. Bevor spätabends die Selbstanzeige gemacht wurde, hatte sich am Nachmittag des 16. Januar ein Stern-Reporter bei der Steuerfahndung in München gemeldet und erklärt, ein großer bayerischer Sport-und Fußballverein habe beim Bankhaus Vontobel einen Betrag in Höhe von 800 Millionen Schweizer Franken angelegt, das Guthaben sei 2009 auf ein Konto einer Einzelperson übertragen worden. So steht es in einem Vermerk der Steuerfahndung München.

Weder bei der Vontobel-Anfrage des Stern noch beim Anruf bei der Steuerfahndung fiel der Name Hoeneß. Wichtiger noch: Der Stern, der am 17. Januar 2013 eine eher nebulöse Geschichte über den Vontobel-Fall ohne direkten Bezug auf Hoeneß oder den FC Bayern veröffentlichte, hatte im Januar nicht bei dem Bayern-Präsidenten angefragt, sondern sich erst bei ihm am 20. April um 16.12 Uhr mit Fragen gemeldet, als die Ermittlungen gegen Hoeneß schon öffentlich bekannt waren.

Gleichwohl meint die Staatsanwaltschaft, Hoeneß sei durch den Stern gewarnt worden, die Tat sei entdeckt gewesen, nicht der Täter. Gegen diese Beweisführung wird die Verteidigung vermutlich heftig zu Felde ziehen. In der Fachliteratur ist die Kommentierung zum Thema "Tat entdeckt, Täter steht noch nicht fest" unübersichtlich. Die spezielle Frage im Fall Hoeneß lautet aber noch anders:

War die Tat wirklich aufgeflogen?

Die 5. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II hat sich zweifelsohne auch mit dieser Frage beschäftigt. Auffällig ist schon, dass die Kammer die Anklage unverändert zugelassen hat. Falls das Gericht nach der Beweisaufnahme weiterhin davon ausgehen sollte, dass die Selbstanzeige ganz oder in Teilen nicht wirksam war, wird es darüber urteilen müssen, wie eine fehlgeschlagene Selbstanzeige strafrechtlich zu bewerten ist. Drückt sie das Strafmaß erheblich, weil die Absicht des Steuerhinterziehers, steuerehrlich zu werden, honoriert werden soll? Oder wirkt die Selbstanzeige von Hoeneß nicht strafmildernd, weil die Steuerhinterziehung angeblich schon entdeckt war?

Warum Hoeneß vermutlich mit Bewährungsstrafe zufrieden wäre

Gilt wirklich die Regel, bei einer Million Euro und mehr Steuerhinterziehung muss der Täter in den Knast?

Die Praxis kennt diese Regel nicht. Sie kennt nur Ausnahmen. Unter all den vielen Hinterziehungsfällen in der Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg, die durch Steuer-CDs ans Licht kamen, ist kein Fall bekannt geworden, bei dem ein Steuerbetrüger in Haft musste. In vielen Fällen wurde hinter den Kulissen gedealt, um eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden. Dabei scheint die Norm klar und einfach zu sein: Wer eine Million Euro oder mehr hinterzieht, das haben Richter des Bundesgerichtshofs 2008 und 2012 entschieden, muss in der Regel ins Gefängnis. In dieser Größenordnung, urteilte der BGH, müssten schon "besonders gewichtige Milderungsgründe" vorliegen, um einer Haftstrafe zu entgehen. Selbst "erhebliche psychische Belastungen" angesichts einer drohenden Haft sind aus Sicht des BGH kein besonders wichtiger Milderungsgrund.

Wie könnte das Urteil ausfallen?

Hoeneß betrachtet sich als unschuldig, weil er die Selbstanzeige gestellt hat. Dennoch wäre er vermutlich froh, wenn es auf eine Bewährungsstrafe hinausliefe. Bewährung ist bis zu einem Strafmaß von zwei Jahren möglich. Zusätzlich könnte eine Geldstrafe verhängt werden, im Höchstfall 720 Tagessätze. Die Tagessätze bemessen sich nach dem Netto-Einkommen, abzüglich von Unterhaltsverpflichtungen. Doch auch Haft ist möglich - bis zu fünf Jahre.

Welche Möglichkeiten bleiben Hoeneß, sollte er verurteilt werden?

Der Weg zum BGH könnte im Fall eines Schuldspruchs für die Verteidigung steinig werden. Allerdings hat sich der 1. Strafsenat des BGH, der für seine harte Linie bekannt war, seit 2013 personell stark verändert. Vorsitzender ist nicht mehr der in Steuerangelegenheiten sehr entschiedene Armin Nack, sondern der Richter Rolf Raum, der vom eher liberalen 5. Strafsenat des BGH aus Leipzig kommt. Auch andere Mitglieder des Senats sind neu, nur der Berichterstatter Markus Jäger ist geblieben. Der BGH könnte im Fall Hoeneß eine Revision verwerfen oder aber als berechtigt ansehen und den Fall dann an eine andere Strafkammer des Münchner Landgerichts zurückverweisen. Dann müsste in München noch einmal verhandelt werden. Bis das Urteil rechtskräftig würde, könnte es dauern. Und erst dann müsste Hoeneß in Haft - falls er dazu verurteilt wird.

Hoeneß hat mit "Veräußerungsgeschäften" in Deutschland 118,9 Millionen Euro Verluste gemacht. Wie geht das? Ist er vielleicht sogar pleite?

Der Hinweis auf diese riesige Summe ergibt sich aus einem Verlustvortrag, den Hoeneß vor einigen Jahren bei der Steuer eingereicht hat. Er hat auf seinem offiziellen Konto bei einer Münchner Privatbank riskante Spekulationsgeschäfte gemacht und dabei offenbar gewaltig verloren. Vermutlich zum gleichen Zeitpunkt machte er in der Schweiz auf dem geheimen Konto Gewinne in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro.

Hat Hoeneß gegen Hoeneß gesetzt?

Es gibt bislang keine Erklärung für den Umstand, dass er einen solch hohen Verlust verkraften konnte. Er hat eine Wurstfabrik gegründet, die heute von seinem Sohn als Geschäftsführer betrieben wird. Aber Gewinne, mit denen man dreistellige Millionenverluste kompensieren könnte, sind mit Würsten nicht zu machen. Vielleicht wird im Prozess das Rätsel um Verlustvorträge und die 118,9 Millionen Euro gelöst.

Kann Hoeneß bei einer Verurteilung seine Ämter als Aufsichtsratschef und Präsident des FC Bayern behalten?

Bei einer Haft ohne Bewährung würde das nicht gehen, bei jeder anderen Strafe aber schon. Hauptanteilseigner der FC Bayern München AG ist der Verein. Wenn die Fans wollen, bleibt er vermutlich. Als Präsident steht ihm ein Platz im Aufsichtsrat zu.

Antworten auf wichtige Fragen: Das kommt jetzt auf Hoeneß zu | Wieso die Wirtschaftsbosse im Aufsichtsrat so lange herumlavierten | Erklärung im Wortlaut: "Der Fehler meines Lebens" | Videoumfrage: "Er zeigt endlich mal Rückgrat" | Alles über den Hoeneß-Prozess

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