Dopingtestaffäre im Fußball:Ein Sträfchen für Hoffenheim

Der Aufsteiger TSG Hoffenheim kommt in der Dopingtestaffäre mit einer Geldstrafe davon. Die Begründung: "Kein klassisches Dopingvergehen."

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Herbstmeister 1899 Hoffenheim aufgrund der Doping-Affäre am Montag zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro verurteilt. 1899-Physiotherapeuth Peter Geigler muss 2500 Euro zahlen. Den Punkt aus der Partie bei Borussia Mönchengladbach (1:1) am 7. Februar darf der Titelaspirant aber behalten, da die Rheinländer den Einspruch gegen die Spielwertung wegen eigener Verfehlungen bei den Anti-Doping-Richtlinien zurückzogen.

Dopingtestaffäre im Fußball: Wegen der verspäteten Dopingproben von Ibertsberger (vorne) und Janker muss Hoffenheim 75.000 Euro Strafe zahlen.

Wegen der verspäteten Dopingproben von Ibertsberger (vorne) und Janker muss Hoffenheim 75.000 Euro Strafe zahlen.

(Foto: Foto: Getty)

Bei der fünfstündigen Verhandlung in der DFB-Zentrale in Frankfurt/Main wurden bei den in Mönchengladbach Anfang Februar um zehn Minuten verspätet abgegebenen Doping-Proben der 1899-Profis Andreas Ibertsberger und Christoph Janker zahlreiche Verfahrensfehler seitens der beklagten Hoffenheimer, aber auch seitens des Verbandes offenbar.

Der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz nannte als Gründe für die Bestrafung von Hoffenheim: "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass in diesem konkreten Fall kein klassisches Dopingvergehen - wie zum Beispiel Sportbetrug, Einnahme verbotener Stoffe zur Leistungssteigerung, Anwendung einer verbotenen Behandlungsmethode oder die Weigerung, sich einer Kontrolle zu unterziehen - vorliegt. Vielmehr handelt es sich um einen fahrlässig begangenen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB, der auf einen Fehler des Hoffenheimer Dopingbeauftragten zurückzuführen ist. Dieser Fall stellt sich nicht als schwerwiegend im Sinne des Paragraph 7 Nummer 4 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung dar, so dass ein Punktabzug aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht in Frage kam."

Der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Rainer Koch, der auch Vorsitzender der DFB-Anti-Doping-Kommission ist, sagte nach dem Urteil: "Das DFB-Sportgericht hat sachlich in völliger Unabhängigkeit vom Präsidium des DFB entschieden. Das bedeutet umgekehrt für das DFB-Präsidium, dass es das Urteil des DFB-Sportgerichts zunächst sorgfältig analysieren wird."

Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Falles und unter Berücksichtigung der Unterwerfung des DFB unter den WADA-Code werde das DFB-Präsidium eingehend prüfen, ob es dieser Entscheidung des DFB-Sportgerichtes zustimme oder von seinem Recht nach Paragraph 26 Nummer 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB Gebrauch mache und Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts einlegen werde.

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