Der Sportgerichtshof Cas hat entschieden, dass Claudia Pechstein nicht am Weltcup in Hamar teilnehmen darf. Die Chancen auf einen Olympia-Start sinken damit weiter.
Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat am Freitag erneut einen Eilantrag von Claudia Pechstein abgelehnt. Mit dem Antrag wollte die wegen auffälliger Blutwerte gesperrte Eisschnelllauf-Olympiasiegerin ihren Start am Samstag beim Weltcup in Hamar erzwingen, um ihre Chancen auf ihre sechste Olympia-Teilnahme zu wahren. Die Aussichten von Deutschlands erfolgreichster Winter-Olympionikin, sich für die Winterspiele Vancouver vom 12. bis 28. Februar 2010 qualifizieren zu können, sind mit diesem Urteil weiter gesunken.
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Claudia Pechsteins Chancen auf Olympia 2010 sind weiter gesunken. (© Foto: AP)
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Pechsteins Anwalt Christian Krähe hatte die Dringlichkeit des Antrags mit "irreparablen Schäden" für die Olympia-Qualifikation Pechsteins begründet. Der Cas teilte in seiner Begründung hingegen mit, dass "in Anbetracht aller verfügbarer Information die Erfordernisse für die Zustimmung zum Eilantrag" nicht gegeben seien.
Pechstein hatte bereits für 20.35 Uhr am Freitagabend einen Flug von Berlin-Schönefeld nach Oslo gebucht, um bei grünem Licht aus Lausanne noch rechtzeitig zum Weltcup zu gelangen. Die 37-Jährige Pechstein wollte in Hamar am Samstag um 14 Uhr über 5000 m starten, um sich auf ihrer Spezialstrecke für die Olympischen Spiele in Vancouver zu qualifizieren.
Einen Tag vor der Eilentscheidung hatte der Cas zum dritten Mal die Verkündung seines Urteils im Fall der wegen auffälliger Blutwerte gesperrten Läuferin verschoben. Neuer Termin für das Urteil ist nun der Mittwoch kommender Woche.
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(sueddeutsche.de/dpa/sid/aum)
Verrückter Eisladen in der Maxvorstadt
ob sie nicht vor den Gerichtshof für Menschenrechte gehen.
Es wäre nicht das erste Verfahren, das wegen Verfahrensverschleppung erfolgreich angeprangert worden wäre.
Offenbar sind die Sportrichter zu feig, eine Entscheidung zu fällen, und wollen so durch überflüssige Verzögerung der Entscheidung Fakten schaffen, nach denen das Urteil Makulatur wird.