Erfolg für den Anti-Doping-Kampf: Der Cas bestätigt die Sperre des Eislauf-Weltverbands, obwohl der Dopingbefund nur auf Indizien beruht. Doch Pechstein gibt noch nicht auf.
Wer auch immer mit dem Kampf gegen Doping im Sport zu tun hatte, und vermutlich auch jene, die das Geschäft mit unerlaubten Leistungssteigerern betreiben, blickte an diesem Mittwoch gebannt auf die Internetseite des Internationalen Sportgerichtshof Cas. Dieser hatte angekündigt, dort um 15:30 Uhr das Urteil im Fall Claudia Pechstein zu veröffentlichen. Ein Urteil, darüber waren sich die Experten einig, das wegweisend ist für die Zukunft des Anti-Doping-Kampfes.
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"Das zu akzeptieren, ist für mich unglaublich hart": Claudia Pechstein. (© Foto: dpa)
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Denn die Eisschnellläuferin war die erste Athletin, die nicht aufgrund eines positiven Dopingtests oder eines Geständnisses gesperrt wurde. Allein auffällige Blutwerte, genauer die teils ungewöhnlich hohe Zahl von ganz jungen roten Blutkörperchen (Retikulozyten) bei der Athletin im Verlauf der vergangenen Jahre, hat den Eislauf-Weltverband ISU dazu bewogen, Claudia Pechstein für zwei Jahre zu sperren. Der Cas musste nun klären, ob eine Sperre aufgrund eines solchen Indizienbeweises sportrechtens ist.
Um 13:57 Uhr meldete die Deutsche Presse-Agentur dann, dass der Cas die Sperre für Claudia Pechstein bestätigt hat. Das geht aus dem 66-seitigen Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes Cas hervor, das am Mittwoch zunächst den Anwälten der fünfmaligen Olympiasiegerin zur Verfügung gestellt wurde. Der Spruch wird als wichtiger Erfolg für den Anti-Doping-Kampf bewertet, weil er die Tür öffnet für den sogenannten indirekten Dopingnachweis ohne positiven Test. Hätte Pechstein Recht bekommen, wäre auf die ISU wohl eine erhebliche Schadensersatzklage zugerollt und kaum ein anderer Sportverband hätte sich mehr auf ein solches Verfahren eingelassen.
"Das zu akzeptieren, ist für mich unglaublich hart. Nach dem wochenlangen, unwürdigen Hin und Her war das Urteil aber abzusehen. Ich bin nicht mehr über das Ergebnis geschockt, sehr wohl aber darüber, wie es zustande gekommen ist. Erst die ISU, jetzt der Cas. Ich habe lernen müssen, dass es ausgerechnet vor Sportgerichten offenbar keinen Platz für das im Sport so oft beschworene Fair Play gibt. Ich habe nie gedopt und ein reines Gewissen", wurde Pechstein in einer Pressemitteilung ihres Managements zitiert.
Urteilsbegründung des Cas
Das Urteil begründen die Richter vor allem mit den Retikulozyten-Werten rund um die Mehrkampf-WM im norwegischen Hamar im Februar diesen Jahres. Bei Doping-Tests während der WM seien bei der 37 Jahre alten Berlinerin Retikulozyten-Werte von 3,49, 3,54 und 3,38 Prozent gemessen worden. Am 8. Januar 2009 seien es nur 1,74 Prozent gewesen, am 18. Februar 1,37 Prozent. "Diese Abnormalität konnte nicht vernünftig durch die verschiedenen Rechtfertigungen der Athletin oder einen medizinischen Hintergrund ausgeräumt werden", schreiben die Richter. Pechstein weise "abnormale Retikulozyten-Werte verglichen mit der allgemeinen Bevölkerung in Europa und anderen Spitzenläufern und auch im Vergleich mit ihren eigenen Werten auf".
Der von der Athletin ausgewählte Hämatologe habe sie eingehend untersucht und geschlossen, dass es keine feststellbaren Anzeichen für eine Blutkrankheit oder Anomalie gebe. Zwölf Zeugen und Experten wurden insgesamt vor dem Cas gehört. Gleichzeitig bestätigte der Cas, die Mess-Methoden der vom Weltverband ISU benutzten Geräte seien verlässlich.
Deshalb schließen die Richter, dass diese Werte "der Athletin nur durch rechtswidrige Manipulation ihres Blutes" zustande kommen können.
Beamten-Job weg?
Die drei Richter des Cas haben sich ungewöhnlich viel Zeit gelassen, um zu diesem Urteil zu kommen. 290 Tage ist es her, dass die ISU die erfolgreichste deutsche Winterolympionikin für zwei Jahre gesperrt hatte. Ein Zeitraum, der die Nerven der 37-jährigen Berlinerin erheblich belastete. Es stand für sie auch viel auf dem Spiel: Ihre Karriere scheint nun zu Ende sein, den Beamten-Job bei der Bundespolizei könnte die Athletin verlieren, Sponsoren könnten sich abwenden und die 250.000 Euro zum Nachweis ihrer Unschuld wären weg. Dabei hatte sie trainiert in den vergangenen Wochen für den Start bei Olympia im kommenden Februar in Vancouver, mal in der Höhe der Pyrenäen, mal in Berlin-Hohenschönhausen.
Für viele Experten schienen die Indizien allerdings eindeutig: Der Anteil der Retikulozyten darf höchstens 2,4 Prozent an der Gesamtmenge betragen. Bei der Eisschnellläuferin waren es bei mehreren Tests in den vergangenen Jahren bis zu 3,5 Prozent. Für ISU sind solche Werte nicht anders zu erklären als mit Doping.
Pechstein argumentiert weiterhin anders: "Wie man mich ohne Beweis, aufgrund eines einzigen Indizes, das zudem in der Wissenschaft noch sehr umstritten ist, sperren kann, wird mir für immer unbegreiflich bleiben. Ganz gleich, wie sich die drei Richter die Entscheidung hingebogen haben. Davon, dass die mir zur Last gelegten Werte nicht einmal analytisch sauber und verlässlich erhoben wurden, ganz zu schweigen. Ich habe das Urteil registriert und bereits abgehakt. Ich werde mich jetzt keinesfalls geschlagen geben. Der gerichtliche Weg wird erst dann zu Ende sein, wenn die Gerechtigkeit gesiegt hat", erklärte Pechstein. Sie kündigte an, vor der nächsten Instanz, dem Schweizer Bundesgericht, Berufung einzulegen.
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Die naheliegendste Erklärung für die Retikulozytenwerte ist viel einfacher als von lukis behauptet: Das verwendete Gerät produziert grundsätzlich Werte, die um den Faktor zwei höher liegen, als die tatsächlichen.
Frau Pechstein wurde von ISU und CAS ganz einfach als Medaillenfavoritin mit aller Macht eliminiert. Allein die Verschiebung des Entscheidungstermins auf Ende November zeigt eindeutig, dass es dem CAS nur darum ging, Frau Pechstein keine Chance zu geben, bei Olympia zu starten. Die Tatsache, dass etwa 50 andere Eisläufer gleiche Retikulozytenwerte wie Frau Pechstein haben erklärt doch alles.
Es ist geradezu erbärmlich wie die SZ immer wieder scheinheilig "Dopingvergehen" von deutschen Sportlern brandmarkt, obwohl in anderen Ländern, vor allem Spanien, USA und Russland tatsächlich 10 - 50 x mal mehr gedopt wird. Nur in Deutschland werden ungleich mehr Dopingkontrollen durchgeführt als in allen anderen Ländern. Erst wenn Michael Phelphs Nase an der Oberlippe anwächst oder er mit 35 einen Herzinfarkt erleidet wird die SZ erkennen, dass da vielleicht auch "Doping im Spiel war.
Der CAS verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass bei der Urteilsfindung Standards des Zivilrechts, und nicht eine Beweislast "Beyond reasonable doubts", wie im Strafrecht üblich, angewendet werden. Dies steht so in den Statuten der ISU und ist auch beim CAS die gängige Praxis, und schon mehrfach von Schweizer Gerichten geprüft und anerkannt worden.
Verurteilt wurde Fr. Pechstein für ihr Dopingvergehen im Februar 2009. Die über Jahre ermittelten Blutwerte wurden verwendet, und das Dopingvergehen zu determinieren. Am 7.2.09, zu einem wichtigen Wettkampf in Hamar, waren ihre Retikulozytenprozentwerte bei 3,54, elf Tage später bei 1,37. Am 17.11.07, zu einem wichtigen Wettkampf in Calgary, waren ihre Retikulozytenprozentwerte bei 3,75, sieben Tage später bei 2,2. Einzige Erklärung für solche Schwankungen: DOPING. Blutkrankheit würde nicht zu solchen Schwankungen führen.
Sie wurde erwischt, und alle juristischen Winkelzüge ihrer Anwälte konnten keine Formfehler nachweisen oder gar Gegenbeweise liefern (wurde erst gar nicht versucht). So wurde de Doperin Claudia Pechstein nach ganz normalen rechtlichen Maßstäben von der ISU gesperrt, und diese Sperre wurde vom CAS bestätigt.
Bleibt zu hoffen, dass noch viele Doper auf diese Weise überführt werden, und dass auch der üble Sumpf von Trainern, Betreuern und Medizinern, die die jungen Sportler zum Doping bringen und dabei Rund-um-Versorgen, irgendwann trocken gelegt wird. Letzteres am besten per Strafrecht!
Ab jetzt sind auch dienstrechtliche Konsequenzen für die Beamtin beim BGS angesagt, denn in ihrer Garantenstellung hat sie versagt und als Vorbild für die Jugend ist sie nicht mehr tauglich. Der Dienstherr ist nun gefordert disziplinarisch gegen die Dopingsünderin einzuschreiten.
Das mit der Unschuldsvermutung stimmt mich auch nachdenklich. Aber vom Allgemeinen zum konkreten Fall, Frau Pechstein hat bei mir ver....en wegen der hahnebüchenen Argumente, die sie bei initialem Bekanntwerden des Verdachts angebracht hat. Ob die von ihr selber stammen oder von ihrem Anwalt, jedenfalls war sie sehr schlecht beraten, so einen leicht widerlegbaren Unsinn von sich zu geben (schreibe ich als Labormediziner).
Und Hand aufs Herz, ja, vielleicht kann man seine Retizahlen tatsächlich durch Höhentrainings so pushen. Medizinisch ausgeschlossen ist das nicht. Aber wer braucht das, Eisschnelläuferinnen, die nur dadurch siegen können, dass sie in 3000 m Höhe trainieren für EISSCHNELLLAUF-WETTKÄMPFE??!! Oder Triathlon, ist das auch eine Form von Extrem-Bergsport - muss man jungen Sportlern, die sich wundern, was sie in der Überdruckkammer oder in Bogota sollen, echt sagen, dass das zum Erfolgreichsein dazugehört?
Sie haben natürlich insofern Recht, als erstens die Unterscheidung zwischen Indizien und Beweisen eine fließende ist (erdrückende Indizien, die nicht plausibel widerlegt werden können, werden leicht als Beweise beurteilt), zweitens damit mit Sicherheit in der Geschichte der Bundesrepublik auch massive Fehlurteile verbunden sind. Es ging mir in meinem Kommentar auch gar nicht darum, diesen schwammigen Übergang von Indiz zu Beweis zu bewerten. Es ging mir aber darum, klarzustellen, dass es sich hier um keinen Strafprozeß gehandelt hat und deshalb die Argumentation mit Unschuldsvermutung Unsinn ist.
Nun bin ich kein Jurist und kann deshalb nicht eindeutig die Frage beantworten, inwieweit die - und das haben viele Mediziner gesagt: völlig unnormalen - Blutwerte von Frau Pechstein eher Indiz oder Beweis sind. Aber ich denke schon, dass es nicht abwegig ist, sie bei mangelnder plausibler Begründung als Beweis zu beurteilen. Deshalb geht es auch hier nicht um eine - wie öfters in dieser Rubrik behauptet - Beweislastumkehr, sondern darum, dass offensichtlich medizinisch unter Normalbedingungen nicht erklärbare Veränderungen der Blutwerte (= Indiz oder sogar Beweis) erklärt werden sollen.
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