Doping im Sport:Sportgericht urteilt gegen Pechstein

Erfolg für den Anti-Doping-Kampf: Der Cas bestätigt die Sperre des Eislauf-Weltverbands, obwohl der Dopingbefund nur auf Indizien beruht. Doch Pechstein gibt noch nicht auf.

Wer auch immer mit dem Kampf gegen Doping im Sport zu tun hatte, und vermutlich auch jene, die das Geschäft mit unerlaubten Leistungssteigerern betreiben, blickte an diesem Mittwoch gebannt auf die Internetseite des Internationalen Sportgerichtshof Cas. Dieser hatte angekündigt, dort um 15:30 Uhr das Urteil im Fall Claudia Pechstein zu veröffentlichen. Ein Urteil, darüber waren sich die Experten einig, das wegweisend ist für die Zukunft des Anti-Doping-Kampfes.

Doping im Sport: "Das zu akzeptieren, ist für mich unglaublich hart": Claudia Pechstein.

"Das zu akzeptieren, ist für mich unglaublich hart": Claudia Pechstein.

(Foto: Foto: dpa)

Denn die Eisschnellläuferin war die erste Athletin, die nicht aufgrund eines positiven Dopingtests oder eines Geständnisses gesperrt wurde. Allein auffällige Blutwerte, genauer die teils ungewöhnlich hohe Zahl von ganz jungen roten Blutkörperchen (Retikulozyten) bei der Athletin im Verlauf der vergangenen Jahre, hat den Eislauf-Weltverband ISU dazu bewogen, Claudia Pechstein für zwei Jahre zu sperren. Der Cas musste nun klären, ob eine Sperre aufgrund eines solchen Indizienbeweises sportrechtens ist.

Um 13:57 Uhr meldete die Deutsche Presse-Agentur dann, dass der Cas die Sperre für Claudia Pechstein bestätigt hat. Das geht aus dem 66-seitigen Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes Cas hervor, das am Mittwoch zunächst den Anwälten der fünfmaligen Olympiasiegerin zur Verfügung gestellt wurde. Der Spruch wird als wichtiger Erfolg für den Anti-Doping-Kampf bewertet, weil er die Tür öffnet für den sogenannten indirekten Dopingnachweis ohne positiven Test. Hätte Pechstein Recht bekommen, wäre auf die ISU wohl eine erhebliche Schadensersatzklage zugerollt und kaum ein anderer Sportverband hätte sich mehr auf ein solches Verfahren eingelassen.

"Das zu akzeptieren, ist für mich unglaublich hart. Nach dem wochenlangen, unwürdigen Hin und Her war das Urteil aber abzusehen. Ich bin nicht mehr über das Ergebnis geschockt, sehr wohl aber darüber, wie es zustande gekommen ist. Erst die ISU, jetzt der Cas. Ich habe lernen müssen, dass es ausgerechnet vor Sportgerichten offenbar keinen Platz für das im Sport so oft beschworene Fair Play gibt. Ich habe nie gedopt und ein reines Gewissen", wurde Pechstein in einer Pressemitteilung ihres Managements zitiert.

Urteilsbegründung des Cas

Das Urteil begründen die Richter vor allem mit den Retikulozyten-Werten rund um die Mehrkampf-WM im norwegischen Hamar im Februar diesen Jahres. Bei Doping-Tests während der WM seien bei der 37 Jahre alten Berlinerin Retikulozyten-Werte von 3,49, 3,54 und 3,38 Prozent gemessen worden. Am 8. Januar 2009 seien es nur 1,74 Prozent gewesen, am 18. Februar 1,37 Prozent. "Diese Abnormalität konnte nicht vernünftig durch die verschiedenen Rechtfertigungen der Athletin oder einen medizinischen Hintergrund ausgeräumt werden", schreiben die Richter. Pechstein weise "abnormale Retikulozyten-Werte verglichen mit der allgemeinen Bevölkerung in Europa und anderen Spitzenläufern und auch im Vergleich mit ihren eigenen Werten auf".

Der von der Athletin ausgewählte Hämatologe habe sie eingehend untersucht und geschlossen, dass es keine feststellbaren Anzeichen für eine Blutkrankheit oder Anomalie gebe. Zwölf Zeugen und Experten wurden insgesamt vor dem Cas gehört. Gleichzeitig bestätigte der Cas, die Mess-Methoden der vom Weltverband ISU benutzten Geräte seien verlässlich.

Deshalb schließen die Richter, dass diese Werte "der Athletin nur durch rechtswidrige Manipulation ihres Blutes" zustande kommen können.

Beamten-Job weg?

Die drei Richter des Cas haben sich ungewöhnlich viel Zeit gelassen, um zu diesem Urteil zu kommen. 290 Tage ist es her, dass die ISU die erfolgreichste deutsche Winterolympionikin für zwei Jahre gesperrt hatte. Ein Zeitraum, der die Nerven der 37-jährigen Berlinerin erheblich belastete. Es stand für sie auch viel auf dem Spiel: Ihre Karriere scheint nun zu Ende sein, den Beamten-Job bei der Bundespolizei könnte die Athletin verlieren, Sponsoren könnten sich abwenden und die 250.000 Euro zum Nachweis ihrer Unschuld wären weg. Dabei hatte sie trainiert in den vergangenen Wochen für den Start bei Olympia im kommenden Februar in Vancouver, mal in der Höhe der Pyrenäen, mal in Berlin-Hohenschönhausen.

Für viele Experten schienen die Indizien allerdings eindeutig: Der Anteil der Retikulozyten darf höchstens 2,4 Prozent an der Gesamtmenge betragen. Bei der Eisschnellläuferin waren es bei mehreren Tests in den vergangenen Jahren bis zu 3,5 Prozent. Für ISU sind solche Werte nicht anders zu erklären als mit Doping.

Pechstein argumentiert weiterhin anders: "Wie man mich ohne Beweis, aufgrund eines einzigen Indizes, das zudem in der Wissenschaft noch sehr umstritten ist, sperren kann, wird mir für immer unbegreiflich bleiben. Ganz gleich, wie sich die drei Richter die Entscheidung hingebogen haben. Davon, dass die mir zur Last gelegten Werte nicht einmal analytisch sauber und verlässlich erhoben wurden, ganz zu schweigen. Ich habe das Urteil registriert und bereits abgehakt. Ich werde mich jetzt keinesfalls geschlagen geben. Der gerichtliche Weg wird erst dann zu Ende sein, wenn die Gerechtigkeit gesiegt hat", erklärte Pechstein. Sie kündigte an, vor der nächsten Instanz, dem Schweizer Bundesgericht, Berufung einzulegen.

Eine Lawine an Dopingfällen droht

Fünfmal Olympiasiegerin

Doping im Sport: Eine Grafik der Retikulozyten-Werte Claudia Pechsteins.

Eine Grafik der Retikulozyten-Werte Claudia Pechsteins.

(Foto: Grafik: SZ)

Der Fall Claudia Pechstein ist vor allem für den deutschen Sport so aufsehenerregend, weil sie als "erfolgreichste Winterolympionikin" des Landes gilt: fünfmal Gold, zweimal Silber, zweimal Bronze. Die weltweit erste Frau unter vier Minuten auf 3000 Metern. Eine schwarzrotgoldene Perücke, die sie bei den Spielen 2002 in Salt Lake City auf der Ehrenrunde trug, hat es bis ins Bonner Haus der Geschichte geschafft.

Offenbar hatten sie, ihr Management und ihre Anwälte nichts unversucht gelassen, um dem Cas zu beweisen, wie schlampig angeblich die ISU handelte, indem sie als erster Verband eine Athletin allein aufgrund von Indizien sperrte. Den schlüssigen Nachweis einer Blutkrankheit, wie von ihren Kritikern gefordert, konnte sie jedoch nicht führen. Noch Stunden vor der Urteilsverkündung unternahmen ihre Rechtsberater den Versuch, die Cas-Anhörung neu aufzurollen, da ISU-Gutachter Pierre-Edouard Sottas offenbar nicht mehr 100-prozentig zu seinen Aussagen steht.

Dies stand in der Reihe der Versuche des Pechstein-Lagers, das Verfahren anzugreifen. Zunächst hatte die Eisschnellläuferin bestritten, dass es überhaupt erhöhte Werte gibt. Und falls doch, dann haben die Maschinen falsch gemessen. Und auf der Pressekonferenz Anfang August in Berlin hatte sie noch behauptet, das Blut stamme möglicherweise gar nicht von ihr, sei vertauscht worden, das würden die Codenummern auf den Proben und den Formularen beweisen.

In dieser Bestätigung könnten Sportverbände in aller Welt hingegen eine Initialzündung sehen und für ausstehende Doping-Urteile mit indirektem Beweis eine Sperre verhängen. Möglicherweise folgt nun eine Lawine von Sperren. Gian-Franco Kaspar, Präsident des Internationalen Skiverbands Fis, hat bereits angekündigt, dass in seinem Verband einige Fälle dieser Art aufgetreten sind.

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