DFB-Strafen wegen Fans:Teurer Spaß

Karlsruher SC - 1. FC Kaiserlautern

Auch in Karlsruhe brennen bengalische Feuer: Fans aus Kaiserslautern zündeln Ende März

(Foto: dpa)

Pyrotechnik, Schlägereien, Böllerwürfe und Becher mit Kot: Fanvergehen im Stadion bestraft der DFB mit hohen Geldbußen, immer mehr Vereine wollen sich die Geldstrafen von den Übeltätern zurückholen. Vor Gericht bekommen die Klubs aber nicht immer recht.

Von Julian Beyer

Nach dem 9. Februar 2014 hatte der Deutsche Fußball Bund DFB genug. Beim Zweitliga-Heimspiel des 1. FC Köln gegen Paderborn hatte ein Fan einen Böller vom Ober- auf den Unterrang geworfen. Der DFB fing an zu zählen: Pyrotechnik in Trier, schwere Auseinandersetzungen in Düsseldorf, Blocksturm in Bochum, Wurfgeschosse gegen Paderborn im Hinspiel und der Böllerwurf beim Rückspiel. Es war das fünfte Mal, dass Kölner Fans in der laufenden Saison rüpelten. Der DFB verdonnerte den 1. FC Köln zu 50 000 Euro Geldstrafe, zusätzlich 30 000 Euro für den Ausbau des Ordnungsdienstes, Teilausschluss der Fans bei erneuten Vorfällen.

Rein rechtlich ist die Abfolge klar: Fans benehmen sich daneben, der DFB verhängt Strafen, der Verein zahlt. Doch auch wenn die Klubs die Sanktionen akzeptieren, rumort es im Inneren - viele Vereine fordern die drakonisch hohen Geldbußen inzwischen von den beteiligten Fans zurück. Der DFB befürwortet das offiziell: In einem Neun-Punkte-Programm der Rechtsabteilung des Verbandes vom 16. Januar 2014 wird "gegebenenfalls eine Inregressnahme" der Täter durch die Vereine ermöglicht, zitiert der Kicker aus dem DFB-Papier. Weiter heißt es: Die "gesamtschuldnerische Inanspruchnahme eines überführten Täters" habe "durchaus" abschreckende Wirkung.

Auch Köln versucht, die 50 000 Euro zumindest in Teilen zurückzuholen. "Wenn der Verein eine Verbandsstrafe hinnehmen muss, versuchen wir natürlich, diese Strafe an die Verursacher weiterzugeben", sagt Rainer Mendel, Fanbeauftragter des 1. FC Köln, auf Anfrage von SZ.de, "das ist auch im Sinne der großen Mehrheit unserer Fans und Mitglieder". Der Böllerwerfer vom Februar wurde noch im Stadion identifiziert. Der 1. FC Köln verklagt ihn jetzt auf mehr als 10 000 Euro.

Pyrotechnik, Wurfgeschosse, Blockstürme, schwulenfeindliche Banner - seit Beginn der laufenden Saison mussten die Klubs aus erster bis dritter Liga Geldstrafen von mehr als 1,3 Millionen Euro für gemeinnützige Organisationen an DFB und Europäischen Fußballverband Uefa überweisen, berichtet das Magazin Stadionwelt Inside. Die Klubs sehen sich als Opfer, nicht als Schuldige - und geben die Strafe weiter.

"Wir werden zur Ader gelassen, weil sich Dritte daneben benehmen. Das widerspricht jeder normalen Logik", sagt Meinolf Sprink, Kommunikationsdirektor bei Bayer 04 Leverkusen. "Wir wollen dokumentieren: Wir meinen es ernst. Das ist unsere Kernbotschaft. 'Benimm dich!', sonst holen wir uns das Geld zurück", sagt Sprink. Hannover 96, der 1. FC Nürnberg, der 1. FC Köln und weitere Klubs gehen diesen Weg mit. "Jede Strafe trifft uns und bedeutet, dass wir weniger Geld für die sportliche und strukturelle Entwicklung des FC zur Verfügung haben", meint der Geschäftsführer des 1. FC Köln, Jörg Schmadtke. Die Folge: Die Vereine investieren in aufwändige Kameras und Systeme zur Überwachung jedes Stadionbesuchers. Wer Mist baut, kann leichter identifiziert werden.

Wer gegen Regeln verstößt, muss die Konsequenzen tragen. Doch lässt sich das auf Stadion und Vereinsleben übertragen? Rechtlich sei eine Weitergabe der Verbandsstrafe bedenklich, sagt Ralf Peisl, Nürnberger Rechtsanwalt der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte. "Das ist totaler Blödsinn", sagt er, "der DFB verlangt unmögliche Dinge."

Im Rahmen der Lizenzierung für erste bis dritte Liga gehen die Vereine mit dem DFB einen Vertrag ein. Der verpflichtet sie beim Fehlverhalten von Fans zur Zahlung. "Die Regelung ist dazu gedacht, Vereine zum Handeln zu bringen", so Peisl - ein Abzahlen durch die eigenen Anhänger würde diese Verantwortung enorm einschränken.

"Melkmöglichkeiten des DFB"

So verhängt der DFB nicht nur Geldstrafen, sondern fordert als Sanktionen beispielsweise den Ausbau von Sicherheitsmaßnahmen - wie im Fall des 1. FC Köln - oder droht mit Teilausschlüssen von Fans. Gleichzeitig soll die Höhe der Strafe abschrecken und den Anhängern klar machen, dass Fehlverhalten dem Verein schadet. "Wenn sich der Verein das Geld aber zurückholen kann, wird das Ziel verfehlt", erklärt Peisl: "Der Stadionbesucher wird zur Melkmöglichkeit des DFB."

Problematisch sei zudem, dass die Strafen des DFB-Sportgerichts deutlich höher sind als die eines Zivilgerichts. "Die Summen stehen in keinem Verhältnis zu den Vorfällen", sagt Peis. Die Höhe der Strafe bestimmt der DFB je nach Einzelfall. Ligazugehörigkeit und Vorgeschichte spielen eine Rolle. Die Geldstrafen sind an Klubs orientiert, nicht an Menschen ohne Hauptsponsor, Fernseheinnahmen und Stadiongelder. "Wenn jemand auf der Straße einer anderen Person ein Feuerzeug an den Kopf werfen würde, wird möglicherweise Schmerzensgeld fällig. Passiert das gleiche im Stadion, kostet es 20 000 Euro", sagt Peisl.

Überteuerte Schäden

Außerdem handele es sich oft auch um einen vorgegaukelten Schaden, so der Rechtsanwalt. Beim Abbrennen einer Pyrofackel, beim Werfen einer Papierrolle oder auch eines Plastikbechers entstehen in den meisten Fällen keine direkten Folgen. "Als unmittelbare Schäden kämen eventuell Beschädigungen des Spielfeldes, des Rasens oder Personenschäden in Betracht", urteilte 2012 das Amtsgericht Köln. Für die Vereine handele es sich lediglich um einen finanziellen Schaden durch die Bestrafung des DFB, für den die Fans automatisch haftbar gemacht werden könnten.

Doch auch wenn der DFB die Umfinanzierung der Geldstrafe unterstützt: Vor Gericht sind die Vereine in ihren Vorhaben nicht per se erfolgreich. Das Amtsgericht Köln wies im Oktober 2012 eine Klage des 1. FC Köln gegen einen Fan über 3333,33 Euro zurück. Kölner Anhänger hatten beim Auswärtsspiel auf Schalke Becher - teilweise gefüllt mit Urin und Kot - in die Heimblöcke geworfen. Der DFB verurteilte den Verein zu 10 000 Euro Strafe. Der FC wollte daraufhin die Schadenssumme von Fans zurückhaben, die beteiligt gewesen sein sollen. Im Urteil heißt es: Es sei für den Beklagten "nicht vorhersehbar, dass ein Plastikbecherwurf, sei dieser auch mit Fäkalien gefüllt gewesen oder einfach mit einer trinkbaren Flüssigkeit, eine Geldstrafe von 10 000 Euro bewirken könnte".

Im Fall des Böllerwerfers haben sich laut Polizeibericht sieben Menschen am Gehör verletzt und mussten im Sanitätsbereich des Stadions erstversorgt werden. Vielleicht bekommt der 1. FC Köln also Teile der Summe zurückerstattet. Die Klage für den Böllerwerfer ist verschickt. Eine Strafe hatte der Mann schon kurz nach dem Paderborn-Spiel erhalten: bundesweites Stadionverbot.

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