DFB-Bundestrainer:Löw dürfte umstandslos kündigen

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Wie lange bleibt er wirklich? Bundestrainer Joachim Löw. (Foto: dpa)

Ausstiegsklausel für 2018? Was der DFB nicht bestätigen will, ist ein wahrscheinliches Konstrukt. Löw arbeitet schon länger auf dieser Basis.

Kommentar von Philipp Selldorf

Bundestrainer Joachim "Jogi" Löw hat sich am Mittwoch mit seinen Leuten auf den Weg nach Rimini gemacht. Dieser Satz klingt wie der Anfang eines heiteren Schwanks aus der Zeit des fortgeschrittenen Wirtschaftswunders, aber so lustig ist die Sache selbstverständlich nicht. In Rimini beziehungsweise im nahen San Marino geht es um drei Punkte für die WM-Qualifikation, Löw hat deswegen kurzfristig die Hausordnung verschärft: "Arroganz verboten", hat der Nachrichtendienst dpa den Erlass betitelt.

Was aber, wenn die deutschen Spitzenprofis den guten Vorsätzen nicht genügen, und wenn die San-Marinesen, diese Zwerge unter den Fußballzwergen, gegen den Weltmeister gewinnen sollten? Könnte Löw eine solche Blamage im Amt überstehen? Oder müsste er seinen kürzlich bis 2020 verlängerten Vertrag stornieren und sich zur Buße in eine Einsiedlerhöhle zurückziehen?

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Und fällt für das WM-Qualifikationsspiel in San Marino aus. Bundestrainer Löw richtet derweil einen Appell an seine Spieler.

Geht Löw doch schon 2018?

So ein Szenario ist eine Fantasie jenseits des Möglichen. Deutschland wird das Spiel in San Marino gewinnen und Löw Bundestrainer bleiben. Bloß wie lange noch? Laut Sport Bild sieht der neue Vertrag zwischen Verband und Coach eine für beide Seiten wirksame Ausstiegsklausel vor. Der hierzu befragte DFB-Präsident Reinhard Grindel mag das nicht bestätigen, aber auch nicht dementieren, was man ruhig als Zustimmung werten darf. Inwieweit ein solcher Passus schriftlich fixiert wurde, bleibt offen.

Das Wort "Ausstiegsklausel" ist im modernen Profifußball ein Reizwort, es hat einen alarmierenden Klang. Doch wenn sich Löw die ausdrückliche Möglichkeit ausbedungen haben sollte, nach der WM 2018 aus der Liaison austreten zu dürfen, dann wäre das nicht zu vergleichen mit den ausgeklügelten Sonderrechten, die neuerdings in den Spielerverträgen stehen. Man darf davon ausgehen, dass sich Löw kein Freigabeprivileg für den Fall eines Angebots von Real Madrid oder vom SC Freiburg hat einräumen lassen. Auch von einer verbindlich den Vertrag aufhebenden Ablösesumme wird nicht die Rede sein. Vielmehr gibt es Hinweise, dass Löws "Ausstiegsklausel" als wechselseitige Kontrollklausel zu verstehen ist: Beide Parteien dürfen nach Ablauf der Frist darüber befinden, ob sie wirklich noch zueinander passen.

Vielleicht kommt Löw ja auf die Idee, dass er 2018 am Ende seines langen Weges als Bundestrainer angekommen sein könnte, vielleicht möchte er tatsächlich nach Madrid gehen. Dann dürfte er umstandslos kündigen. Der DFB könnte zum gleichen Schluss kommen, dann bräuchte er das Honorar nicht bis zum Ende der Vertragsfrist fortzuzahlen.

Derlei Vorsorge wäre aber nichts Neues. Im Grunde arbeitet Löw seit 2006 auf der Basis einer stabilen gemeinsamen Übereinkunft beim DFB. Es gab noch keine Situation, in der sich eine der beiden Seiten wirklich genötigt fühlte, den Halt des Bündnisses in Frage zu stellen. Auch in San Marino werden es die Nationalspieler nicht zur Vertragszerreißprobe kommen lassen.

© SZ vom 10.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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