Deutscher Fußball-Bund:Hans-Prozess vertagt

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Stefan Hans, ehemaliger DFB-Vize-Generalsekretär, wehrt sich vor Gericht gegen seine fristlose Entlassung. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Der DFB und sein gekündigter Funktionär sehen sich am 24. Mai vor Gericht wieder. Es geht um Hans' Rolle in der Affäre um die WM-Vergabe.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

Die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und seinem bisherigen stellvertretenden Generalsekretär Stefan Hans geht weiter. Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gab es am Donnerstag keine Einigung und kein Urteil, der Prozess wurde auf den 24. Mai vertagt.

Der Verband hatte Hans gekündigt, weil er bei der Aufarbeitung der Sommermärchen-Affäre schwere Pflichtverletzungen begangen haben soll. Demnach hatte dieser im Sommer bzw. Herbst 2015 Kenntnisse über die Kernaspekte der Affäre: eine falsch deklarierte Überweisung über 6,7 Millionen Euro 2005 sowie einen fragwürdigen Vertrag mit Fifa-Wahlmann Jack Warner 2000. Er informierte nach eigenen Angaben Präsident Wolfgang Niersbach und Generalsekretär Helmut Sandrock, aber nicht - wie in der Rechts- und Verfahrensordnung vorgeschrieben - den für Rechtsfragen zuständigen DFB-Vize Rainer Koch. Das moniert der Verband nun. Es ist unklar, ob das Gericht darin einen ausreichenden Kündigungsgrund sieht. Unabhängig davon könnte aber der Umgang mit dem Warner-Vertrag entscheidend werden. Hans wusste davon mindestens seit dem 9. Oktober 2015. Seine Anwältin wiederholte vor Gericht, dass Hans umgehend Niersbach und Sandrock telefonisch informiert habe; allerdings legte er den beiden den Vertrag nicht vor. Der DFB gab deren Positionen nun etwas anders wieder. Demnach habe Sandrock dem Verband gegenüber behauptet, ihm sei nur oberflächlich und kurz etwas zugerufen worden. Niersbach lege Wert auf die Feststellung, dass er von dem Vorgang überhaupt erst kurz vor der Präsidiumssitzung am 9. November erfahren habe.

Offenkundig unterscheiden sich die Vorstellungen bezüglich einer etwaigen finanziellen Lösung der Auseinandersetzung gravierend. Vor Gericht wurde vorgetragen, dass sich das Gehalt von Hans zwischen 2007 und 2015 vervierfacht habe und dass er seinen jährlichen Verdienst als "Übergangsgeld" bis zur Rente bekommen möchte. Hans ist 55 Jahre alt, das heißt, es ginge hochgerechnet um einen Betrag im deutlich siebenstelligen Bereich. Diesen möchte der Verband nicht zahlen.

Der DFB-Anwalt wertete die Anhörung als "sehr zufriedenstellend". Hans' Anwältin wollte sich nicht äußern. Die Vorsitzende Richterin, Ursula Schmidt, hingegen fasste einen Komplex mit Worten zusammen, die bestens zur ganzen Sommermärchen-Affäre passen: "Das ist alles noch so nebulös."

© SZ vom 05.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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