Der Fall Uli Hoeneß:Eine Regel, an die sich keiner hält

Uli Hoeneß

Ein besonderer Fall: Uli Hoeneß (Archivbild).

(Foto: dpa)

Landet im Gefängnis, wer mehr als eine Million Euro an Steuern hinterzieht? Angeblich existiert diese Faustformel, doch die Realität sieht anders aus. Die harte Linie von oben hat die Realität nicht erreicht. Der Umstand könnte auch dem Steuersünder Uli Hoeneß zugutekommen.

Von Hans Leyendecker

Die Literatur über wirksame und unwirksame Selbstanzeigen füllt Bücher, aber eine Frage blieb - vor Gericht jedenfalls - bislang unbeantwortet: Kann man den Steuerberater verklagen, wenn die Selbstanzeige aufgrund handwerklicher Mängel nicht reicht, wenn sie deshalb nicht anerkannt und von der Staatsanwaltschaft nur wie ein Geständnis bewertet wird?

Der Steuerberater, das immerhin steht fest, muss nicht für den Mandanten ins Gefängnis. Was dann zivilrechtlich zwischen den Parteien läuft, ist eine andere Frage. Die Antwort hängt unter anderem davon ab, wie nah sich Berater und Klient sind.

Im Fall Uli Hoeneß ist von tiefer Freundschaft auszugehen. Der Steuerberater und der Bayern-Präsident mögen sich, schätzen sich und kennen sich schon viele Jahre. Beide hatten allerdings gemeinsam vorher noch nicht mit so gefährlichem Stoff wie einer Selbstanzeige zu tun.

"War Ihnen bekannt, wie man eine Selbstanzeige abgibt?", haben vor Wochen Zeit-Reporter den Bayern-Präsidenten gefragt. "Nein, das war und ist mir nicht bekannt", hat Hoeneß geantwortet. Er habe zwar die Entscheidung getroffen, die Selbstanzeige abzugeben, aber sich auf den Rat eines Steuerberaters, eines Wirtschaftsanwaltes und eines "Steuerfachmanns" verlassen: "Sollte es Fehler gegeben haben, habe ich diese nicht persönlich begangen." In dem Interview mochte er nicht öffentlich sagen, dass der "Steuerfachmann" ein Steuerfahnder in Altersteilzeit war, gegen den inzwischen ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist.

Andererseits: Für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2010 wichtig, dass der Steuerbetrüger "reinen Tisch" machen will und dass keine Ermittlungstätigkeit des Fiskus mehr notwendig ist. Eine Teil-Selbstanzeige reicht nicht. Hoeneß hatte das beste Motiv, reinen Tisch zu machen. Sein Fall sollte nicht bekannt werden, er brauchte die geräuschlose Erledigung, und deshalb sollte alles passen. Und wahrscheinlich fühlte er sich als reuiger Steuerbetrüger auch deshalb relativ sicher, weil er einen Steuerfahnder an seiner Seite hatte. Der Beamte war viele Jahre Sachgebietsleiter.

Aus heutiger Sicht wäre es für Hoeneß weit besser gewesen, zuzuwarten und ohne Eile die Selbstanzeige sauber zu erstellen. Wahr ist aber auch, dass Selbstanzeigen durch ständig neue Vorgaben von Politik und Justiz immer komplizierter geworden sind und viel Umsicht verlangen. Man kann schon mal den Überblick verlieren, was für das gesamte Steuerthema gilt.

So gibt es seit einer Entscheidung des 1. Strafsenats des BGH angeblich die Faustformel, von einem Schaden für den Fiskus von mehr als einer Million Euro an sei in aller Regel nur noch eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung möglich. Die Realität ist das nicht. Die harte Linie von oben hat die Realität da unten nicht erreicht. Viele Verfahren in erheblicher Millionenhöhe werden weiterhin mithilfe des Paragrafen 153a durch Zahlung hoher Geldauflagen, durch Strafbefehl oder durch eine Bewährungsstrafe erledigt. Auch wickeln die Straf-und Bußgeldstellen der Finanzbehörden weiterhin viele Fälle ab, und Steuerleute interessieren sich in der Regel mehr für die Mehreinnahmen als fürs Strafverfahren.

Alle umlaufenden Berechnungen, von welcher Summe an Hoeneß angeblich ins Gefängnis müsste oder nicht und welchen Vorteil ihm der Abzug von einem Teil der Steuerschuld wegen Verjährung bringen könnte, bedeuten deshalb nicht viel.

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