Debatte im Fußball:Der Videobeweis ist bisher ein falsches Versprechen

FC Schalke 04 - Eintracht Frankfurt 0:1

Schalkes Guido Burgstaller, Franco Di Santo und Nabil Bentaleb sind entsetzt von der Entscheidung von Schiedsrichter Robert Hartmann.

(Foto: Ina Fassbender/dpa)

In Mainz wird ein Elfmeter in der Halbzeit gepfiffen, auf Schalke kann man ein aberkanntes, aber regulär erzieltes Tor gar nicht überprüfen. Beim Videobeweis stimmen Rechtsauslegung und Rechtsempfinden nicht mehr überein.

Kommentar von Philipp Selldorf

Eintracht Frankfurts Sportchef Fredi Bobic sprach am Mittwochabend wie sein eigener Großvater, als er zum nächsten umstrittenen Videobeweis-Vorfall Stellung nahm. "Das ist nicht mehr mein Fußball", sagte er und berichtete, dass er keine Zeit verloren habe, diese Ansicht an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Dem Schiedsrichter-Chef Lutz-Michael Fröhlich habe er noch während des Spiels in Gelsenkirchen "ein paar schöne Worte geschrieben".

Im deutschen Fußball scheint nichts mehr unmöglich zu sein

Geschehen war Folgendes: In seiner ersten Amtshandlung war der gerade eingewechselte Eintracht-Profi Gelson Fernandes seinem Schalker Gegenspieler Leon Goretzka auf den Fuß gestiegen. Schiedsrichter Robert Hartmann hatte es gesehen, auf Foul erkannt und dem Täter die gelbe Karte gezeigt. Kurz darauf trat Stille ein im ständigen Stadionlärm, denn der Schiedsrichter eilte zum Bildschirm an der Seitenlinie, und überall in der Arena fragte man sich warum. Würde er vielleicht das fünf Minuten zuvor gefallene 1:0 annullieren? Wenn Mannschaften zur Ausführung eines Elfmeters vom Pausentee aus der Kabine aufs Feld zurückbefohlen werden, dann scheint im deutschen Fußball des Jahres 2018 ja nichts mehr unmöglich zu sein. Schließlich kehrte Hartmann zurück und hielt Fernandes die rote Karte vor die Nase.

Ein Platzverweis war angesichts des harten Fouls vertretbar - auch wenn Bobic das anders sah. Doch hatte der Schiedsrichter die Szene nicht längst nach eigener Anschauung beurteilt? War die gelbe Karte wirklich eine sogenannte krasse Fehlentscheidung, die den Videobeweis rechtfertigt? Auf diese Frage wüssten gelehrte DFB-Vertreter bestimmt eine Antwort, die besagt, dass wieder mal alles rechtens war. Das Problem ist bloß, dass die Rechtsauslegung der Instanzen sich zunehmend vom Rechtsempfinden der Beteiligten entfernt. Fredi Bobic ist da kein Einzelfall. "Technokratie und Spitzfindigkeiten führen Regie", stellte die keineswegs altmodisch verbohrte Fachzeitung Kicker fest und formulierte wie ihr eigener Großvater: "Ist das noch der Fußball, den wir lieben?"

Das Tor ist regelgerecht, aber der Rechtsweg bleibt versperrt

Es entsteht der Eindruck, dass alle drei Tage ein anderer bizarrer Fall in juristischen Grundsatzdebatten erörtert werden muss. Am Montag entschieden beim Spiel in Mainz Zentimeter und Sekunden über die Rechtmäßigkeit der Rückführungsorder des Schiedsrichters. Am Mittwoch in Gelsenkirchen entschied eine halbe Sekunde darüber, dass der Videobeweis nicht die "Gerechtigkeit" bringen durfte, die er garantieren soll. Weil Schiedsrichter Hartmann schon gepfiffen hatte, bevor der Torschuss des Schalkers Franco Di Santo im Netz landete, war die Revisionsinstanz in Köln nicht mehr zum Eingreifen legitimiert, obwohl der Pfiff auf einem Irrtum beruhte. Das Tor war regelgerecht, aber der Rechtsweg zur Anerkennung blieb versperrt, und das ist trotzdem regelkonform. Der Videobeweis sollte Recht und Gerechtigkeit zusammenführen, bisher ist das ein falsches Versprechen geblieben.

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