Die Ermittlungen um die angebliche Verwicklung Jan Ullrichs in das Doping-Netzwerk des Madrider Blutpanschers Eufemiano Fuentes gestalten sich weiterhin zäh.

Die Ermittlungen um die angebliche Verwicklung Jan Ullrichs in das Doping-Netzwerk des Madrider Blutpanschers Eufemiano Fuentes gestalten sich weiterhin zäh. Zwar ist Bewegung in den juristischen Austausch mit den spanischen Behörden gekommen, der Bonner Staatsanwalt Fred Apostel bestätigte der SZ am Montag, dass ,,wir die Unterlagen der Spanier bekommen haben''. Auch liegt aus Madrid bereits die Zusage vor, dem Bonner Rechtshilfe-Ersuchen nachzukommen und ,,uns in absehbarer Zeit'', so Apostel, ,,auch diesen Blutbeutel zu Jan Ullrich zu übermitteln''. Dies könne schon ,,nächste Woche oder erst in einem Monat'' stattfinden.

Jan Ullrich: Brisante Sendung

Will keine DNA-Probe abgeben: Jan Ullrich. (© Foto: dpa)

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Die in dem Betrugsfall ermittelnde Bonner Behörde will einen DNA-Abgleich vornehmen, um zu klären, ob die in Fuentes' Kühlschrank gefundenen und aufgrund der ärztlichen Unterlagen Ullrich zugerechneten Plasmabeutel tatsächlich das Blut des deutschen Radprofis enthalten. Ullrich bestreitet dies strikt, wehrt sich aber auch ebenso vehement gegen eine DNA-Probe.

Deshalb ist die deutsche Staatsanwaltschaft mit dem Eintreffen der brisanten Sendung aus Madrid noch keineswegs am Ziel. Beabsichtigt ist ja bisher, dass für den DNA-Vergleich - einen sogenannten genetischen Fingerabdruck - jene Speichelprobe herangezogen wird, die Ullrich im vergangenen Herbst der Polizei an seinem Schweizer Wohnsitz Scherzingen gegeben hatte. Dabei ist jedoch mit anhaltendem Widerstand der Anwälte des Athleten zu rechnen, der zwar kaum die Auslieferung des Materials nach Deutschland verhindern, die Sache aber ziemlich in die Länge ziehen kann. Insofern erscheint auch die Erhebung einer weiteren DNA-Probe in Deutschland nicht ausgeschlossen. Staatsanwalt Fred Apostel: ,,Wenn die Erklärung des Beschuldigten Ullrich kommt, dass er die Dinge in der Schweiz nicht freigeben will, werden wir noch einmal neu überlegen.''

Die Aussichten Ullrichs, einen DNA-Vergleich grundsätzlich zu verhindern, werden von Strafrechtsexperten als wenig aussichtsreich eingeschätzt. Der Marburger Strafrechtsprofessor Dieter Rössner verweist darauf, dass ,,molekular-genetisches Spurenmaterial eines Beschuldigten genutzt werden darf, wenn es erforderlich ist". In diesem Fall ist es erforderlich: Ullrich bestreitet ja, dass Fuentes' Beutel sein Blut beinhalten. Zur Klärung reicht ein schlichter genetischer Fingerabdruck, insofern liegt kein gravierender Eingriff in Persönlichkeitsrechte vor.

Indes hat die Bonner Behörde nun auch anderes Belastungsmaterial vorliegen. Darunter Rechnungen und Aufzeichnungen von Telefonaten, die aus Ullrichs engster Umgebung mit dem Hexer Fuentes geführt wurden.

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