Es bleibt dabei: Der Besitz von Dopingmittel soll erst "in nicht geringen Mengen" strafbar sein. Dazu will der Bund seine Sportförderung auf ein Rekordniveau heben.

Die Weichen für ein neues Gesetz im Kampf gegen Doping sind gestellt. Trotz heftiger Einwände der Opposition hat der Sportausschuss am Mittwoch den geplanten Gesetzesverschärfungen zugestimmt. Der Gesetzentwurf, der am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll, sieht vor, "den Handel und den Besitz nicht geringer Mengen" von Dopingpräparaten zu bestrafen, während gedopte Athleten weiter der Sportgerichtsbarkeit unterliegen. Das Gesetz soll im Herbst in Kraft treten.

Radsport Anti-Doping-Gesetz

Abbiegen oder weiterfahren? Der Radsport ist in Verruf gerraten. (© Foto: ddp)

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"Wir stehen am Ende eines langen Weges", erklärte Staatssekretär Christoph Bergner (CDU) und fügte hinzu: "Wir haben bei dem vorliegenden Gesetzentwurf immer Wert gelegt auf den Schulterschluss mit dem organisierten Sport. Nur so ist eine wirksame Dopingbekämpfung möglich."

Scharfe Kritik der Opposition

Auch nach den jüngsten Geständnissen von Radprofi Jörg Jaksche sah die Koalition keine Notwendigkeit, weitere Verschärfungen in den Entwurf einzufügen. So wurden am Mittwoch lediglich redaktionelle Änderungen beantragt. So sollen künftig Dopingwarnhinweise nicht nur auf den Beipackzetteln der Medikamente stehen, sondern auch in den Fachinformationen für Ärzte.

Die Grünen-Bundestagsfraktion hatte in einem Sonderantrag nochmals nachdrücklich den Straftatbestand Sportbetrug gefordert. "Das, was jetzt rausgekommen ist, ist doch sehr bescheiden", kritisierte Grünen-Sprecher Winfried Hermann. "Das ist nur eine bescheidene Novelle des Arzneimittelgesetzes: Das Gesetz wird lediglich zur portionierten Abgabe von Dopingmitteln führen", sagte Hermann.

Der Antrag der Grünen fand im Ausschuss keine Mehrheit. Jaksches Bekenntnisse bestätigten die Vorgehensweise, dopende Sportler nicht mit den Mitteln des Strafrechts zu verfolgen, begründete CDU/CSU-Sportsprecher Klaus Riegert die Ablehnung der Koalition. "Jaksche ist uns als Zeuge viel wichtiger als als Angeklagter. Als Zeuge unterliegt er der Wahrheitspflicht, als Beschuldigter hätte er das Recht auf Aussageverweigerung", sagte Riegert. Wichtig sei vor allem die Bekämpfung der Hintermänner und der internationalen Bandenkriminalität mit erheblichen Strafverschärfungen.

Mit den Stimmen der Koalition wurde auch der Antrag der FDP abgelehnt, der deutliche Präventionsmaßnahmen vor allem für Kinder und Jugendliche vorsah.

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