Adidas vs. DFB:Schiedsgericht rät zu Vergleich

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Im Konflikt zwischen Adidas und dem DFB geht es um viele Millionen Euro: Das Schiedsgericht rät den beiden Streithähnen, einen Vergleich zu schließen.

Der Konflikt zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und dem langjährigen Partner adidas um den Ausrüstervertrag ab 1. Januar 2011 soll durch einen Vergleich beigelegt werden.

Eine entsprechende Empfehlung gab das Schiedsgericht beiden Delegationen nach einem ersten Treffen am Donnerstag in Stuttgart. Die Vertreter beider Parteien waren daraufhin bereits laut offizieller Darstellung "in aussichtsreiche Vergleichsgespräche eingetreten". Eine abschließende Entscheidung solle zeitnah fallen.

Zu den Unstimmigkeiten zwischen adidas und dem DFB war es gekommen, nachdem der amerikanische Sportartikel-Riese und Konkurrent Nike dem DFB ein Angebot von 2011 an über insgesamt eine halbe Milliarde Euro (62,5 Millionen Euro per annum) für acht Jahre unterbreitet hatte. Zuletzt hatte adidas sein Angebot von 11 auf 22 Millionen Euro pro Jahr verdoppelt.

Das DFB-Präsidium hatte das verbesserte Angebot von adidas lediglich "zur Kenntnis genommen". Die derzeitige Vereinbarung endet am 31. Dezember 2010, sei nach Ansicht von adidas aber vor gut einem Jahr rechstkräftig bis 2014 verlängert worden. "In einer sehr ausführlichen und intensiven Verhandlung wurden die Sachvorträge der beiden Parteien durch die Schiedsrichter in den bestehenden rechtlichen Zusammenhang eingeordnet. Aufgrund des schwierigen Themenkomplexes riet das Schiedsgericht den beiden Delegationen, nicht zuletzt im Hinblick auf die Jahrzehnte lange gute Partnerschaft, eine vergleichsweise Lösung anzustreben", hieß es in einer gleichlautenden Presse-Erklärung von DFB und adidas.

Die drei "Schiedsmänner" unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundesrichters Willi Erdmann aus Osnabrück trafen sich in Stuttgart und erörterten die unterschiedlichen Positionen der beiden Streithähne DFB und adidas, seit mehr 50 Jahren Partner der weltgrößten Sportfachverbandes.

"Partnerschaft, die man nicht verraten darf"

Der DFB wurde vor dem Schiedsgericht durch seinen Präsidenten Theo Zwanziger, Vizepräsident Rolf Hocke, Generalsekretär Horst R. Schmidt, Direktor Stefan Hans, Justiziar Jörg Englisch sowie die beiden beauftragten Rechtsanwälte Peter Mailänder und Michael Melber vertreten.

Neben Erdmann, Spezialist für Urheberrecht, Verlagsrecht und gewerblichen Rechtsschutz, gehörten dem Schiedsgericht die von den beiden Parteien benannten Universitätsprofessoren Harm Peter Westermann von der Universität Tübingen (DFB) und Peter W. Heermann von der Universität Bayreuth (adidas) an.

"Mit adidas verbindet uns eine jahrzehntelange und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Partnerschaft, die man nicht verraten darf. Andererseits bietet uns das neue Angebot die Chance, viele gemeinnützige Felder im Rahmen des DFB besser zu bestellen. Dieser Verantwortung sind sich DFB und auch die DFL, die ja ebenfalls von den Geldern partizipiert, bewusst", hatte Zwanziger jüngst zu diesem Thema dem sid gesagt.

Adidas-Vorstand Herbert Hainer gab erst vor kurzem zu verstehen, "nach meiner festen Überzeugung haben wir einen gültigen Vertrag mit dem DFB". Beide Parteien haben angekündigt, den Schiedspruch anzuerkennen.

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