50+1-Regel im Fußball:Unterhöhlt und aufgeweicht

Rangnick trainiert erstmals RB Leipzig

Inoffizielle Ausnahme von 50+1? RB Leipzig mit Trainer Ralf Rangnick.

(Foto: dpa)

Ja, die 50+1-Regel gilt im deutschen Fußball noch. Doch es gibt so viele Ausnahmen, dass sich die Frage stellt: Sollte die Liga den Markt gleich ganz für Scheichs und Schischchanows öffnen?

Kommentar von Johannes Aumüller

Das Jahr 1998 hat dem deutschen Fußball so manche Bereicherung beschert, die es schon seit längerem nicht mehr gibt. Erinnert sei an einen Nationaltrainer namens Erich Ribbeck; an ein schwarz-weiß kariertes Sakko von dessen Assistenten Uli Stielike; an die Tatsache, dass in Gestalt des 1. FC Kaiserslautern ein Aufsteiger plötzlich meisterschaftsfähig war; und an ein Statut, das in verknappter Form den Titel 50+1 trug und besagte, dass bei deutschen Profiklubs ein Investor nicht über die Stimmenmehrheit verfügen darf.

Ja, 50+1 gilt offiziell immer noch. Aber die Regel ist längst auf vielfältige Art unterhöhlt und aufgeweicht worden.

Soll die Bundesliga den Markt für Investoren öffnen?

Schon von Beginn an gab es eine Ausnahme für Leverkusen, wo Bayer die völlige Kontrolle hat, fast ebenso lange für den VfL Wolfsburg und VW. Von der neuen Saison an gilt die nächste Ausnahme, diesmal für Dietmar Hopp in Hoffenheim. Und wenn sich die Welt in Hannover halbwegs erwartbar weiterdreht, greift dort von Sommer 2018 an Ausnahme vier - es dürfte nicht die letzte sein. Juristisch ist das sehr knifflig, Ausnahmen von der Beschränkung der Investorenmacht gibt es für eine "ununterbrochene" und "erhebliche" Förderung über 20 Jahre, zwei dehnbare Begriffe. Und für viele Experten verstößt die Regel ohnehin gegen das europäische Kartellrecht.

Neben den offiziellen Ausnahmen duldet die Liga in Leipzig ein Modell, das dem Geist von 50+1 in etwa so sehr entspricht wie Stielikes 98er-Sakko einer Pariser Modenschau. Das Beispiel Hamburger SV belegt, dass ein Investor (Kühne) auch mit deutlich weniger als 50 Prozent munter bei der Personalpolitik mitreden und -entscheiden kann. Und bei 1860 München zeigt sich gerade im Streit um die Zukunft des Sport-Geschäftsführers Gerhard Poschner, wie absurd die Konstruktion sein kann: Da könnte der Klub gemäß Satzung theoretisch 50+1 nutzen, um den Sportchef zu entlassen - tut es aber letztlich nicht, weil er befürchtet, dass sein jordanischer Investor und Darlehensgeber Hasan Ismaik, der Poschner stützt, zeitnah die Kredite aufkündigt.

Soll es die Liga also im Lichte dieser Geschichten nicht ganz bleiben lassen mit Beschränkungen - und den Markt für Investoren, in der Hoffnung auf viel frisches Kapital, gänzlich öffnen?

Nein, das sollte sie nicht. Die Lage ist misslich, und das Beispiel 1860 illustriert Schwächen und Fehler des Systems. Aber es führt auch zu der Gegenfrage, was ohne 50+1 dort los wäre - wenn Ismaik gänzlich ohne Gegenwind agieren und den Verein als Privatbesitz betrachten könnte.

Der stete Hinweis auf die Verhältnisse in den 50+1-losen Ligen Englands, Italiens oder Spaniens, wo Klubs wegen ihrer Investoren hoch verschuldet oder komplett verschwunden sind, klingt immer nach Schwarzseherei, ist aber nicht falsch. Natürlich gibt es vernünftige Investoren und andererseits viele Vereine, die ohne Investor schlecht wirtschaften; aber eine völlige Öffnung würde gerade bei kleineren Klubs unseriöse Geldgeber anziehen.

Portsmouth hatte mal in einem Jahr drei Besitzer, bei Bournemouth übergab der Eigner die Halbzeitansprache in der Kabine an seine Frau, soeben stürzte Parma ins Amateurlager ab. In Deutschland versuchte 2007 der Russe Adlan Schischchanow, sich bei Carl Zeiss Jena einzukaufen. Es gab ein Veto der Liga, er zog mit seinem Geld weiter in den moldawischen Fußball, und es vergeht kaum ein Jahr, in dem es nicht rund um seine Klubs Berichte über Spielmanipulationen und rund um seine Person Verweise auf dubiose Machenschaften gibt. Die grundsätzliche Chance, Scheichs und Schischchanows die Kontrolle über Klubs zu untersagen, muss sich die Bundesliga bewahren.

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