1860-Prozess:Langer Rattenschwanz

Ist Dieter Schneider noch Präsident? Kläger Helmut Kirmaier stellt einen Befangenheitsantrag gegen den Oberlandesgerichts-Senat. Als Nächstes will er Verfassungsbeschwerde einreichen.

Von Markus Schäflein

Das Präsidium des TSV 1860 München um Gerhard Mayrhofer ist schon gar nicht mehr im Amt, aber die Prozessserie, ob es sich dort jemals rechtmäßig befunden hat, geht weiter. Der Berufungstermin am Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch war allerdings nach nur zehn Minuten beendet - Heinz Veauthier, Anwalt des Klägers Helmut Kirmaier, stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Richter, über den ein anderer OLG-Senat urteilen muss. Eine Entscheidung wird sich bis in den Herbst hinziehen, 1860-Anwalt Guido Kambli rechnet gar mit "Anfang nächsten Jahres". Als Grund für die "Besorgnis der Befangenheit" nannte Veauthier die Anwesenheit von Kambli und 1860-Vizepräsident Heinz Schmidt. Da Kirmaier der Auffassung ist, dass Dieter Schneider noch im Amt ist, hatte er diesen mit dessen Vizepräsidenten als Beklagte angegeben. Anwesend waren aus seiner Sicht also mal wieder die Falschen. "Damit zeigt der Senat, dass er mit denjenigen gemeinsame Sache macht und eine strafrechtlich relevante Tat der Herren sogar unterstützt", sagte Veauthier. "Er hat mit der Weigerung, den vom Kläger benannten Personen die gesetzliche Vertretung des Vereins zu überlassen, in die Vereinsautonomie eingegriffen. Das ist verfassungswidrig." Kambli hatte bereits mehrfach seine Auffassung erklärt, dass es sich um eine so genannte doppelrelevante Tatsache handele und er mit Schmidt den Verein vertreten dürfe. "Das ist das alte Lied", klagte er. Veauthiers Lied geht weiterhin so: Sein Mandant dürfe sich heraussuchen, wen er verklagt;"wenn sich dann im Laufe des Prozesses herausstellen sollte, dass der Falsche beklagt ist, muss die Klage eben abgewiesen werden."

Sollte der Befangenheitsantrag abgewiesen werden, gibt es zwei Möglichkeiten: "Wenn die Rechtsbeschwerde zugelassen wird, ist der Weg zum Bundesgerichtshof gegeben", sagt Veauthier, "wenn nicht, besteht die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Und dazu ist Herr Kirmaier auch bereit." Selbstredend ist aus Veauthiers Sicht auch das derzeitige Übergangspräsidium um Siegfried Schneider nicht rechtmäßig im Amt. "Es sind schon wieder eine Reihe von Satzungsverstößen begangen worden", findet er. "Da hängt ein Rattenschwanz dahinter, so dass das ein Chaos ist."

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