Der Schweizer Volksentscheid zum Minarettverbot könnte zu einem Wendepunkt in der Geschichte der europäischen Religionsfreiheit werden.
Von jenseits der Landesgrenze aus gesehen, hat die direkte Demokratie der Schweizer mit ihren Bürgerversammlungen und Volksabstimmungen durchaus etwas Verlockendes. Wer jedoch näher hinschaut, blickt gelegentlich in einen Abgrund. Bei einer Bürgerversammlung, wo Ausländer sich um einen Schweizer Pass bewarben, erlebte ich zwei Männer aus der Türkei und Sri Lanka. Beide waren in Schweiß gebadet, als sie sich den Eidgenossen vorstellten.
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Die Minarette der Sehitlik-Moschee in Berlin-Neukölln. Die Schweizer Volksabstimmung gegen den Bau von Minaretten hat auch in Deutschland eine Grundsatzdebatte ausgelöst. (© Foto: ddp)
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Die Tochter des einen, der im Übrigen ein ehrenwerter Mann war, hatte Drogenprobleme, seine Einbürgerung wurde abgelehnt; der andere betrieb ein Bordell und zahlte fleißig seine Steuern - er wurde Schweizer Staatsbürger. Das Ganze erinnerte mich an einen türkischen Basar, wo man die Wassermelonen drückt und klopft, um die beste zu wählen. Man hat es so im Gefühl, im Bauch.
Das diffuse Gefühl der Angst vor einer fremden Kultur dürfte auch viele Schweizer in der Wahlkabine bewogen haben, mit ihrem Kreuz Minarette abzulehnen. Vor dem Urnengang hatten die Verfechter des Minarettverbots ein Gedicht zitiert, das Tayyip Erdogan einmal vorgetragen hatte, als er noch nicht türkischer Premierminister war: "Moscheen sind Bajonette."
Komplizierter als eine Ja-Nein-Frage
Dass Erdogan dafür vier Monate wegen Volksverhetzung im Gefängnis saß, ist kaum bekannt, ebenso wenig, dass besagtes Gedicht sich gar nicht gegen andere Religionen, sondern an die Adresse des Militärs richtet. Übrigens wurde damals die Verurteilung Erdogans in Europa als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit empfunden. Die Realität ist eben meist sehr viel komplizierter als eine Ja-Nein-Frage.
Befürworter des Minarettverbots betonen, dass in vielen islamischen Ländern keine Kirchen gebaut werden dürfen. Das stimmt, und man muss diese Länder dafür kritisieren, auch die Türkei, wo zwar Kirchen gebaut werden können, religiöse Minderheiten es aber trotzdem schwer haben. Doch ist es der richtige Weg, Unfreiheit mit Unfreiheit zu vergelten, wo doch Toleranz als wertvolle Errungenschaften der christlich-abendländischen Kultur gilt?
So gesehen, könnte der Schweizer Volksentscheid zu einem Wendepunkt in der Geschichte der europäischen Religionsfreiheit werden. Die Gegner der Ahmadiyya-Moschee in Pankow-Heinersdorf bei Berlin spüren bereits Aufwind. Populistische Parteien in Italien, Dänemark und Österreich fordern gleichfalls ein Referendum. Ich mag gar nicht daran denken, wie ein solches Votum in Deutschland oder auch ein Votum gegen Kirchenglocken in der Türkei ausfallen würde.
Mit einem Minarettverbot lassen sich weder der Terrorismus noch die Scharia bekämpfen, es lässt sich weder das Tragen der Burka verhindern noch die Beschneidung der Frau. Die Einzigen, die ihr Ziel erreicht hätten, wären die Islamisten, die den Kampf der Kulturen propagieren. Ein Gutes aber hat die jetzt ausgelöste weltweite Diskussion um Religionsfreiheit: Islamische Länder müssen über ihren Umgang mit Minderheiten nachdenken. Und die in Europa lebenden Muslime müssen sich die Frage stellen, wie sie selbst dazu beitragen können, die Ängste vor dem Islam abzubauen.
An dieser Stelle schreiben Auslandskorrespondenten über Deutschland. Celal Özcan arbeitet für die türkische Zeitung Hürriyet.
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(SZ vom 05.12.2009/pfau)
Bundespräsident Gauck
Im übrigen benötigen Muslime für die freie Ausführung Ihres Glaubens keine Minarette, sondern lediglich eine Moschee (sie dürfen das Minarett nicht einmal betreten, sondern nur der Muezzin), von denen es in der Schweiz viele gibt. Auch die ehrwürdige Grosse Moschee in Sousse/Tunesien hat keine Minarette sowie die meisten Moscheen in Frankreich mit der grössten Einwanderung von muslimischen Gläubigen.
Ein Minarett-Verbot verstösst also nicht gegen Freiheit des Einzelnen, seinen Glauben auszuüben.
Der Verfasser des Artikels schreibt:
"Bei einer Bürgerversammlung, wo ausländer sich um einen Schweizer Pass bewerben .....er wurde Schweizer Staatsbürger"
1. Kein Ausländer kann sich um einen Schweizer Pass bewerben.
2. In der Schweiz gibt es keine "Schweizer Staatsbürger".
In der Schweiz ist jeder Bürger zuerst Bürger einer Gemeinde und hält dort das Bürgerrecht (Heimatgemeinde), das vererbt wird. Wenn ein Bürger einer Gemeinde in einen anderen Kanton zieht, muss er einen Heimatschein der Heimatgemeinde vorlegen und bekommt dann im anderen Kanton eine Aufenthaltsbewilligung. Das Heimatgemeinde-Recht war und ist deshalb wichtig, weil im Armutsfall die Heimatgemeinde für ihre Bürger aufkommen muss (früher im Armenhaus, heute indem Sozialleistungen des Wohnkantons an den Heimatkanton verrechnet werden) auch wenn dieser noch nie in der Gemeinde gewesen ist. Jeder Bürger einer Heimatgemeinde hat Anrecht auf einen "Schweizer Pass" und wird von der Schweizerischen Eidgnossenschaft (Föderation) im Ausland im Bedarfsfall vertreten.
Die "Schweizer Staatsbürgerschaft" und der "Schweizer Pass" haben nur für Auslandsreisen Bedeutung. In der Schweiz selbst, sind sie - eben wegen des Heimatgemeinderechts - haben sie überhaupt keine Bedeutung. Die Schweiz ist eine Förderation (Eidgenossenschaft) und die die in anderen Ländern übliche Seigentliche Staatsgewalt liegt bei nnerhalb der Schweiz obliegt den Kantonen die kein Staat.
Jeder Ausländer, der sich um einen "Schweizer Pass" bemüht, zeigt dass er keine Ahnung über die Schweiz, ihre Geschichte, ihre Verfassung und ihr Rechtssystem hat.
Der wichtigste Artikel der Schweizer Verfassung ist Art. 6, - der jeden Einzelnen verpflichtet gemäss seinen Möglichkeiten zum Wohle der Gemeinschaft (Eidgenosschaft) beizutragen. Von der Kenntis des Artikels 6 und von dem nachgewiesenen Willen desjenigen, der in einer Gemeinde eingebürgert werden will (z.B. Sprachintegration), hängt schlussendlich die Gewährung des Heimatrechtes ab und darüber entscheiden entweder Komissionen der betreffenden Gemeinde oder aber die Bürger der Gemeinde in Gemeindeversammlungen ab.