SZ-Leser schreiben über den geplanten EU-Vertrag, die Musikqualität im Radio und das Gejammere der Geisteswissenschaften.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt derzeit über Klagen gegen den geplanten EU-Vertrag. Dazu schreiben Leser:

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Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. (© Foto: dpa)

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"Die Alternative 'entweder büßt das Grundgesetz seine Bedeutung ein, oder die EU-Reform scheitert' besteht glücklicherweise nicht. Ein Blick in den neuen Vertrag über die Europäische Union lehrt, dass die neue Grundrechtecharta 'die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union in keiner Weise erweitert' (Art. 6,1 EU-Vertrag). Wie bisher kann der Bürger beim Vollzug von Gemeinschaftsrecht die nationalen Gerichte und in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn europäisches Gemeinschaftsrecht von einzelstaatlichen Behörden angewandt wird, was normalerweise der Fall ist. Oder ihm ist der unmittelbare Zugang zum EuGH eröffnet, wenn Brüsseler Behörden mit der Durchführung betraut sind. Das ist die Ausnahme, und hier wird eine Rechtsschutzlücke durch den Vertrag gefüllt."

Prof. Dr. Horst Günter Krenzler, München

Es fehlt die Aufklärung

"Gibt es auf mittel- und langfristige Sicht überhaupt eine wichtigere Entscheidung für Deutschland und ganz Europa? Nein! Es ist schön zu sehen, wie intensiv man sich damit auseinandersetzt. Leider - und das macht mich als Bürger wütend - findet praktisch keine Aufklärung dem Volk gegenüber statt. Hier geht es um die vielleicht wichtigste Entscheidung der nächsten Jahre für Deutschland, doch Informationen, meinetwegen über TV-Werbung, Flyer oder Veranstaltungen, sind absolute Mangelware. Vielleicht wäre eine Volksabstimmung doch der beste Weg. Was bleibt also? Die Hoffnung, dass Europa vernünftig entscheidet und sich allmählich - irgendwann - bundesstaatliche Strukturen vollends durchsetzen."

Malte Landshöft, Berlin

Europa ohne Demokratie

"Das Bundesverfassungsgericht ist mal wieder in der Zwickmühle zwischen Wahrung der Demokratie und politischen Zwängen. Aus rechtlicher Sicht kann die EU nicht in Anspruch nehmen, frei und demokratisch von den Bürgern gewählt worden zu sein, sie wurde von Politikern aus 'besserer Einsicht' den Menschen verordnet, die sogenannten Volksvertreter sind weitgehend unbekannt, Skandale wurden wiederholt vertuscht, um die Stimmung gegen die EU nicht anzuheizen, Volksabstimmungen werden tunlichst vermieden.

Unter diesem Eindruck ist die Verschiebung von Zuständigkeiten von den Nationen zum EU-Parlament als ein Verlust an Demokratie zu werten. Den Verteidigern der Lissabon-Verträge ist das bekannt, deshalb argumentieren sie auch überwiegend aus der praktischen Erwägung, die EU mit neuer Verfassung wäre auf alle Fälle besser als eine Fortführung der verpfuschten Situation, also letztlich ein Gewinn für alle beteiligten Bürger. Auf die Idee, erst eine wirklich demokratisch legitimierte EU zu schaffen und auf dieser Basis dann die Verteilung der Zuständigkeiten auszuhandeln, kommt schon niemand mehr, das gilt offensichtlich als völlig aussichtslos. So wird den Richtern nichts anderes übrig bleiben, als auf 'Ja-aber' zu entscheiden."

Wolfgang Bröll, Unterhaching

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