Verspätungen und Zugausfälle:Bahn zahlt Kunden 40 Millionen Euro für Reisepannen

Verspätungen und Zugausfälle: Wenn der Zug nicht oder zu spät kommt, haben Kunden ein Recht auf Entschädigung.

Wenn der Zug nicht oder zu spät kommt, haben Kunden ein Recht auf Entschädigung.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Bares Geld bei Verspätungen oder Zugausfällen: Die Deutsche Bahn zahlt ihren Kunden so viel Entschädigung wie noch nie zuvor in der Unternehmensgeschichte. Schuld ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das aus Kulanz Pflicht macht.

  • Die Deutsche Bahn hat 2013 so viel Entschädigung wie noch nie bezahlt. 1,3 Millionen Fahrgäste erhielten insgesamt 40 Millionen Euro wegen Verspätungen und Zugausfällen.
  • Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Bahn zu Zahlungen auch bei Verspätungen wegen höherer Gewalt - also bei Unwettern, Hochwasser oder Streik - verpflichtet.

40 Millionen Euro für Verspätungen

Die Deutsche Bahn hat im vergangenen Jahr wegen verspäteter oder ausgefallener Züge so viel Geld wie noch nie an ihre Kunden gezahlt. Der Gesamtbetrag lag bei 40 Millionen Euro, wie eine Sprecherin des Unternehmens am Samstag mitteilte. Insgesamt wurden demnach 1,3 Millionen Fahrgäste entschädigt. In 3500 Fällen wurde eine Schlichtungsstelle angerufen - diese habe in 88 Prozent der Fälle zugunsten des Fahrgastes entschieden.

Bahn haftet auch bei höherer Gewalt

Ein wichtiger Grund für den Anstieg sei ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom vergangenen September. Die Bahn hat ihre Kunden nach eigenen Angaben auch bisher schon aus Kulanz bei Verspätungen wegen höhere Gewalt ihre Kunden entschädigt. Nun ist sie dazu verpflichtet, ihre Kunden bei Verspätungen durch Unwetter, Hochwasser oder Streik zu entschädigen, anders als Fluggesellschaften, Busunternehmen oder Schuffsunternehmen.

Die Regeln für eine Entschädigung

Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät an seinem Ziel an, muss ihm das verantwortliche Bahnunternehmen 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Wird eine Übernachtung nötig, muss die Bahngesellschaft die Kosten für ein Hotelzimmer tragen.

Fast alle Bahnunternehmen haben ein gemeinsames Beschwerdeformular, mit dem man eine Entschädigung beantragen kann. Kommt es zu einem Streitfall oder dauert die Bearbeitung des Falles länger als drei Monate, vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zwischen Kunden und Unternehmen.

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