Verbraucherschützer mahnen Airlines ab:Alles zahlen. Warten. Fliegen

Flughafen Hahn

Erst müssen die Passagiere den vollen Flugpreis zahlen, und das oft schon Monate im Voraus, bevor sie Abheben können; im Bild der Flughafen Frankfurt-Hahn.

(Foto: dpa)

Flugreisen müssen oft Monate im Voraus bezahlt werden - und zwar komplett. Die Verbraucherzentrale NRW hält das für unrecht, denn das Risiko tragen allein die Passagiere.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sechs Fluggesellschaften abgemahnt, weil sie sofort bei der Buchung den vollen Flugpreis von ihren Kunden verlangen - auch Monate im Voraus.

Müssten die Passagiere nur einen Teil des Ticketpreises vorstrecken, bekämen sie für den Rest noch Zinsen - die streichen so aber die Airlines ein. Zudem ist es riskant, gleich den vollen Preis zu zahlen: "Der Fluggast trägt das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen", erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale, Klaus Müller. Der Flugpreis solle frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden und nicht schon Monate vorher.

Müller zufolge wurde in einem Fall elf Monate vor Antritt der komplette Reisepreis von 3480 Euro verlangt. Mit dieser Praxis verschafften sich die Veranstalter zinslose Kredite in Millionenhöhe.

Die Abmahnungen richten sich gegen Air Berlin, Condor, TUI fly, Germanwings, Lufthansa und Germania. Wenn diese nicht bis Ende Mai einen Verzicht auf die Klauseln erklären, will die Verbraucherzentrale klagen. "Die Vertragsbestimmungen verstoßen klar gegen das Prinzip 'Ware gegen Geld'", erklärte Müller.

So verliere der Passagier das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, falls die Airline von der Flugzeit oder den vereinbarten Flughäfen abweichen wolle. Eine Anzahlung sei allenfalls akzeptabel, wenn die Fluggesellschaft eine Insolvenzsicherung vorweisen könne. Diese ist bislang allerdings nur für Reiseveranstalter Pflicht.

Gegen fünf dieser Reiseveranstalter hatten die Verbraucherschützer Klage erhoben, weil sie Vorauszahlungen zwischen 25 und 100 Prozent des Reisepreises verlangten. Zwei Gerichte hätten inzwischen die Auffassung der Verbraucherschützer bestätigt, dass die Veranstalter gegen das "Zug-um-Zug-Prinzip verstoßen", wonach Kunden erst zahlen müssten, wenn sie die Leistung erhalten hätten, erklärte Müller. Das Landgericht Frankfurt sehe dieses Prinzip verletzt, wenn die Anzahlung über 20 Prozent liege (Az 2.24 O 196/12).

Doch bei der Flugbuchung über die Airlines haben Passagiere derzeit noch keine Wahl: Reisende sollten nun die frühe Überweisung nicht einfach verweigern, warnt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn wer nicht zahlt, riskiert, dass er letztlich am Boden bleibt, weil die Airline vom Vertrag zurücktritt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: