Viele Touristen wollen in den kommenden Tagen in den Griechenland-Urlaub aufbrechen. Wie groß ist die Gefahr? Wie sollen sie sich verhalten? Können sie die Reise kostenlos stornieren?

Der Peloponnes ist ein beliebtes Urlaubsziel. Nun sind Orte wie Olympia durch Waldbrände bedroht, Menschen sterben in den Flammen. Fliegen die Reiseveranstalter die Urlaubsregionen noch an? Müssen Touristen ihre Reise antreten oder können sie kostenlos stornieren?

Waldbrand in Griechenland

Häuser von den Flammen bedroht: Wie groß ist die Gefahr für Touristen? (© Foto: dpa)

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Der Reiseveranstalter geben Entwarnung. TUI fliegt trotz der Waldbrände weiter Touristen nach Griechenland. Bislang gebe es keine Absagen, sagte Sprecher Robin Zimmermann. "Die Brände sind derzeit noch weit von unseren Vertragshotels entfernt, daher gibt es keinen Anlass, Reisen zu stornieren." Auch Studiosus fliegt in den kommenden Tagen weiter nach Griechenland.

Das Auswärtige Amt meldet: "Wegen der teilweise verheerenden Waldbrände in Griechenland, unter anderem auf dem Süd-Peloponnes und der Euböa-Halbinsel hat die griechische Regierung den Notstand ausgerufen. Reisende werden gebeten, die Medien aufmerksam zu verfolgen und Lageinformationen direkt bei den örtlichen Polizeistellen einzuholen."

Urlauber können wegen der Waldbrände beim Reiseveranstalter nicht in jedem Fall Ansprüche auf kostenlose Stornierung auf Grund höherer Gewalt geltend machen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle aufmerksam.

Höhere Gewalt liegt vor, wenn der Urlaub durch ein außergewöhnliches Ereignis erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist und dies zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbar war, wie die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich, erklärt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2002 (Az.: X RZ 147/01) können Urlauber ihre Reise schon dann kündigen, wenn eine Gefährdung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Ob eine Reise erheblich gefährdet oder beeinträchtigt ist, hängt immer von der Lage am Urlaubsort und nicht von der persönlichen Einschätzung des Reisenden ab, berichten die Verbraucherschützer. Wer zum Beispiel aus Angst oder wegen geringer Schäden an der Unterkunft eine Reise kündigt, könne sich bei den Reiseveranstaltern nicht auf höhere Gewalt berufen. Diese liege eher vor, wenn die gesamte Region nach einem Brand verwüstet ist.

Die Veranstalter reagieren auch ablehnend auf Kündigung wegen höherer Gewalt, wenn noch viel Zeit bis zum Urlaubsantritt ist, teilte die Zentrale weiter mit. Sie rät, Kontakt mit dem Veranstalter aufzunehmen und um eine Umbuchung zu einem anderen Urlaubsziel zu bitten.

Wer bereits im Urlaubsgebiet ist, dort bleibt und deswegen auf die zugesagte Verpflegung, Unterbringung oder auch auf gebuchte Ausflüge verzichten muss, hat für die verbleibende Zeit Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises.

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(sueddeutsche.de/dpa)