Stiftung Warentest:Billigflieger tricksen wieder

Note "Mangelhaft" für Ryanair, Easyjet, Germanwings und Condor: Wie Dumping-Fluglinien ihre Preisangaben verschleiern - trotz der EU-Transparenzvorgaben.

Trotz der neuen EU-Vorgaben zur Transparenz tricksen viele Fluglinien immer noch bei der Preisangabe. Das bemängelte die Stiftung Warentest in ihrer jüngsten Test-Ausgabe.

flugzeug plane afp
(Foto: Foto: AFP)

Vier von zehn getesteten Fluggesellschaften - Ryanair, Easyjet, Germanwings und Condor - bekamen von den Testern ein "mangelhaft" für ihre Preistransparenz.

Oft seien Versicherungen oder Zusatzangebote wie früheres Einsteigen im Internet voreingestellt. Der Kunde müsse sie extra wegklicken. Versäumt er das, bekomme er am Anfang einen günstigeren Preis angezeigt, als am Ende auf der Rechnung steht.

Laut EU-Verordnung müssen die Gesellschaften seit 1. November bei der Angabe des Ticketpreises alle Steuern und Gebühren auflisten. Die Tester buchten ihre Testflüge im November.

Trotz Preisen, die wegen versteckter Gebühren im Laufe der Buchung in die Höhe schnellen, sind die Billigflieger laut Test aber auch wirklich günstig. Ryanair und Easyjet seien nach wie vor die günstigsten Anbieter der Branche.

Diese Unternehmen bieten demnach einen Durchschnittspreis von 144 beziehungsweise 166 Euro für einen Hin- und Rückflug.

Etwas teurer im Durchschnitt, aber immer noch sehr günstig sind demnach Germanwings (193 Euro) und Tuifly (214 Euro).

Bei Durchschnittspreisen um die 250 Euro für Hin- und Rückflug bieten Air Berlin, British Airways und Lufthansa die besten Ergebnisse bei Information und Buchung.

Teures Storno

Kritik übten die Tester an der Praxis vieler Fluggesellschaften beim Umbuchen oder Stornieren. Wer seinen Flug nicht antreten könne, der habe kaum Möglichkeiten, sein Geld zurückzuerhalten.

Auf vielen Webseiten fehlten klare Informationen zum Stornieren, der Kunde müsse stattdessen eine kostenpflichtige Hotline anrufen. Manche Airlines bestünden für die Rückerstattung auf einen schriftlichen Antrag. Manchmal werde der Antrag erst bearbeitet, nachdem der Flug stattgefunden hat. Ein Teil der Rückerstattung werde außerdem durch Bearbeitungsgebühren aufgefressen.

Schließlich fanden die Tester in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksame Klauseln, mit denen die Airlines die Position der Kunden unerlaubt verschlechtern.

So würden Lufthansa, Air France, British Airways und Iberia beispielsweise immer noch das sogenannte Überkreuzbuchen verhindern, obwohl mehrere Gerichte es als unwirksam einstuften. Dabei buchen Passagiere zwei Flugscheine mit Mindestaufenthaltszeit und benutzen von jedem nur eine Strecke. Trotz aller Kritik weist die Stiftung Warentest aber auch darauf hin: Reisende können immer noch günstig fliegen.

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