Souvenirs:So kommen Sie problemlos durch den Zoll

Mitbringsel aus dem Ausland können am Zoll eine Menge Ärger bedeuten, diese Erfahrung musste nicht zuletzt Entwicklungsminister Dirk Niebel mit seinem Teppich aus Afghanistan machen. Damit Ihnen das nicht passiert: die wichtigsten Zoll-Vorschriften im Überblick.

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Urlaub Souvenirs Zoll Vorschriften

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Mitbringsel aus dem Ausland können eine Menge Ärger mit dem Zoll machen.  Die Erfahrung von Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) mit seinem aus Afghanistan mitgebrachten Teppich teilen jedes Jahr viele Urlauber. Dabei sind die Vorschriften klar gefasst.

Teppiche

Sie fallen in die Gruppe der anderen Waren. Für diese gilt, dass sie bei Flug- und Seereisen bis zu einem Wert von 430 Euro zollfrei sind und bei Reisen auf dem Landweg bis zu 300 Euro. Die Zollabgaben werden auf den vollen Wert des Gegenstands erhoben und nicht etwa nur auf den Wert oberhalb dieser Grenzen. Ähnliche andere Waren sind etwa Schmuck- und Kleidungsstücke oder Vasen. Diese werden zudem als unteilbare Ware geführt. Dadurch werden sie alleine einem Reisenden zugeordnet, Ehepaare können nicht etwa ihre Freibeträge zusammen legen.

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Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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Souvenirs:Alkohol

Zollfrei dürfen aus EU-Staaten maximal zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier nach Deutschland gebracht werden. Aus Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz oder den USA darf dagegen nur ein Liter Hochprozentiges mit nach Hause. Bei Sekt oder anderen Getränken mit unter 22 Prozent Alkohol sind zwei Liter erlaubt. Bei Wein sind vier Liter zollfrei, bei Bier von außerhalb der EU 16 Liter.

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Souvenirs:Tabak

Aus EU-Ländern können Urlauber wahlweise 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabak einführen. Aus Nicht-EU-Ländern sind nur 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak erlaubt.

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Souvenirs:Kraftstoff

Aus dem EU-Ausland dürfen außer dem Tankinhalt nur maximal 20 Liter im Reservekanister mitgebracht werden, aus Nicht-EU-Ländern nur zehn Liter.

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Souvenirs:Kaffee

Aus einem EU-Land dürfen zehn Kilogramm Kaffee zollfrei eingeführt werden. Kaffee von außerhalb der EU fällt unter die pauschalen Höchstgrenzen für zollfreie Wareneinfuhren von 430 Euro beziehungsweise 300 Euro.

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Souvenirs:Fälschungen

Gefälschte Jeans, Taschen, Uhren oder CDs aus Ländern in der EU mitzubringen, wird nicht geahndet. Kopierte Waren aus Nicht-EU-Staaten kann der Zoll allerdings anhalten. Das gilt aber nur, wenn die Waren die pauschalen Einfuhrhöchstgrenzen von 430 oder 300 Euro überschreiten und bei großen Mengen derselben Ware, wenn der Zoll davon ausgehen muss, dass Handel damit getrieben wird.

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Souvenirs:Tiere und Pflanzen

Bedrohte Tiere und Pflanzen dürfen ohne Sondergenehmigung gar nicht eingeführt werden. Das Souvenir wird sonst beschlagnahmt und es droht hohes Bußgeld. Vorsicht also bei Kakteen, Korallen, Elfenbeinfiguren (im Bild) oder präparierten Schmetterlingen - egal, was der Verkäufer erzählt.

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Souvenirs:Proviant

Um keine Seuchen einzuschleppen, dürfen aus Nicht-EU-Ländern weder Fleisch noch Milch oder Milchprodukte ohne Veterinärkontrolle mitgebracht werden. Ausnahmen gelten für Länder wie die Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen sowie für bestimmte Produkte wie Babynahrung.

© AFP/dd
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