Von Violetta Simon

Das Auswärtige Amt empfiehlt deutschen Staatsbürgern, die Notwendigkeit einer Pakistanreise abzuwägen.

Die Sicherheitslage für Pakistan-Reisende hat sich zwar trotz der Terroranschläge in den USA am 11. September bislang noch nicht sichtbar verändert. Das Auswärtige Amt rät jedoch, Reisen nach Pakistan zum gegenwärtigen Zeitpunkt zurückzustellen.

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Allen deutschen Staatsangehörigen, die sich in Pakistan aufhalten, wird empfohlen, zu überprüfen, ob ihr Aufenthalt in Pakistan unabdingbar ist. Wer zu dem Schluss kommt, dass er selber oder seine Angehörigen keinen zwingenden Grund haben, in Pakistan zu bleiben, sollte aus Pakistan ausreisen.

Keine Reisen ins Landesinnere

Alle deutschen Staatsangehörigen, die sich in der pakistanischen Nord-West-Frontier-Provinz, der Provinz Belutschistan oder in den nördlichen Territorien aufhalten, sollten diese Gebiete umgehend verlassen.

Es könnten jederzeit zusätzliche Risiken für westliche Ausländer entstehen, falls der militärische Vergeltungsschlag der USA als anti-islamisch wahrgenommen würde. Das Auswärtige Amt rät deshalb auch von Reisen in das Landesinnere ab.

Vorsicht bei Städtereisen

Da sich in größeren Städten Pakistans immer wieder ethnisch, politisch oder religiös motivierte Gewalttaten ereignen, sollten sich Reisende bei einem Aufenthalt über besonders sensible Orte und Stadtbezirke genau informieren. In Karachi sollten Reisende auch im Hinblick auf die allgemeine Kriminalität vor dem Besuch abgelegener Stadtbezirke ortskundigen Rat einholen.

Zwei Tage Wartezeit bei Ausreise

Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, Pakistan auf dem Landweg nach Indien zu verlassen (Grenzübergang Lahore-Amritsar), müssen Geduld aufbringen: Die Erteilung eines Sichtvermerks durch die indische High Commission in Islamabad nimmt in der Regel ein bis zwei Tage in Anspruch.

Im Zweifel sollte die Deutsche Botschaft Islamabad (Diplomatic Enclave, Ramna 5, Tel. 0092-51-2279430-5) oder das Deutsche Generalkonsulat in Karachi (92-A'7, Block 5, Clifton, Tel. 0092-21-5873782-3, Fax 5874009) kontaktiert werden.

Kein Visum mehr am Flughafen

Auch die Einreisebedingungen wurde erschwert: Seit dem 26. September 2001 müssen deutsche Staatsangehörige bei der Einreise nach Pakistan einen gültigen Sichtvermerk einer pakistanischen Auslandsvertretung vorweisen. Bislang konnten sich Reisende ein Visum auch bei der Ankunft am Flughafen ausstellen lassen.

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