Reiseversicherungen:Sicher unter Palmen

Krank im Urlaub, Koffer geklaut oder Reiseantritt nicht möglich? Rund um den Urlaub werden viele Versicherungen angeboten. Doch nicht alle Policen sind wirklich sinnvoll.

Gepäck weg oder richtig krank im Urlaub? Das sind Horrorszenarien vieler Reisender. Rund um den Urlaub werden daher vielfältige Versicherungen angeboten, die sich häufig sogar alle auf einmal in einem großen Paket abschließen lassen. Doch nicht alle Policen sind wirklich sinnvoll.

"Eine der größten Sorgen von Urlaubern ist, dass ihnen das Gepäck verloren geht", sagt Sabine Fischer-Volk, Juristin und Reiserechtexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Doch mit dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung ist man noch längst nicht gegen jegliche Form von Diebstahl und Gepäckverlust abgesichert, sondern "muss mit Argusaugen aufpassen", sagt Jochen Oesterle vom ADAC in München.

Die Anforderungen an Versicherte, die den gesamten Versicherungsschutz wahren wollen, sind hoch - wer sie die ganze Zeit erfüllen will, kommt nach Expertenaussage kaum noch zum Erholen.

Fester Schenkeldruck

So darf man die Handtasche zum Beispiel nicht nur über der Schulter tragen, sondern muss sie bewusst festhalten, um sie gegen Diebstahl zu sichern. Den Schmuck darf man nur im Hotel-Safe, nicht etwa im Zimmer-Safe aufbewahren. Und in der Flughafenhalle muss der "Schenkeldruck", den man auf das Gepäck ausübt, so groß sein, dass es nicht einfach weggenommen werden kann. Dass Handgepäck nicht unbeaufsichtigt im Auto liegen darf, versteht sich da von selbst.

"Versicherte, die diese strengen Aufbewahrungsvorschriften nicht befolgen, gehen meist leer aus", sagt Oesterle. Darüber hinaus ist in der Regel in den Policen die Haftung für viele Wertgegenstände ausgeschlossen oder zumindest begrenzt. "Fotoapparate und Objektive, Videokameras, Laptops, Schmuck und Pelze sind klassische Beispiele dafür", sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Versicherungssumme sei häufig auf 2000, maximal auf 4000 Euro beschränkt.

Maßgeblich sei außerdem der Zeitwert, nicht etwa der Kauf- oder Wiederbeschaffungspreis, wie es Versicherte von der Hausratversicherung kennen. Und in Anbetracht von 300 bis 500 Euro für die Selbstbeteiligung, die außerdem oft gefordert wird, bräuchten nur die wenigsten eine Reisegepäckversicherung - so lautet das Fazit der Experten.

Das Kleingedruckte

Nur wenn größere Sportgeräte wie Fahrräder, Surfbretter und Skier mit in den Urlaub sollen oder Spezialgepäck wie ein Rollstuhl oder Prothesen aufgegeben werden müssen, könne die Reisegepäckversicherung sinnvoll sein. "Dann müssen Sie aber das Kleingedruckte ganz genau lesen, um sicher zu stellen, das genau diese Gepäckart auch versichert ist", rät Oesterle. Denn Gepäck sei nicht gleich Gepäck im Sinne der Reisegepäckversicherungsverträge. "Oftmals ersetzt auch schon die Hausratversicherung den Schaden", erklärt Köster - normales Gepäck sei also zumeist ohne Spezialversicherung geschützt, und es braucht keine Zusatzabsicherung mehr.

Liegestuhl

Frau sonnt sich im Liegestuhl am Strand.

(Foto: iStockphoto)

Zumindest bei neueren Policen gälten auch das Hotelzimmer oder die Ferienwohnung im Urlaub als geschützter Wohnraum, für den die Hausratversicherung greift. Und wenn das aufgegebene Gepäck beim Flug verloren geht, haftet grundsätzlich die Fluggesellschaft.

Risiko: Der finanzielle Ruin

Für unabdingbar halten die Experten die Auslandskrankenversicherung. "Sie sollte jeder im Gepäck haben", sagt Oesterle. "Wer heute ohne Krankenversicherung ins Ausland in den Urlaub fliegt, riskiert seinen finanziellen Ruin." So könne zum Beispiel ein einziger Tag Krankenhausaufenthalt in den USA 10.000 Euro oder mehr kosten. Ein Krankenrücktransport nach einem Tauchunfall in den Malediven kostete kürzlich 175.000 Euro, erinnert sich Oesterle. Und die gesetzliche Kasse steht für keines dieser Kostenrisiken ein. Wichtig beim Abschluss sei, dass der "sinnvolle und vertretbare" Rücktransport mitversichert ist und nicht bloß der "notwendige". Denn medizinisch notwendig sei der Rücktransport heute nur noch selten.

Bei langfristig gebuchten und kostspieligen Reisen empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Mit ihr lassen sich Stornogebühren abfedern. Ratsam sei die Police auch für all jene, die "gesundheitlich ein Wackelkandidat" sind, sagt Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Reiserücktrittsversicherung sei aber kein Freibrief, seine Reiseabsichten zu ändern: "Die Reiserücktrittsversicherung tritt lediglich bei persönlichen Hinderungsgründen ein", betont Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Klassischerweise sind das eine Krankheit oder der Tod eines der Reisenden oder eines nahen Angehörigen.

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