Reiseurteil zu Hotelmängeln:Zu spät beschwert

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Entspannung garantiert? Wer sich als Pauschalurlauber aber nicht sofort beim Reiseveranstalter beschwert, wird auch nicht entschädigt. (Foto: istockphoto)

Mit Schimmel im Bad und dreckiger Bettwäsche durchleidet ein Paar zwei Wochen Griechenland-Urlaub. Die beiden gehen vor Gericht, doch das verweigert Schadenersatz. Aus gutem Grund.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Diese Ferien waren richtig mies: Ein abgewirtschaftetes Hotel, mangelhafte Sauberkeit am kargen Buffet, und weit und breit kein Reiseleiter. Doch wer sich als Pauschalurlauber nur an der Hotelrezeption und nicht sofort beim Reiseveranstalter über untragbare Zustände beschwert, wird mit seiner Schadenersatzforderung nach der Heimreise voraussichtlich Schiffbruch erleiden. So wie ein Paar, dessen Klage das Landgericht München I nun abgewiesen hat, weil es nicht schon an Ort und Stelle genug Eigeninitiative entwickelt hat.

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Auswahl

Das Paar hatte auf der griechischen Halbinsel Chalkidiki zwei Juliwochen in einem Vier-Sterne-Hotel zum Gesamtpreis von knapp 2000 Euro mit All-inclusive-Verpflegung gebucht. Die Urlaubsfreude war aber rasch verflogen: Badezimmerwände und die Duschwanne seien schimmelig gewesen, berichteten sie später. Steckdosen hätten lose aus der Wand gehangen, und im Zimmer habe es "kleine Inseln mit Anhäufungen von Ameisen und anderen Insekten" gegeben. Die Bettwäsche habe sogar noch Gebrauchsspuren der vorigen Nutzer aufgewiesen. Die deutschen Fernsehprogramme seien ohne Ton und die Klimaanlage im Zimmers von Anfang an defekt gewesen. Zu Essenszeiten habe man oft nur noch Reste ergattern können und infolge der unappetitlichen Zustände oft unter Durchfall gelitten.

Vor den Münchner Gerichten sagten die beiden Urlauber, dass sie stets das Personal informiert hätten - eine Reiseleiterin sei aber erst vier Tage vor dem Rückflug erschienen. Deren Angebot, das Hotel zu wechseln, habe man angesichts der ablaufenden Ferienzeit und wegen der Ungewissheit, was einen anschließend erwarten würde, abgelehnt.

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Die beiden Reisenden forderten vom Münchner Reiseveranstalter rund 1200 Euro vom Pauschalpreis zurück, sowie je knapp 1000 Euro Schadensersatz für "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit". Der Veranstalter lehnte das ab: Feuchtigkeitsflecken ließen sich in südlichen Ländern aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit nur schwer vermeiden, auch das Auftreten von vereinzelten Insekten könne in Griechenland niemals ganz ausgeschlossen werden. Die Beurteilung von Geschmack und Auswahl von Mahlzeiten sei ohnehin subjektiv.

Erst die Amtsrichterin und dann die Landgerichtskammer machten nun deutlich, dass Beschwerden an der Hotelrezeption keine ausreichenden Mängelrügen seien - gerade auch, weil Hotelpersonal in der Regel kein Interesse daran habe, die eigene Reputation in Gefahr zu bringen. Vielmehr hätten die Betroffenen selbst mit der örtlichen Reiseleiterin telefonieren oder sie in einem anderen Hotel aufsuchen müssen. Rufnummer und Sprechzeiten hätten sie im Hotel bekommen. Es wäre einem Paar ohne Kinder auch zuzumuten gewesen, für vier Tage in ein Ersatzquartier umzuziehen.

Das Amtsgerichtsurteil ist durch die Abweisung der Berufungsklage beim Landgericht ( Az.: 6 S 10102/12) nun rechtskräftig .

© SZ vom 04.09.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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