Verspätet sich die Bahn um mindestens eine Stunde, soll sie nach dem Willen des Bundesjustizministeriums ihre Kunden künftig finanziell entschädigen.

Bahnreisende sollen bei größeren Zugverspätungen künftig einen Teil des Fahrpreises in bar erstattet bekommen. Das sieht der Gesetzentwurf zu Fahrgastrechten vor, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Mittwoch in Berlin vorstellte.

Bahn, AP

Die Länge der Verspätung ist entscheidend dafür, ob es Geld zurück gibt. (© Foto: AP)

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Demnach soll die Bahn bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises erstatten und bei mehr als zwei Stunden die Hälfte.

Nach den Vorstellungen von Zypries soll das Gesetz, mit dem eine EU-Verordnung umgesetzt wird, noch vor Beginn der Hochsaison 2009 in Kraft treten. Das Gesetz muss allerdings noch durch Bundestag und Bundesrat. Einige Länder fordern weitergehende Rechte, ebenso wie Fahrgastverbände.

Im Nahverkehr soll der Kunde bei absehbaren Verspätungen das Recht haben, schnellere Züge zu benutzen oder, falls es sich um den letzten Zug eines Tages handelt, ein Taxi. Er bekommt dann bis zu 50 Euro erstattet.

Das Gesetz sieht außerdem die Pflicht zu ausführlicherer Information der Fahrgäste sowie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Streitfragen vor, bei denen es etwa darum geht, in welchen Fällen die Haftung des Eisenbahnunternehmens eintritt. Die Neuregelungen gelten nur für Zugfahrten, nicht für Buszubringer oder Ähnliches.

Bei höherer Gewalt oder bei Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Eisenbahnunternehmens liegen, gibt es keine Erstattung. Eine Belegpflicht ist laut Justizministerium nicht vorgesehen; Zypries empfahl trotzdem, sich abzusichern: "Wenn es mir passieren würde, ich würde mit dem Handy ein Foto von der Verspätungsanzeige am Bahnsteig machen."

Der Verkehrsclub Deutschland lobte zwar, dass der Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden ist, verlangte aber Nachbesserungen. Die Erstattung müsse bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten greifen. Das wies Zypries ebenso zurück wie ähnlich lautende Forderungen aus einigen Bundesländern. Damit werde den Bahnen Tür und Tor für kräftige Preiserhöhungen geöffnet, und im Übrigen gehe es über die europäische Verordnung hinaus. Soweit es - beispielsweise in Spanien und den Niederlanden - weitergehende Regelungen gebe, handele es sich um freiwillige Selbstverpflichtungen der Eisenbahnen.

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(AP/beu)