Verspätet sich die Bahn um mindestens eine Stunde, soll sie nach dem Willen des Bundesjustizministeriums ihre Kunden künftig finanziell entschädigen.
Bahnreisende sollen bei größeren Zugverspätungen künftig einen Teil des Fahrpreises in bar erstattet bekommen. Das sieht der Gesetzentwurf zu Fahrgastrechten vor, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Mittwoch in Berlin vorstellte.
Die Länge der Verspätung ist entscheidend dafür, ob es Geld zurück gibt. (© Foto: AP)
Anzeige
Demnach soll die Bahn bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises erstatten und bei mehr als zwei Stunden die Hälfte.
Nach den Vorstellungen von Zypries soll das Gesetz, mit dem eine EU-Verordnung umgesetzt wird, noch vor Beginn der Hochsaison 2009 in Kraft treten. Das Gesetz muss allerdings noch durch Bundestag und Bundesrat. Einige Länder fordern weitergehende Rechte, ebenso wie Fahrgastverbände.
Im Nahverkehr soll der Kunde bei absehbaren Verspätungen das Recht haben, schnellere Züge zu benutzen oder, falls es sich um den letzten Zug eines Tages handelt, ein Taxi. Er bekommt dann bis zu 50 Euro erstattet.
Das Gesetz sieht außerdem die Pflicht zu ausführlicherer Information der Fahrgäste sowie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Streitfragen vor, bei denen es etwa darum geht, in welchen Fällen die Haftung des Eisenbahnunternehmens eintritt. Die Neuregelungen gelten nur für Zugfahrten, nicht für Buszubringer oder Ähnliches.
Bei höherer Gewalt oder bei Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Eisenbahnunternehmens liegen, gibt es keine Erstattung. Eine Belegpflicht ist laut Justizministerium nicht vorgesehen; Zypries empfahl trotzdem, sich abzusichern: "Wenn es mir passieren würde, ich würde mit dem Handy ein Foto von der Verspätungsanzeige am Bahnsteig machen."
Der Verkehrsclub Deutschland lobte zwar, dass der Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden ist, verlangte aber Nachbesserungen. Die Erstattung müsse bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten greifen. Das wies Zypries ebenso zurück wie ähnlich lautende Forderungen aus einigen Bundesländern. Damit werde den Bahnen Tür und Tor für kräftige Preiserhöhungen geöffnet, und im Übrigen gehe es über die europäische Verordnung hinaus. Soweit es - beispielsweise in Spanien und den Niederlanden - weitergehende Regelungen gebe, handele es sich um freiwillige Selbstverpflichtungen der Eisenbahnen.
Die Nationalmannschaft logiert während der EM an einem exklusiven, schnörkeligen Ort. Reise-Beilage zur EM Jetzt lesen ...
- Bahnverkehr Ohne Worte 19.09.2008
- Preiserhöhungen bei der Bahn Was sich für die Kunden ändert 30.08.2008
- Fahrkarten bei Ebay "Wir werden die Bahn abmahnen" 05.08.2008
- Zugreisen Bahn versteigert Tickets bei Ebay 30.07.2008
- Service der Bahn Hotline mit Tücken 04.06.2008
(AP/beu)
Träumen, planen, reisen
Es muss deswegen eine Möglichkeit für den Fahrgast geben, Verspätungen an den Serviceschaltern oder von den Schaffnern bestätigt zu bekommen.
Das kostet dann sicher eine Schaltergebühr!
Eine Belegpflicht ist laut Justizministerium nicht vorgesehen; Zypries empfahl trotzdem, sich abzusichern: "Wenn es mir passieren würde, ich würde mit dem Handy ein Foto von der Verspätungsanzeige am Bahnsteig machen."
Nicht jede Verspätung wird am Bahnsteig angezeigt. Wenn man eine Beschwerde verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch einreicht, kann die Bahn auch behaupten, es habe überhaupt keine Verspätung oder keine so große gegeben.
Es muss deswegen eine Möglichkeit für den Fahrgast geben, Verspätungen an den Serviceschaltern oder von den Schaffnern bestätigt zu bekommen. Nur auf die Kulanz der Bahn zu vertrauen dürfte eine Menge Rechtsstreitigkeiten provozieren.
"Bei höherer Gewalt oder bei Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Eisenbahnunternehmens liegen, gibt es keine Erstattung."
Damit ist doch schon klar wie die zukünftige Bahn AG argumentieren wird. Verspätung aufgrund maroden Schienennetzes - das Schienennetz gehört dem Staat und nicht der Bahn AG und damit fällt die Verspätung außerhalb des Einflussbereiches der Bahn AG.
Als Pendler kennt man das doch, im 10 Minutentakt der S-Bahn fällt nicht ein Zug aus, sondern die S-Bahn hat 10 Minuten Verspätung. Kommt für den Reisenden aufs Gleiche raus, nicht aber für die Bahn. Bei Zugausfällen muß die Bahn Strafe an die sie beauftragten Länder zahlen, bei Verspätungen von 10 Min. aber nicht.
Das heute bei Verspätungen der Bahn nicht den betroffenen Reisenden Schadensersatz erhalten, sondern die Länder und dies einer Sondersteuer für Bahnreisende gleich kommt wäre ein anderes Diskussionsthema.
Und am Ende wird dann doch die Schaltergebühr fällig, wenn man sich am Zielbahnhof sein Geld auszahlen lassen will. Und man muss bestimmt ein dämliches Formular ausfüllen, was, neben der Wartezeit mit all den anderen Verspäteten, noch mal eine saftige Verspätung nach sich zieht. Ganz ehrlich. Mir ist es beinahe egal welche Art der Entscheidung dahingehend gefällt wird. Am Ende wird es nämlich so kompliziert sein, dass es mir den damit verbundenen Zeitaufwand nicht wert ist!