Auf ihre Beschwerde hin erhielt sie von Lufthansa einen lapidaren Entschuldigungsbrief. Man berief sich auf ein "unvorhersehbares technisches Problem" und damit auf außergewöhnliche Umstände, für die keine Entschädigung gezahlt werden müsse.
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Für das Hinhalten der Gäste, die schlechte Information und die fehlende Verpflegung fühlte man sich zu keiner, nicht einmal zu einer kleinen symbolischen Entschädigung verpflichtet.
Erstattung ab fünf Stunden Verspätung
Seit 2004 gibt es die Fluggastverordnung der EU. Diese besagt zum Beispiel, dass man ab einer Wartezeit von fünf Stunden vom Flug zurücktreten und sich die Kosten erstatten lassen kann. Ob man dann aber Anspruch auf zusätzliche Entschädigungszahlungen hat, ist strittig, sagt der Reiserechtexperte Ernst Führich.
Die 250 bis 600 Euro gebe es nämlich nur, wenn der Flug annulliert wird. Das versuchen die Fluglinien zu vermeiden. So bürden sie den Passagieren sehr lange Verspätungen auf. Nun stehe beim Europäischen Gerichtshof ein Verfahren an, in welchem entschieden werde, ob eine lange Verspätung irgendwann automatisch in eine Annullierung umschlage, so Führich.
Generell sei es so, dass Fluglinien noch weniger kulant mit ihren Gästen umgingen als etwa Reiseveranstalter, von denen mittlerweile doch einige verstanden hätten, "dass es mehr kostet, einen neuen Kunden zu gewinnen, als einen alten zu behalten".
Wohin mit den Beschwerden?
Gemäß einer an der Fachhochschule Kempten durchgeführten Untersuchung informierten zwei Drittel aller Fluglinien bei erheblichen Problemen ihre Gäste nicht über die ihnen zustehenden Rechte, obwohl dies gesetzlich festgeschrieben ist.
Die meisten Reisenden wissen nicht, wohin sie sich mit Beschwerden wenden können. Das ist bei grenzüberschreitenden Flügen oft schwierig. Zunächst gilt: an die Fluglinie. Wer damit nicht weiterkommt, kann zum Luftfahrtbundesamt gehen, das als technische Behörde mit solchen Angelegenheiten allerdings heillos überfordert ist.
Für Flüge innerhalb der EU gibt es das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl (www.evz.de). Dessen Leiterin Jutta Gurkmann versucht, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Allerdings sei es sehr schwierig, Fluglinien zu Ausgleichszahlungen zu bewegen. Dann würden häufig außergewöhnliche Umstände angeführt, wie etwa Streik oder technische Probleme.
Eine Entscheidung steht noch aus
Ob technische Probleme, die häufig vorgeschoben würden, ein außergewöhnlicher Umstand sind, dazu müsse der Bundesgerichtshof oder der Europäische Gerichtshof noch urteilen, sagt Gurkmann. Von 127 Fluggast-Klagen konnte man 2007 immerhin 59 einvernehmlich lösen.
"Sehr schade" sei es aber, dass sich die meisten deutschen Fluglinien keiner Schlichtungsstelle angeschlossen hätten, die zwischen Kunden und Unternehmen vermittelt. Die Lufthansa etwa weigert sich, genau wie Air Berlin.
Viele Verbraucher kämen sich "regelrecht verschaukelt" vor, wenn sie stundenlang in einem Flugzeug warten müssten und kaum Unterstützung durch das Personal erhielten. Zu wenig Essen, Trinken, keine Möglichkeit zu telefonieren und meist zu wenig Information - das seien die immer wiederkehrenden Beschwerden, und das unabhängig von Ticketpreis und Fluglinie, so Gurkmann.
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(SZ vom 30.10.2008/lpr)
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@Comfortzone: BGH-Urteil
Ich finde wie Comfortzone, dass man sich die Urteile erst mal genau durchlesen muss. Die meisten Urteile lassen sich eben nicht auf einen Punkt bringen, wie: Reiseveranstalter müssen immer zahlen! Dass solche Urteile dann von den Medien im Resort "Panorama" völlig falsch wiedergegeben werden, ist wohl leider Usus.
Ich stimme Comfortzone auch zu, dass einige Leute mit ihren Rechtsschutzversicherungen jeden Fliegenpups vor Gerichte peitschen. Trotzdem finde ich, dass es einigen dreisten Airlines und Reiseveranstaltern durchaus guttut, von Anwälten mal hart rangenommen zu werden. Denen wird die Dreistigkeit und das systematische Missachten von Verbracuherrechten dann eben auf die harte Art beigebracht.
Und wenn Urlauber und Flugpassagiere ihre Rechte in die Hand nehmen, kann daran doch nichts schlecht sein.
Bitte betrachtet das Urteil des BGH doch erst einmal genauer, bevor Freude ausbricht. Es heißt hier nämlich nicht, daß die Gäste ihr Geld zurück bekommen. Zu beachten ist folgende Passage:
" Sind die Mängel erheblich und wirkt sich die Schwere der Mängel auf den gesamten Urlaub aus, kann im Einzelfall der gesamte Reisepreis zurückgefordert werden. Ob dies bei einem Horror-Flug und Beinahe-Absturz wie im vorliegenden Fall zutreffe, muss nun das Landgericht Duisburg erneut entscheiden, da der BGH den Fall zurückverwies."
Das Landgericht Duisburg muß nun sorgfältig prüfen, ob in dem betreffenden Fall die Mängel so schwerwiegend waren, daß ein Anspruch der Kunden vorliegt.
Leider wurde das BGH-Urteil sehr plakativ insbesondere von Anwälten - wie hier von Herrn Bartholl - genutzt, um Hoffnungen zu schüren, die in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt sind. Und in Zeiten, wo sehr viele Kunden mit Anwalt drohen, weil sie Rechtschutzversicherungen im Rücken haben, kommen sehr fragwürdige und meiner Ansicht nach an den Haaren herbeigezogene Dinge vor Gericht, die dort nichts verloren haben
@Petra: Das was euch passiert ist, klingt wirklich dreist von dem Reisebüro, aber ihr habt ja letztendlich euer Geld erhalten.
Ich denke, dass man aber auch berücksichtigen muss, dass Urlaub für viele immer noch das perfekte Paradies sein muss. Wer Last-Minute Mallorca für 199 Euro bucht und paradiesische Zustände erwartet,und sich dann nach dem urlaub beschwert und 400 Euro Schadensersatz fordert, dem kann man irgendwo mit Kulanz nicht weiterhelfen.
Danke für das Urteil vom BGH (aktuell.ra-janbartholl.de/Neues53). Hatt ich noch gar nicht mitbekommen. Aber die Urlauber haben dort 100% Ihres Geldes zurückbekommen, weil wohl wirklich ein ziemlicher krasser Rückflug den urlaub vermiest hat.
Trotzdem ein ziemlich deutliches Zeichen!
Wir hatten einen Urlaub in Ägypten im 5 Sterne-Hotel mit der ganzen Familie gebucht. 4200 Euro haben wir bezahlt- und was dafür bekommen? Das Hotel war eine Baustelle, in Deutschland wären das keine 3 Sterne gewesen. Unsere Kinder durften eigentlich gar nichts machen, immer wurden sie ermahnt. Das Schönste war der Rückflug: Erst 7 Stunden Verspätung (man kann sich vorstellen, was das mit zwei kleinen Kindern bedeutet) und dann Absage. Flug verschoben auf den nächsten Tag. Wir waren völlig erschöpft zu Hause nach 1 1/2 Tagen angekommen. Ich habe dann beim Reiseveranstalter angerufen. Die sagten, wir sollten alles schriftlich reinreichen. Das habe ich gemacht. Nach 2 Wochen kam keine Antwort. Nach 3 Wochen immer noch nicht. Nach 6 Wochen haben wir eine Antwort bekommen mit einem Gutschein über 120 Euro.
Danach ist uns der Kragen geplatzt. Wir haben einen Anwalt für Reiserecht genommen. Der hat dann mit denen verhandelt und kurz nach Klageeinreichung wurden plötzlich doch 850 Euro ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und blabla gezahlt. Leider geht es wohl ohne Anwalt nicht (Ein Lob an Herrn Bartholl, der uns wirklich top vertreten hat). Gegen die Arroganz kann man also wohl etwas unternehmen.
Und man sollte sich nicht mit Gutscheinen zufrieden geben:
aktuell.ra-janbartholl.de/Neues53
Irgendwann werden sich genügend Reiseveranstalter ein blaues Auge geholt haben. Vielleicht erkennt man dann, dass verärgerte Kunden so schnell nicht wiederkommen.