Bei Verspätungen und Zwischenfällen gehen Fluglinien und Veranstalter lieber vor Gericht, als zu entschädigen.
Adrian K. hätte wohl nicht gedacht, dass seine Neckermann-Pauschalreise so beginnen würde. Mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern flog er Weihnachten 2007 nach Brasilien.
Wer mehrere Stunden auf seinen Flug warten muss, schläft zur Not auch auf seinem Gepäckwagen. (© Foto: ddp)
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Auf dem Transfer vom Flughafen zum Hotel wurde der Bus von einer brutalen Bande überfallen, die Gäste wurden bis auf die Unterwäsche entkleidet und ausgeraubt. Adrian K. entschied, den Urlaub trotzdem zu machen.
Am nächsten Tag gab man der Familie Geld und genau eine Stunde Zeit, um Kleidung und sonst Notwendiges zu kaufen.
Ein paar Tage später, man hatte noch mehr Bedarf an Kleidung, sagte der Neckermann-Vertreter, die K.s müssten selbst ein Taxi zum Einkaufszentrum nehmen und sich Geld aus Europa schicken lassen.
Nach dem Urlaub bot Neckermann außergerichtlich 500 Euro als Entschädigung, Adrian K. lehnte ab und klagte. Das Landgericht Frankfurt am Main (Az: 2-19 O 105/08) sprach ihm weder Entschädigung noch Reisepreisminderung zu, weil es den Überfall als "allgemeines Lebensrisiko" wertete, für das der Veranstalter nicht haften muss.
Solch krasse Fälle mögen die Ausnahme sein - doch unter den Millionen Reisen, die die Deutschen jährlich unternehmen, sind nicht wenige, bei denen manches schiefläuft.
Wie Reiseveranstalter und Fluggesellschaften darauf reagieren, kann man häufig nicht unbedingt als professionell und kulant, sondern eher als arrogant bezeichnen. Statt sich moralisch verpflichtet zu fühlen, berufen sich die meisten Reiseveranstalter schlicht auf Gesetze, wenn es Probleme gibt.
Gerade bei Flügen kommen sehr oft lange Verspätungen oder gar Annullierungen vor. Täglich verspäten sich allein innerhalb der Europäischen Union rund 6000 Flüge, ein Viertel des Gesamtaufkommens, rund 400 Flüge werden annulliert.
Lügen und Laviererei
In diesem Fall versuchen die meisten Fluglinien, die in einer EU-Verordnung festgelegten Entschädigungszahlungen durch Lavieren und manchmal auch durch Lügen zu umgehen. Behandlung und Information der Gäste lassen oft zu wünschen übrig.
Nur ein Fall von vielen: Im August dieses Jahres wollte eine Frau mit Lufthansa aus Texas nach Frankfurt zurückfliegen. Wegen eines technischen Problems ließ man die Passagiere vier Stunden lang im stehenden Flugzeug sitzen. Zu essen bekamen sie nur trockene Brezeln, Essen heißzumachen sei zu gefährlich im stehenden Flugzeug, hieß es.
Die Passagiere mussten aussteigen, und es dauerte nochmals vier Stunden, bis sie in ein Hotel gebracht wurden. Informationen gab es so gut wie keine, genauso wie am nächsten Tag, an dem sich der Flug wieder um zwölf Stunden verspätete. Schließlich nahm die Frau ihr Schicksal selbst in die Hand und flog mit British Airways nach Deutschland.
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@Comfortzone: BGH-Urteil
Ich finde wie Comfortzone, dass man sich die Urteile erst mal genau durchlesen muss. Die meisten Urteile lassen sich eben nicht auf einen Punkt bringen, wie: Reiseveranstalter müssen immer zahlen! Dass solche Urteile dann von den Medien im Resort "Panorama" völlig falsch wiedergegeben werden, ist wohl leider Usus.
Ich stimme Comfortzone auch zu, dass einige Leute mit ihren Rechtsschutzversicherungen jeden Fliegenpups vor Gerichte peitschen. Trotzdem finde ich, dass es einigen dreisten Airlines und Reiseveranstaltern durchaus guttut, von Anwälten mal hart rangenommen zu werden. Denen wird die Dreistigkeit und das systematische Missachten von Verbracuherrechten dann eben auf die harte Art beigebracht.
Und wenn Urlauber und Flugpassagiere ihre Rechte in die Hand nehmen, kann daran doch nichts schlecht sein.
Bitte betrachtet das Urteil des BGH doch erst einmal genauer, bevor Freude ausbricht. Es heißt hier nämlich nicht, daß die Gäste ihr Geld zurück bekommen. Zu beachten ist folgende Passage:
" Sind die Mängel erheblich und wirkt sich die Schwere der Mängel auf den gesamten Urlaub aus, kann im Einzelfall der gesamte Reisepreis zurückgefordert werden. Ob dies bei einem Horror-Flug und Beinahe-Absturz wie im vorliegenden Fall zutreffe, muss nun das Landgericht Duisburg erneut entscheiden, da der BGH den Fall zurückverwies."
Das Landgericht Duisburg muß nun sorgfältig prüfen, ob in dem betreffenden Fall die Mängel so schwerwiegend waren, daß ein Anspruch der Kunden vorliegt.
Leider wurde das BGH-Urteil sehr plakativ insbesondere von Anwälten - wie hier von Herrn Bartholl - genutzt, um Hoffnungen zu schüren, die in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt sind. Und in Zeiten, wo sehr viele Kunden mit Anwalt drohen, weil sie Rechtschutzversicherungen im Rücken haben, kommen sehr fragwürdige und meiner Ansicht nach an den Haaren herbeigezogene Dinge vor Gericht, die dort nichts verloren haben
@Petra: Das was euch passiert ist, klingt wirklich dreist von dem Reisebüro, aber ihr habt ja letztendlich euer Geld erhalten.
Ich denke, dass man aber auch berücksichtigen muss, dass Urlaub für viele immer noch das perfekte Paradies sein muss. Wer Last-Minute Mallorca für 199 Euro bucht und paradiesische Zustände erwartet,und sich dann nach dem urlaub beschwert und 400 Euro Schadensersatz fordert, dem kann man irgendwo mit Kulanz nicht weiterhelfen.
Danke für das Urteil vom BGH (aktuell.ra-janbartholl.de/Neues53). Hatt ich noch gar nicht mitbekommen. Aber die Urlauber haben dort 100% Ihres Geldes zurückbekommen, weil wohl wirklich ein ziemlicher krasser Rückflug den urlaub vermiest hat.
Trotzdem ein ziemlich deutliches Zeichen!
Wir hatten einen Urlaub in Ägypten im 5 Sterne-Hotel mit der ganzen Familie gebucht. 4200 Euro haben wir bezahlt- und was dafür bekommen? Das Hotel war eine Baustelle, in Deutschland wären das keine 3 Sterne gewesen. Unsere Kinder durften eigentlich gar nichts machen, immer wurden sie ermahnt. Das Schönste war der Rückflug: Erst 7 Stunden Verspätung (man kann sich vorstellen, was das mit zwei kleinen Kindern bedeutet) und dann Absage. Flug verschoben auf den nächsten Tag. Wir waren völlig erschöpft zu Hause nach 1 1/2 Tagen angekommen. Ich habe dann beim Reiseveranstalter angerufen. Die sagten, wir sollten alles schriftlich reinreichen. Das habe ich gemacht. Nach 2 Wochen kam keine Antwort. Nach 3 Wochen immer noch nicht. Nach 6 Wochen haben wir eine Antwort bekommen mit einem Gutschein über 120 Euro.
Danach ist uns der Kragen geplatzt. Wir haben einen Anwalt für Reiserecht genommen. Der hat dann mit denen verhandelt und kurz nach Klageeinreichung wurden plötzlich doch 850 Euro ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und blabla gezahlt. Leider geht es wohl ohne Anwalt nicht (Ein Lob an Herrn Bartholl, der uns wirklich top vertreten hat). Gegen die Arroganz kann man also wohl etwas unternehmen.
Und man sollte sich nicht mit Gutscheinen zufrieden geben:
aktuell.ra-janbartholl.de/Neues53
Irgendwann werden sich genügend Reiseveranstalter ein blaues Auge geholt haben. Vielleicht erkennt man dann, dass verärgerte Kunden so schnell nicht wiederkommen.