Reisen nach Ägypten:Bundesregierung lockert Reisewarnung

Vor allem in die Urlaubsgebiete am Roten Meer sind Reisen von Touristen wieder möglich, heißt es aus dem Auswärtigen Amt.

Die Bundesregierung hat nach dem Machtwechsel in Ägypten die Reisewarnung für das nordafrikanische Land teilweise gelockert. Wirtschafts-Staatssekretär Ernst Burgbacher sprach von einem "Signal für die Tourismusbranche und die auf Ägypten spezialisierten Reiseveranstalter".

Der Touristikkonzern Tui wird ab März wieder Reisen nach Ägypten und auch nach Tunesien anbieten. Der Reisekonzern Thomas Cook prüft eine Wiederaufnahme der Reisen noch. Zunächst gelte weiter, dass es bis zum 27. Februar keine Abreisen in Richtung Tunesien gebe, sagte eine Sprecherin von Thomas Cook und Neckermann Reisen. Nach Ägypten würden zunächst bis zum 28. Februar keine Reisen angeboten.

Die Rewe Pauschaltouristik fliegt ab der nächsten Woche wieder Tunesien, zum 1. März dann auch erneut Ägypten an. Nachdem sich die Lage in Tunesien beruhigt habe, wollen ITS, Jahn Reisen und Tjaereborg vom 22. Februar an wieder Touren in die Badeorte auf dem Festland und nach auch Djerba anbieten. In beiden Fällen habe man sich zur Wiederaufnahme der Reisen entschieden, nachdem das Auswärtige Amt eine Stabilisierung gemeldet habe.

Menschenansammlungen und Demonstrationen meiden

In seinen Reisehinweisen für Ägypten rät das Auswärtige Amt weiterhin von allen nicht erforderlichen Reisen nach Ägypten ab, im besonderen von Reisen in die Großstädte Kairo, Alexandria und Suez. Reisen in die Urlaubsgebiete dagegen, so wird ausdrücklich betont, seien dagegen wieder möglich. Reisende in Ägypten wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Berichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Auch für Tunesien hatte das Auswärtige Amt seinen Reisehinweis zuletzt gelockert. Die Sicherheitslage habe sich dort in den vergangenen Tagen stabilisiert, heißt es auf der Homepage des Ministeriums. Reisen nach Tunesien sollten sich jedoch bis auf weiteres auf die Hauptstadt Tunis und die Badeorte am Meer sowie Djerba beschränken. Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in andere Landesteile rät das Auswärtige Amt noch ab.

Kein automatischer Anspruch auf kostenlosen Storno

Wer eine Ägypten-Reise gebucht hat und nicht fliegen will, kann jetzt nicht mehr auf kostenloses Stornieren pochen. Nachdem das Auswärtige Amt seinen Sicherheitshinweis entschärft hat und es auch keine Reisewarnung für die Städte Kairo, Suez und Alexandria mehr gibt, sei es deutlich schwieriger, von einem Reisevertrag zurückzutreten, sagte Prof. Ernst Führich. Will ein Kunde von der Reise zurücktreten und keine Stornokosten bezahlen, kann er sich im Fall von politischen Unruhen am Reiseziel auf höhere Gewalt berufen. "Nun muss er allerdings glaubhaft machen, dass die Reise tatsächlich beeinträchtigt sein würde", erläuterte Führich.

Eskaliert der Streit mit dem Veranstalter und landet er vor Gericht, ist der Kunde nachweispflichtig. Chancen mit seiner Position durchzukommen, gebe es zwar nicht erst dann, wenn klar ist, dass die Reise komplett undurchführbar sein wird. Wie ein Gericht im Einzelfall entscheiden würde, sei aber schwer vorhersagbar.

Spezialreiseveranstalter kurz vor der Pleite

Größere Veranstalter wie die Tui, Thomas Cook/Neckermann und die Rewe-Pauschaltouristik (ITS, Jahn Reisen, Tjaereborg) ermöglichen für Touren bis Mitte April aber weiterhin kostenlose Umbuchungen. Kleinere Veranstalter, die auf Ägypten spezialisiert sind und keine anderen Länder im Katalog haben, könnten das nicht und verlangten oft Stornogebühren, sagte Führich. "Die Spezialreiseveranstalter trifft die Entwicklung besonders schwer. Einige stehen kurz vor der Pleite."

Von "nicht dringend erforderlichen Reisen" nach Kairo, Alexandria und Suez rät das Auswärtige Amt nach wie vor wegen der unübersichtlichen Sicherheitslage ab. Es sei daher davon auszugehen, dass Ausflüge nach Kairo häufig abgesagt werden müssten, sagte Führich. In dem Fall habe der Kunde einen Anspruch darauf, die Kosten dafür zurückzubekommen. Reiseveranstalter könnten sich nicht auf höhere Gewalt berufen und die Zahlung mit diesem Argument verweigern.

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