Reisemitbringsel:Souvenirs - die wichtigsten Zollregeln

.Im Urlaub sitzt das Geld oft locker und in vielen Dollarländern macht das Souvenirkaufen gerade so richtig Spaß. Damit aus dem Schnäppchen bei der Einreise kein Luxussouvenir wird - die wichtigsten Zollbestimmungen.

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Der Dollar steht günstig, derzeit sind Reisen in sonst unerschwingliche Urlaubsparadiese möglich. Und wer schon mal da ist, kauft auch gern ein bisschen ein - plötzlich ist ja vieles bezahlbar. Egal wo wir Ferien machen: Im Urlaub sitzt das Geld lockerer als im Alltag. Man möchte ja schließlich eine Erinnerung mitnehmen. Und auch die Lieben zu Hause sollen eine Kleinigkeit mitgebracht bekommen.

Doch tatsächlich dürfen - anders als bei Reisen innerhalb der EU - nur Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Und die müssen von einer Privatperson selbst mitgeführt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein, sonst könnte der Zoll auf die Idee kommen, Sie wollten sie verkaufen.

Vorsicht: Wer mehr als die erlaubten Mengen einführen will, muss die Waren beim Zoll deklarieren - und dabei kräftig draufzahlen. So kann aus dem vermeintlichen Schnäppchen doch noch ein Luxussouvenir werden. Eine Übersicht über die wichtigsten Zollregelungen, was Sie mitbringen dürfen und was nicht.

Zigaretten am Zoll

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Tabakwaren

Für viele Raucher ist es verlockend: Die Schachtel Zigaretten kostet im Urlaubsland nur halb so viel wie in der Heimat. Verzichten Sie aber lieber darauf, sich gleich mit der Jahresration Zigaretten, Zigarren oder Tabak einzudecken. Es gibt nämlich Regeln, die die Einfuhr von Tabakwaren begrenzen.

Waren Sie in einem EU-Land im Urlaub gelten folgende Mengenbeschränkungen, die Nikotinbedürfnisse aller Freunde werden Sie also nicht abdecken können.

- Zigaretten: 800 Stück - Zigarillos: 400 Stück - Zigarren: 200 Stück - Rauchtabak: 1 Kilogramm

Besonders aufpassen müssen Reisende, die in einem der neuen EU-Mitgliedstaaten Urlaub gemacht haben. Wer beispielsweise in Polen war, darf noch bis Ende des Jahres nur 200 Zigaretten mitbringen. Die genauen Regeln für die neuen EU-Länder finden Sie hier.

Waren Sie in einem Nicht-EU-Land sind die Regeln noch strenger. Hier gilt, nicht mehr als:

- 200 Zigaretten - oder 100 Zigarillos - oder 50 Zigarren - oder 250 Gramm Rauchtabak - oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Foto: ddp

Zoll Alkohol

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Alkohol

Der Raki in Griechenland schmeckt Ihnen so gut? Und der russische Wodka ist viel besser als der bei Ihnen daheim im Supermarkt? Vorsicht: Wer zu viel Alkohol in den Koffer packt, handelt rechtswidrig.

Wenn Sie die Heimreise aus Griechenland oder einem anderen EU-Land antreten, dürfen Sie nur eine bestimmte Menge an Alkohol mitnehmen:

- Spirituosen: bis zu 10 Liter - Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): höchstens 10 Liter - Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein): nicht mehr als 20 Liter - Wein: bis zu 90 Liter - Bier: höchstens 110 Liter

Haben Sie tatsächlich Alkohol in so großen Mengen bei sich, erscheint eine rein private Verwendung zweifelhaft. Man wird also wahrscheinlich davon ausgehen, dass Sie zu Hause doch ein kleines Spirituosengeschäft unterhalten.

Strenger sind die Regeln, wenn Sie außerhalb der EU im Urlaub waren. Die Beschränkungen hierfür lauten:

- Spirituosen (mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% vol.): 1 Liter oder - Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22% vol. oder weniger: 2 Liter oder - Weine, Schaumweine oder Likörweine: 2 Liter

Foto: Catherina Hess

Zoll Kaffee

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Kaffee

Italienischer Espresso, frische Röstkaffeemischung aus Costa Rica - bei diesen Wörtern läuft Ihnen das Wasser im Mund zusammen und Sie wollen in die nächste Kaffeebar stürzen? Wenn Sie in einem Kaffeeland im Urlaub waren, können Sie auch das schwarze Pulver mit nach Hause nehmen. Allerdings nicht zu viel.

Aus EU-Ländern darf man 10 Kilogramm Kaffee mit nach Deutschland bringen, aus Nicht-EU-Ländern nur 500 Gramm Röstkaffee oder 200 Gramm löslichen Kaffee.

Foto: AP

Zoll Kaffee

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Parfüm

Ihre Frau wollte unbedingt, dass Sie ihr von der Geschäftsreise etwas mitbringen, Hochzeitstag ist auch bald wieder, und Weihnachtsgeschenke kann man nicht früh genug kaufen? Warum nicht während des Aufenthaltes ein paar Duft-Flakons besorgen?

Allerdings: Befinden Sie sich in einem Nicht-EU-Land, dürfen Sie nur 50 Gramm Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette mit nach Hause bringen.

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Arzneimittel Zoll

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Arzneimittel

Auch Kopfschmerzmittel und andere Medikamente sind in Urlaubsländern oft deutlich günstiger. Wer in einem Nicht-EU-Land die Ferien verbringt, darf allerdings nur eine dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge an Arzneimitteln dabei haben. Und Vorsicht: Vitamin- und Mineralstoffpräparate, die Sie in Ihrem Urlaubsland frei einkaufen konnten, fallen in Deutschland möglicherweise unter das Arzmeimittelgesetz.

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Laptop Apple Zoll

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Andere Mitbringsel

Viele Laptops und andere elektronische Geräte sind in den USA billiger als bei uns. Doch Vorsicht: Wer sich in den USA und anderen Ländern, die nicht zur EU gehören, mit Mitbringseln aller Art eindeckt, muss beachten, dass auch sie einen Wert von 175 Euro nicht überschreiten dürfen.

Bis zu einem Wert von 350 Euro müssen Sie 13,5 Prozent vom Warenwert zahlen. Bei noch wertvolleren Geräten werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig. In vielen Fällen lohnt es sich dann nicht mehr, die vermeintlich günstigere Ware im Urlaubsland zu erstehen.

Hier finden Sie den elektronischen Zolltarif.

Foto: oh

Gefälschte Uhren, dpa

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Gefälschte Markenprodukte

Die Turnschuhe sehen aus wie echte Markensneakers, die goldene Uhr und das Designer-Handtäschchen könnte man sich im Laden niemals leisten. Gerade auf asiatischen Märkten locken Nachahmungen europäische Touristen an.

Solange der Warenwert die erlaubten 175 Euro Einkaufspreis pro Person nicht übersteigt, greift der Zoll nicht ein. Sobald diese Grenze überschritten wird, müssen Sie allerdings alle Waren an Ort und Stelle abgeben.

Grundsätzlich sollten Sie sich aber darüber im Klaren sein, dass das Einkaufen gefälschter Markenartikel am Strand oder beim Straßenhändler im Urlaubsland verboten sein und Sie in echte Schwierigkeiten bringen kann.

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Illegale Drogen

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Illegale Drogen

Finger weg von verbotenen Rauschmitteln - auf ihre Einfuhr stehen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In Deutschland sind Heroin, Kokain, Haschisch, Marihuana, LSD und Ecstasy verboten. Auch Amphetamine oder das pflanzliche Khat gelten als illegal. Und selbstverständlich sollten Sie sich auch auf keinen Fall als Drogenkurier anheuern lassen - egal wie attraktiv das Angebot ist.

Foto: dpa

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Waffen

Das deutsche Waffenrecht reglementiert die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Munition sehr streng. Nicht einmal einzelne Teile von Schusswaffen wie beispielsweise Lauf, Verschluss, Schalldämpfer oder das Griffstück von Kurzwaffen dürfen mitgebracht werden.

Nur weil Sie bestimmte Gegenstände in anderen Ländern frei einkaufen können, bedeutet das nicht, dass Sie sie auch nach Deutschland einführen dürfen. Verboten sind Nunchakus (Würgeholz, siehe Foto), bestimmte Spring- und Fallmesser, Stahlruten, Schlagringe, Totschläger, Wurfsterne, Butterflymesser, Faustmesser, Elektroschockgeräte ohne PTB-Zulassungszeichen oder Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Zulassungszeichen.

Außerdem sind alle Waffen verboten, die als andere Gegenstände wie beispielsweise Kugelschreiber, Regenschirme oder Spazierstöcke getarnt sind.

Mitgebracht werden dürfen dagegen: Macheten, Dolche, Samurai-Schwerter, Bajonette, Schlagstöcke und Degen.

Besondere Regeln gelten für Paintball-Marker und Softair-Waffen.

Foto: istock

Alpenveilchen, ddp

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Tiere und Pflanzen

Auch wenn das Souvenir noch so schön ist: Sollte die Kette aus Korallen oder Elfenbein gemacht sein, dürfen Sie sie nicht nach Deutschland mitbringen. Sie können sogar zu einem Bußgeld verdonnert werden.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen verbietet den Handel mit allen Erzeugnissen, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden. Also Hände weg von Schlangenledertaschen oder Alpenveilchen! Und lassen Sie grundsätzlich die Finger von lebenden Mitbringseln.

Über Pflanzen können außerdem Schädlinge und Krankheiten eingeschleppt werden. Welche Pflanzen Sie nicht einführen dürfen, erfahren Sie unter www.jki.bund.de. Das Washingtoner Artenschutzabkommen finden Sie hier: www.bfn.de Für Pflanzen oder auch Pflanzenerzeugnisse aus außereuropäischen Ländern benötigen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis vom Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes.

Auster, AP

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Fisch und lebende Muscheln

Egal ob frisch, tiefgefroren oder verarbeitet - die Einfuhr von Fischprodukten unterliegt strengen hygienischen Anforderungen. Dies gilt auch für lebende Muscheln.

Bis zu ein Kilo Lachs aus Alaska oder andere Leckereien dürfen Sie ohne veterinärrechtliche Dokumente mit nach Deutschland bringen.

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Käse, iStock

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Fleisch und Käse

Milcherzeugnisse, Fleisch oder Wurst aus Ländern, die nicht zur EG gehören, unterliegen strengen Kontrollen. So soll verhindert werden, dass Tierseuchen eingeschleppt werden.

Wenn Sie sich unbedingt mit landestypischen Leckereien eindecken möchten, dürfen Sie nur an bestimmten Eingangsstellen einreisen, an denen ein Veterinär anwesend ist. Außerdem brauchen Sie eine amtliche Gesundheitsbescheinigung aus dem Herkunftsland. Dies gilt auch für Konserven.

Säuglingsnahrung und medizinisch erforderliche diätetische Nahrungsmittel dürfen Sie dagegen unbesorgt mitnehmen, wenn die Verpackung noch verschlossen ist. Und obwohl auch Bonbons, Kekse oder Schokolade Milch und Sahne enthalten, gelten für sie keine besonderen Beschränkungen.

Bei Fragen informiert das Zoll-Infocenter.

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Dogge, ddp

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Haustiere

Sie möchten Ihren Liebling auch im Urlaub bei sich haben? Das erfordert einige bürokratische Vorbereitung. Denn zum Schutz gegen Tollwut gelten bei Reisen mit Haustieren besondere Bestimmungen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft, mit einem Mikrochip oder - dies gilt übergangsweise bis zum 2. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein. Außerdem brauchen sie einen EU-Heimtierausweis - übergangsweise auch einen bisherigen Impfausweis - in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Immer dabei haben sollten Sie auch die Impfpapiere und den Befund des Bluttests.

Reisen Sie in ein Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist - so zum Beispiel Urlaubsländer wie Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien - muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EG-zugelassenen Labor durchgeführt werden.

Sie haben sich in die Hotelkatze verliebt und möchten sie nun auch zu Hause nicht mehr missen? Der Strandhund schaut Sie so herzerweichend an, dass Sie ihn einfach mitnehmen müssen? Beachten Sie, dass Sie für die Einfuhr erst einige Papiere organisieren müssen. Welche das sind und welche Wartefristen gelten, erfahren Sie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Insgesamt dürfen Sie höchstens fünf Tiere mitbringen. Weitere Informationen zu Beschränkungen aufgrund der Gefahr von Tierseuchen finden Sie hier.

Foto: ddp

Elfenbein, AP

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Jagdtrophäen

Sie möchten im Urlaub jagen oder wenigstens zu Hause so tun, als hätten Sie auf einer Safari todesmutig wilde Tiere erlegt? Auch bei der Einfuhr von Jagdtrophäen muss das Tierseuchenrecht beachtet werden. Außerdem unterliegen viele wilde Mitbringsel artenschutzrechtlichen Beschränkungen. Sie dürfen nur unter Vorlage einer Einfuhrgenehmigung mitgebracht werden. Teilweise ist zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrstaates erforderlich. Mehr Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Naturschutz.

Foto: AP

Feuerwerkskörper, AP

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Feuerwerkskörper

Vor allem zum Jahreswechsel sind Feuerwerkskracher aus Osteuropa oder Asien sehr beliebt. Warum also nicht gleich ein paar Böller aus dem Urlaub mitbringen? Vorsicht: In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper mit Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen. Alle anderen dürfen nicht eingeführt werden.

Hier finden Sie Informationen über Sonderregelungen für Gebiete, die zwar zum Staatsgebiet einzelner EU-Mitgliedsstaaten gehören, aber nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft.

Einen umfassenden Überblick über die zollrechtlichen Vorschriften und weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de

Foto: AP

(www.sueddeutsche.de/lpr)

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