Waffen
Das deutsche Waffenrecht reglementiert die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Munition sehr streng. Nicht einmal einzelne Teile von Schusswaffen wie beispielsweise Lauf, Verschluss, Schalldämpfer oder das Griffstück von Kurzwaffen dürfen mitgebracht werden.
Nur weil Sie bestimmte Gegenstände in anderen Ländern frei einkaufen können, bedeutet das nicht, dass Sie sie auch nach Deutschland einführen dürfen. Verboten sind Nunchakus (Würgeholz, siehe Foto), bestimmte Spring- und Fallmesser, Stahlruten, Schlagringe, Totschläger, Wurfsterne, Butterflymesser, Faustmesser, Elektroschockgeräte ohne PTB-Zulassungszeichen oder Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Zulassungszeichen.
Außerdem sind alle Waffen verboten, die als andere Gegenstände wie beispielsweise Kugelschreiber, Regenschirme oder Spazierstöcke getarnt sind.
Mitgebracht werden dürfen dagegen: Macheten, Dolche, Samurai-Schwerter, Bajonette, Schlagstöcke und Degen.
Besondere Regeln gelten für Paintball-Marker und Softair-Waffen.
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