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Reisemitbringsel – Souvenirs - die wichtigsten Zollregeln
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Der Dollar steht günstig, derzeit sind Reisen in sonst unerschwingliche Urlaubsparadiese möglich. Und wer schon mal da ist, kauft auch gern ein bisschen ein - plötzlich ist ja vieles bezahlbar. Egal wo wir Ferien machen: Im Urlaub sitzt das Geld lockerer als im Alltag. Man möchte ja schließlich eine Erinnerung mitnehmen. Und auch die Lieben zu Hause sollen eine Kleinigkeit mitgebracht bekommen.
Doch tatsächlich dürfen - anders als bei Reisen innerhalb der EU - nur Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Und die müssen von einer Privatperson selbst mitgeführt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein, sonst könnte der Zoll auf die Idee kommen, Sie wollten sie verkaufen.
Vorsicht: Wer mehr als die erlaubten Mengen einführen will, muss die Waren beim Zoll deklarieren - und dabei kräftig draufzahlen. So kann aus dem vermeintlichen Schnäppchen doch noch ein Luxussouvenir werden. Eine Übersicht über die wichtigsten Zollregelungen, was Sie mitbringen dürfen und was nicht.
5. Juni 2008, 15:33 2008-06-05 15:33:00 ©