Wer in die Karibik fährt, hat Anspruch auf einen nutzbaren Badestrand, so ein Gerichtsurteil. Sonst gibt's Geld zurück.

Bei einem Karibikurlaub ist es eine erhebliche Beeinträchtigung, wenn der Badestrand nicht genutzt werden kann. Das berichtet die Zeitschrift ReiseRecht aktuell in Wiesbaden.

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Sie bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg. Demnach ist eine Minderung des Reisepreises um 20 Prozent in solchen Fällen gerechtfertigt. Das gelte auch dann, wenn die Ursache dafür ein Hurrikan und somit höhere Gewalt ist.

Das Gericht sah es in dem Fall (Az.: 35 C 210/04) als erwiesen an, dass der zum Hotel gehörende Strand während der gesamten Urlaubszeit nicht zu benutzen war. Für einen Urlaub in der Karibik habe die Möglichkeit, an einem feinsandigen Strand zu baden, eine große Bedeutung. Fehlt diese Möglichkeit, sei das ein erheblicher Reisemangel, auf den der Veranstalter auch nicht extra hingewiesen werden müsse.

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(sueddeutsche.de/dpa)