Wer muss bei einem überbuchten Flugzeug am Boden bleiben?
Mehr Tickets verkaufen, als es Plätze im Flugzeug gibt: Das machen die Airlines ganz bewusst. Denn fast immer gibt es Passagiere, die zwar gebucht haben, aber dann doch nicht kommen. "No shows" werden sie im Fachjargon genannt, allein bei der Lufthansa sind es etwa drei Millionen im Jahr. Meist geht die Kalkulation der Fluggesellschaften auf - manchmal jedoch stehen mehr Passagiere am Gate, als mitfliegen dürfen. Wer muss dann am Boden bleiben?
Klare Kriterien für diesen Fall gibt es nicht. Zunächst machen sich die Airline-Mitarbeiter auf die Suche nach Freiwilligen. Wer bereit ist, auf den nächsten Tag umzubuchen, bekommt eine kostenlose Übernachtung oder einen Reisegutschein.
Finden sich keine oder nicht genügend Freiwillige, muss auf anderem Wege aussortiert werden. Die Lufthansa zum Beispiel führt nach eigenen Angaben eine Einzelfallprüfung durch: Passagiere, die mehrere Anschlussflüge haben oder an ein Ziel reisen, das selten angeflogen wird, werden bevorzugt befördert. Bei anderen Fluglinien gilt das Motto "first come, first serve". Das bedeutet: Wer auf den letzten Drücker am Check-in-Schalter erscheint, wird eher am Boden gelassen.
Müssen Reisende unfreiwillig auf ihren gebuchten Flug verzichten, sind die Fluggesellschaften nach EU-Recht verpflichtet, den Flugpreis zurückzuerstatten oder einen Ersatzflug zu finden. Außerdem haben Reisende wegen der Nichtbeförderung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, je nach Flugdistanz. Bei Problemen mit der Airline können sich Reisende an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden.
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