Jetzt ist es endgültig durch alle Instanzen: Ab dem Sommer haben Bahnfahrer in Deutschland mehr Rechte bei Verspätungen und Zugausfällen.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die neuen Regelungen für Bahnkunden gebilligt. Die wichtigsten Fakten zur Neuerung:

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Entschädigung: Ist ein Zug verspätet oder fällt aus, hat der Reisende Anspruch auf Entschädigung. Erreicht der Fahrgast sein Ziel mindestens eine Stunde zu spät, muss das Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Auf Wunsch muss die Bahn die Entschädigung bar auszahlen.

Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird eine Übernachtung notwendig, muss die Bahngesellschaft eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten.

Keine Entschädigung: Keine Entschädigung muss ein Unternehmen unterhalb einer Bagatellgrenze von vier Euro zahlen. Inhabern von Monats- und Jahreskarten oder der Bahncard-100 müssen die Bahngesellschaften eine "angemessene Entschädigung" zahlen - aber nur bei wiederholten Verspätungen. Das Unternehmen haftet auch nicht, wenn der Grund für die Verspätung nicht im Bahnbetrieb liegt, also beispielsweise bei bestimmten Unfällen.

Rücktritt von der Reise: Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende auch auf die Fahrt verzichten und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen. Ebenso kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann auch eine andere Streckenführung wählen.

Besonderheiten im Nahverkehr: Ist abzusehen, dass ein Reisender mindestens 20 Minuten später sein Ziel erreicht, darf er einen anderen Zug nutzen - auch Fernverkehrszüge, soweit diese nicht reservierungspflichtig sind wie etwa Nachtzüge. Ist die fahrplanmäßige Ankunft zwischen 00.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens, können Reisende auf ein Taxi umsteigen. Das gilt auch, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug ausfällt und sie den Zielort daher nicht mehr vor 24.00 Uhr erreichen können. Maximal gibt es für den Umstieg aufs Taxi 80 Euro.

Hilfe bei Streitfällen: Die Bahnunternehmen müssen Beschwerden von Fahrgästen nach spätestens drei Monaten bearbeitet haben. Zusätzlich soll eine Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Kunden und Unternehmen eingerichtet werden.

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(AFP/dd)