Jetzt ist es endgültig durch alle Instanzen: Ab dem Sommer haben Bahnfahrer in Deutschland mehr Rechte bei Verspätungen und Zugausfällen.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die neuen Regelungen für Bahnkunden gebilligt. Die wichtigsten Fakten zur Neuerung:
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Entschädigung: Ist ein Zug verspätet oder fällt aus, hat der Reisende Anspruch auf Entschädigung. Erreicht der Fahrgast sein Ziel mindestens eine Stunde zu spät, muss das Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Auf Wunsch muss die Bahn die Entschädigung bar auszahlen.
Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird eine Übernachtung notwendig, muss die Bahngesellschaft eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten.
Keine Entschädigung: Keine Entschädigung muss ein Unternehmen unterhalb einer Bagatellgrenze von vier Euro zahlen. Inhabern von Monats- und Jahreskarten oder der Bahncard-100 müssen die Bahngesellschaften eine "angemessene Entschädigung" zahlen - aber nur bei wiederholten Verspätungen. Das Unternehmen haftet auch nicht, wenn der Grund für die Verspätung nicht im Bahnbetrieb liegt, also beispielsweise bei bestimmten Unfällen.
Rücktritt von der Reise: Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende auch auf die Fahrt verzichten und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen. Ebenso kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann auch eine andere Streckenführung wählen.
Besonderheiten im Nahverkehr: Ist abzusehen, dass ein Reisender mindestens 20 Minuten später sein Ziel erreicht, darf er einen anderen Zug nutzen - auch Fernverkehrszüge, soweit diese nicht reservierungspflichtig sind wie etwa Nachtzüge. Ist die fahrplanmäßige Ankunft zwischen 00.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens, können Reisende auf ein Taxi umsteigen. Das gilt auch, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug ausfällt und sie den Zielort daher nicht mehr vor 24.00 Uhr erreichen können. Maximal gibt es für den Umstieg aufs Taxi 80 Euro.
Hilfe bei Streitfällen: Die Bahnunternehmen müssen Beschwerden von Fahrgästen nach spätestens drei Monaten bearbeitet haben. Zusätzlich soll eine Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Kunden und Unternehmen eingerichtet werden.
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(AFP/dd)
Träumen, planen, reisen
Mein Zug hatte insgesamt 65 Minuten Verspätung, sehr verehrte Bahn.
Sänk ju for träweling...
Ganz wesentlich ist dieser Teil: "Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort"!
In ihrer "Kulanzregelung" hat die Bahn Anschlüsse in den Regionalverkehr stets ausgeschlossen. Toller Trick, wo doch der ganze Interregionale Verkehr mittlerweile der Sparte Nahverkehr angehört.
Anschluss nach Radolfzell in Ulm verpasst? 2 Stunden warten auf den nächsten IRE! Und das alles nur weil die Transportleitung in Ulm Anschlüsse nicht mal 2 Minuten warten lässt. Das wird in Zukunft anders sein, weil es die Bahn endlich GELD kostet, wenn sie meine Zeit stiehlt!
Dass die Bahn vorsorglich die Übergangszeiten verlängert hat, also laut Fahrplan bestehende Anschlüsse größere zeitliche Abstände haben, steht auf einem anderen Blatt. Aber da auch die Bahn auf Fahrgäste angewiesen ist, wird sich das wohl hoffentlich auch wieder nivellieren, wenn das Zuverlässigkeitsniveau zwangsweise angehoben ist.
De facto ändert sich eigentlich garnichts, außer, dass man nun eben nicht mehr 20% sondern 25% (bzw. ab zwei Stunden) 50% des Fahrpreises zurückgezahlt bekommt.
Wirklich übel ist allerdings die Tatsache, dass Fahrgäste nach ZWANZIG Minuten schon vom Regional- auf den Fernverkehr umsteigen dürfen: "außerplanmäßiger Halt an Grüngießkannhausen" ist nur die logische Konsequenz. Ich könnte es durchaus nachvollziehen, wenn das z.B. ab einer Stunde gemacht wird, aber zwanzig Minuten ist schon ein bisschen wenig. Freude beim Regionalverkehr, Entsetzen beim Fernverkehrsfahrgast... als ob die Züge nicht schon voll genug wären
Ab wann "im Sommer" wird diese Regelung voraussichtlich gelten?
journalistisch unvollständig...
Wieso muss man überall, auch hier, diesen Unfug von "Entschädigung" lesen? Von Journalisten erwarte ich irgendwie mehr Sprachverständnis.
Eine Entschädigung gibt es nicht: Das wäre, wenn man für einen ursächlich durch die Verspätung entstandenen Schaden (verpasster Flug o.ä.) Geld bekommen würde. Bekommt man aber eben nicht!
Lediglich eine Preisminderung bei Schlecht- und Nichtleistung ist vorgesehen bzw. die auf einen Höchstbetrag beschränkte Erstattung der Kosten einer Taxifahrt oder eine Übernachtung im Hotel - die allerdings von der Bahn vermittelt sein muss. Wie das an den vielen nicht personalbesetzten Bahnhöfen in Deutschland allerdings geregelt sein soll wird man sehen.
Trotz aller Mängel ist das ganze ein großer Schritt nach vorn, weil die Bahn nun endlich nicht mehr so einfach auf Kosten der Zuverlässigkeit sparen kann. Und weil sich die Bahn nun nicht mehr auf ihre "Kulanzregelung" berufen kann, mit der sie sonst alle Forderungen abbügelt.
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